Betreff
Verlängerung der bestehenden Jagdpachtverträge aufgrund der Corona-Pandemie
Vorlage
SV/674/2021
Aktenzeichen
787.15
Art
Sitzungvorlage

Die derzeitigen Jagdpachtverträge mit den Pächtern enden am 31.03.2021. Bevor neue Jagdpachtverträge abgeschlossen werden können, muss die Satzung der Jagdgenossenschaft neu gefasst und unter anderem hierzu eine Jagdgenossenschaftsversammlung durchgeführt werden.

 

Die für den 02.11.2020 vorgesehene Versammlung der Jagdgenossenschaft Berglen musste aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt werden. Auch aktuell sollen aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus Versammlungen von Jagdgenossenschaften nicht stattfinden.

 

Um eine nahtlose Verpachtung sicherzustellen, gilt landesweit entsprechend einer Mitteilung des Ministeriums für ländlichen Raum und Verbraucherschutz eine Hilfsregelung:

 

Es wird den Jagdgenossenschaften anheimgestellt, die Pachtverträge in Fällen, in denen wegen des Corona-Virus keine vorherige Versammlung der Jagdgenossenschaft zur Beschlussfassung stattfinden kann, durch die Jagdvorstände auch ohne vorherige Beschlussfassung abzuschließen. Diese Pachtverträge, die wegen ausbleibender Beschlussfassung unter Verstoß gegen § 15 Abs. 4 S. 3 JWMG abgeschlossen werden, sind zwar nicht nichtig. Es wird rechtsaufsichtlich vielmehr davon ausgegangen, dass diese entsprechend den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches zur Vertretung ohne Vertretungsmacht nachträglich durch entsprechende Beschlussfassung genehmigt werden können. Bis zu diesem Zeitpunkt wird im Außenverhältnis von der Wirksamkeit der Pachtverträge ausgegangen. Sobald es die Lage vor dem Hintergrund des Corona-Virus erlaubt, ist die aufgeschobene Versammlung der Jagdgenossenschaft zur Beschlussfassung über die Verpachtung sobald möglich durchzuführen.

 

Zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Bejagung der Jagdbezirke in Berglen wird deshalb vorgeschlagen, die derzeitigen Jagdpachtverträge um sechs Monate zu verlängern.

 


1 x Kämmerei        

1 x Ordnungsamt    


Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehenden Jagdpachtverträge bis zum 30.09.2021 zu verlängern.