Zur Erhebung der Elternbeiträge
während der landesweiten Schließungen durch die Corona-Verordnung hat der
Gemeinderat bereits am 26.05.2020 folgenden Beschluss gefasst:
Für Monate, in denen
kein Regelbetrieb stattfindet, wird dem endgültigen Erlass der Gebühren für die
Betreuung in den Kindertageseinrichtungen und in der Verlässlichen Grundschule
zugestimmt, sofern diese im Rahmen der Soforthilfe des Landes erstattet werden.
Vorab wird auf den Einzug der Gebühren ohne Anerkennung einer Rechtspflicht
verzichtet.
Wenn eine Betreuung
in der erweiterten Notbetreuung oder im Rahmen des reduzierten Regelbetriebs in
Anspruch genommen wird, werden Betreuungsgebühren für Kindertageseinrichtungen
und die Verlässliche Grundschule fällig und – ggf. anteilig – berechnet.
Diese Regelungen
gelten auch für den Waldkindergarten Berglen e. V.. Der entsprechende
finanzielle Abmangel wird von der Gemeinde ohne Anerkennung einer Rechtspflicht
aufgefangen.
Schon seit Beginn des Jahres
2021 sind die Kindertageseinrichtungen und die kommunalen Betreuungsangebote in
der verlässlichen Grundschule auf Beschluss der Landesregierung erneut
pandemiebedingt geschlossen. Zum Zeitpunkt des Verfassens der Vorlage ist noch
nicht bekannt, wann die Einrichtungen wieder schrittweise öffnen werden.
Für Kinder, die die Notbetreuung
nicht in Anspruch nehmen, wird auf die Erhebung von Gebühren momentan ohne
Anerkennung einer Rechtspflicht verzichtet. Für Kinder, die in der Notbetreuung
betreut werden, wird eine anteilige Gebühr entsprechend der tatsächlichen
Inanspruchnahme festgesetzt.
Der Gemeindetag hat die
Gemeinden am 27. Januar informiert, dass Herr Ministerpräsident Kretschmann den
Kommunen eine Unterstützung des Landes für die ausgefallenen Elternbeiträge in
Höhe von 80% in Aussicht stellt. Die genauen Festlegungen und Wege der
Umsetzung sollen in einer ergänzenden Vereinbarung in den nächsten Tagen
erfolgen. Damit können Eltern, deren Kinder nicht in den Angeboten der
Notbetreuung betreut worden sind, für diese Zeiten die Elternbeiträge erstattet
werden. Über das Maß dieser Erstattung wurde nicht mit den kommunalen
Landesverbänden verhandelt. Nachdem es jedoch bis zuletzt in keiner Weise klar
war, ob sich das Land überhaupt an einer Erstattung der Kita-Gebühren
beteiligt, ist das nun erfolgte Signal grundsätzlich zu begrüßen. Der
Gemeindetag wird in den nun angekündigten Gesprächen jedoch deutlich machen,
dass die verbleibenden Ausfälle in Höhe von 20 Prozent noch immer eine
erhebliche Belastung für die Kommunen darstellen. Eine weitergehende Zusage des
Landes ist gleichwohl nicht mehr zu erwarten.
Bleibt es bei dieser Regelung,
bedeutet dies für die Gemeinde Berglen, dass bei einem endgültigen Erlass der
Kitagebühren Einnahmeausfälle in Höhe von rund 7.000 €/Monat bei der Gemeinde
verbleiben würden. Das Land würde mit 80% rund 28.000 €/Monat der
Einnahmeausfälle erstatten.
Über die aktuellen Entwicklungen sowie eine Beschlussempfehlung wird bis zur Sitzung mit einer Tischvorlage informiert.
1 x Hauptamt
Entscheidung über den endgültigen Erlass der Gebühren für die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen und in der
Verlässlichen Grundschule für Eltern, die die Betreuung nicht in Anspruch
nehmen.