Betreff
Zuschusserhöhung vhs 2021
Vorlage
SV/683/2021
Aktenzeichen
351.53
Art
Sitzungvorlage

 

Aufgrund der Corona-Pandemie entstanden bei der vhs hohe Einnahmeausfälle. Um einen Fortbestand der vhs im Jahr 2021 zu gewährleisten, ist eine Erhöhung der Zuschüsse der beteiligten Kommunen erforderlich. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, der vhs im Jahr 2021 einen zusätzlichen Zuschuss zu gewähren, um die Mindestliquiditätsrücklage zu erhalten.

 

Details zur wirtschaftlichen Lage 2020/2021, der Mindestliquiditätsrücklage und der Berechnung der zusätzlichen Zuschüsse können der Anlage 1 entnommen werden.

Auf Basis der vorläufigen Jahresrechnung 2020 und dem Wirtschaftsplan 2021 ergibt sich für die Gemeinde Berglen ein zusätzlicher Zuschussbedarf in Höhe von 1.952,00 €.

 

 

 

Der Wirtschaftsplan 2021 unterliegt erheblichen Unsicherheiten. Aus diesem Grund erfolgt die Gewährung des genannten zusätzlichen Zuschusses unter einem Rückzahlungsvorbehalt. Im März 2022 wird, anhand des Jahresabschlusses 2021, der endgültige Finanzierungsbedarf (Differenz zwischen Rücklagenstand und Mindestliquiditätsrücklage) berechnet. Verringert sich der Finanzierungsbedarf auf Basis des Jahresabschlusses 2021 im Vergleich zum hier dargestellten Finanzierungsbedarf auf Basis des Wirtschaftsplans, erfolgt eine entsprechende Rückzahlung der zusätzlichen Zuschüsse.

Im Falle einer Verschlechterung der finanziellen Situation 2021 erfolgt eine Berücksichtigung erst mit dem Zuschuss des Jahres 2022. Sollte es allerdings zu einer erheblichen Verschlechterung kommen, die die Liquidität gefährdet, werden erneute Gespräche zwischen der vhs und den beteiligten Kommunen stattfinden.


 

 


1 x Hauptamt    


  1. Der Volkshochschule Winnenden Leutenbach Schwaikheim e.V. (vhs) wird im Jahr 2021 ein zusätzlicher vorläufiger Zuschuss gewährt, um eine Rücklage in Höhe der Mindestliquidität zu erhalten. Der endgültige Zuschuss wird im März 2022 anhand des Jahresergebnisses berechnet. Sollte der Rücklagenbestand zum 31.12.2021 die Mindestliquiditätsrücklage in Höhe von 216.000,00 € übersteigen, erfolgt eine entsprechende Rückzahlung des zusätzlichen Zuschusses von der vhs an die Kommunen. Dadurch ist sichergestellt, dass der zusätzliche Zuschuss lediglich in Höhe der Differenz zwischen Rücklagenbestand und Mindestliquiditätsrücklage gewährt wird.

 

  1. Der hierfür notwendige zusätzliche Zuschuss der Gemeinde Berglen beträgt voraussichtlich 1.952,00 €. Die Mittel werden überplanmäßig zur Verfügung gestellt.

 

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

               Einnahmen:

       einmalig:             

       laufend:                €/jährlich;

            Laufzeit:               Jahre

 

               Ausgaben:

       einmalig:        1.952,00

       laufend:                   €/jährlich;

            Laufzeit:               Jahre

·         davon Sachkosten:        1.952,00

·        davon Personalkosten:       

 

               ein entsprechender Haushaltsansatz steht zur Verfügung unter

                  Produktsachkonto:

                  -      ;

            Höhe:       

 

               es stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung, die Finanzierung

                  erfolgt über:

Überplanmäßige Ausgabe bei Produktsachkonto 27100000-43160000 über den Ansatz von 1.000 € hinaus.