Betreff
Maßnahmen zur Umsetzung des DigitalPakts Schule an der Nachbarschaftsschule
Vorlage
SV/694/2021
Aktenzeichen
207.17
Art
Sitzungvorlage

Zur Digitalisierung an Schulen wurde das Förderprogramm DigitalPakt Schule aufgelegt. Damit wollen Bund und Länder die Leistungsfähigkeit der digitalen Bildungsinfrastruktur an Schulen stärken und so die Grundlagen zum Erwerb von digitalen Kompetenzen an Schulen nachhaltig verbessern. Der Gemeinde Berglen wurde in diesem Rahmen ein Budget von 66.300 € zur Verfügung gestellt. Gefördert werden Maßnahmen, die nach dem 16. Mai 2019 begonnen wurden. Die Umsetzung ist bis 31.12.2024 möglich. Um die Fördermittel sicher abzugreifen ist eine Beantragung bis 30.04.2022 sinnvoll, da das Budget bis zu diesem Zeitpunkt für den Träger reserviert ist.

 

Voraussetzung für die Förderung ist die Vorlage eines Medienentwicklungsplans, der eine Bestandsaufnahme der bestehenden und benötigten Ausstattung, ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept und eine bedarfsgerechte Fortbildungsplanung für die Lehrkräfte enthält. Die Erstellung des Medienentwicklungsplans durch das Medienteam der Nachbarschaftsschule in Zusammenarbeit mit der Gemeinde als Schulträger ist nahezu abgeschlossen. Derzeit werden die Inhalte abschließend mit dem Kreismedienzentrum abgestimmt. Das technische Konzept ist bereits vollständig, Inhalte zu den Auswirkungen auf den Unterricht, zur Lehrkräftefortbildung und zu Prozessen innerhalb der Organisation „Schule“ werden derzeit ergänzt. Nach der Freigabe durch das Kreismedienzentrum kann der Förderantrag eingereicht werden.

 

Die zur Digitalisierung des Schulalltags vorgesehenen Maßnahmen sind Teil des Medienentwicklungsplans und innerhalb des DigitalPakts förderfähig. Der PC-Raum soll erweitert und auf einen Klassensatz Laptops mit Dockingstation und Monitor aufgerüstet werden. Um gleichzeitiges Arbeiten zu ermöglichen, wird eine neue Stromversorgung mit ausreichender Absicherung, eine neue Netzwerkverkabelung an die PC-Tische sowie eine aktuelle Netzwerktechnik installiert. Durch die Beschaffung neuer PC-Tische wird der notwendige Platz für die Erweiterung geschaffen.

Mit dem vorhandenen WLAN-Netz in der NBS können die Laptops auch außerhalb des PC-Raums zu Lernzwecken eingesetzt werden. Unterricht mit digitalen Endgeräten in den Klassenzimmern ist damit jedoch nicht möglich. Hierfür ist für jedes Kassenzimmer ein eigenes abgeschlossenes WLAN-Netz notwendig. Um dies vorzubereiten, soll in den abgehängten Decken ein Netzwerk- sowie Stromkabel für die zukünftige Einrichtung von WLAN-Netzen mitverlegt werden. Die endgültige Installation ist möglich, sobald die Vorgaben des Landes zum digitalen Unterricht vorliegen.

 

Die Kostenberechnung für die Stromversorgung und Netzwerkverkabelung im PC-Raum sowie für die Vorbereitung des WLAN-Netzes in den Klassenzimmern wurde durch das Ingenieurbüro Bachmann & Gedinia erstellt. Diese Maßnahmen werden im Rahmen der Schulsanierung ausgeschrieben und umgesetzt (rd. 48.000 €, siehe Vorlage SV/682/2021 der heutigen Sitzung). Die darüber hinaus vorgesehene technische Ausstattung zur Digitalisierung an Schulen soll unabhängig von der Schulsanierung beschafft werden. Die Kosten wurden von der Gemeindeverwaltung berechnet und betragen rd. 33.000 €.

 

 

Maßnahme

Kosten brutto

hiervon förderfähig

PC-Raum

52.700 €

44.285,71€

Digitalisierung Klassenzimmer

26.000 €

21.848,74€

Honorar

2.600 €

2.184,87 €

Gesamt

81.300 €

68.319,32 €

 

 

Die Gemeinde Berglen erhält aus dem DigitalPakt Schule eine Förderung von maximal 66.300,- €. Förderfähig sind die Nettokosten der umgesetzten Maßnahmen. Der berechnete förderfähige Anteil der geplanten Maßnahmen beträgt insgesamt 68.319,32 €. Der durch die Gemeinde Berglen zu tragende Eigenanteil liegt bei ca. 15.000,- €.

    


1 x Hauptamt 

1 x Bauamt

1 x Herr Krejci 


1. Der Gemeinderat nimmt von den im Rahmen des DigitalPakts Schule geplanten Maßnahmen Kenntnis und stimmt diesen zu.

 

2. Die Gemeindeverwaltung wird ermächtigt, die entsprechenden Anschaffungen (Schulmöbel, Laptops, Dockingstations, Monitore und Netzwerktechnik) vorzunehmen und die erforderlichen Ausschreibungen im Rahmen der gültigen Wertgrenzen durchzuführen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

               Einnahmen:

       einmalig:                    66.300

       laufend:                €/jährlich;

            Laufzeit:                  Jahre

 

               Ausgaben:

       einmalig:                   81.300

       laufend:                €/jährlich;

            Laufzeit:                  Jahre

·         davon Sachkosten:        81.300

·        davon Personalkosten:       

 

               ein entsprechender Haushaltsansatz steht zur Verfügung unter

                  Produktsachkonto:       

Einnahmen:

21.10.0100-31480000     65.100,- €

21.10.0100-68100000       1.200,- €

 

Ausgaben:
21.10.0100-42110000     47.100,- €

Stromversorgung, Netzwerkverkabelung im PC-Raum, Digitalisierung, Honorar                 

 

21.10.0100-4222000                       33.700,- €

Laptops, Dockingstationen, Monitore, Netzwerkschrank, Patchpanel, Schulmöbel           

 

21.10.0100-78310000-300            1.500,- €

Netzwerktechnik                                                                                                                          

 

               es stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung, die Finanzierung

                  erfolgt über: