Betreff
Erlass der Gebühren für Kindertageseinrichtungen und Verlässliche Grundschule für den Zeitraum landesweiter Schließungen von Kindertageseinrichtungen
Vorlage
SV/676/2021
Aktenzeichen
460.15
Art
Sitzungvorlage

Zur Erhebung der Elternbeiträge während der landesweiten Schließungen durch die Corona-Verordnung hat der Gemeinderat bereits am 26.05.2020 folgenden Beschluss gefasst:

 

Für Monate, in denen kein Regelbetrieb stattfindet, wird dem endgültigen Erlass der Gebühren für die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen und in der Verlässlichen Grundschule zugestimmt, sofern diese im Rahmen der Soforthilfe des Landes erstattet werden. Vorab wird auf den Einzug der Gebühren ohne Anerkennung einer Rechtspflicht verzichtet.

 

Wenn eine Betreuung in der erweiterten Notbetreuung oder im Rahmen des reduzierten Regelbetriebs in Anspruch genommen wird, werden Betreuungsgebühren für Kindertageseinrichtungen und die Verlässliche Grundschule fällig und – ggf. anteilig – berechnet.

 

Diese Regelungen gelten auch für den Waldkindergarten Berglen e. V.. Der entsprechende finanzielle Abmangel wird von der Gemeinde ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aufgefangen.

 

 

Schon seit Beginn des Jahres 2021 sind die Kindertageseinrichtungen und die kommunalen Betreuungsangebote in der verlässlichen Grundschule auf Beschluss der Landesregierung erneut pandemiebedingt geschlossen. Zum Zeitpunkt des Verfassens der Vorlage ist noch nicht bekannt, wann die Einrichtungen wieder schrittweise öffnen werden.

Für Kinder, die die Notbetreuung nicht in Anspruch nehmen, wird auf die Erhebung von Gebühren momentan ohne Anerkennung einer Rechtspflicht verzichtet. Für Kinder, die in der Notbetreuung betreut werden, wird eine anteilige Gebühr entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme festgesetzt.

 

Der Gemeindetag hat die Gemeinden am 27. Januar informiert, dass Herr Ministerpräsident Kretschmann den Kommunen eine Unterstützung des Landes für die ausgefallenen Elternbeiträge in Höhe von 80% in Aussicht stellt. Die genauen Festlegungen und Wege der Umsetzung sollen in einer ergänzenden Vereinbarung in den nächsten Tagen erfolgen. Damit können Eltern, deren Kinder nicht in den Angeboten der Notbetreuung betreut worden sind, für diese Zeiten die Elternbeiträge erstattet werden. Über das Maß dieser Erstattung wurde nicht mit den kommunalen Landesverbänden verhandelt. Nachdem es jedoch bis zuletzt in keiner Weise klar war, ob sich das Land überhaupt an einer Erstattung der Kita-Gebühren beteiligt, ist das nun erfolgte Signal grundsätzlich zu begrüßen. Der Gemeindetag wird in den nun angekündigten Gesprächen jedoch deutlich machen, dass die verbleibenden Ausfälle in Höhe von 20 Prozent noch immer eine erhebliche Belastung für die Kommunen darstellen. Eine weitergehende Zusage des Landes ist gleichwohl nicht mehr zu erwarten.

 

Bleibt es bei dieser Regelung, bedeutet dies für die Gemeinde Berglen, dass bei einem endgültigen Erlass der Kitagebühren Einnahmeausfälle in Höhe von rund 7.000 €/Monat bei der Gemeinde verbleiben würden. Das Land würde mit 80% rund 28.000 €/Monat der Einnahmeausfälle erstatten.

 

Über die aktuellen Entwicklungen sowie eine Beschlussempfehlung wird bis zur Sitzung mit einer Tischvorlage informiert.

 


1 x Hauptamt   


Entscheidung über den endgültigen Erlass der Gebühren für die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen und in der Verlässlichen Grundschule für Eltern, die die Betreuung nicht in Anspruch nehmen.