Die Stelle des Bürgermeisters der Gemeinde
Berglen ist infolge der Wahl des Stelleninhabers zum Oberbürgermeister der Großen
Kreisstadt Backnang neu zu besetzen.
Im Falle einer Niederlegung des Amtes muss
die Wahl gemäß § 47 Abs. 1 GemO spätestens drei Monate nach dem Freiwerden der
Stelle stattfinden.
Über folgende Punkte muss beschlossen
werden:
1.
Beschlussfassung über die Festsetzung des
Tages der Wahl und einer etwaigen Neuwahl
è
Die Verwaltung schlägt den 4. Juli 2021 als Wahltermin vor.
Entfällt auf keinen
Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet frühestens am zweiten
und spätestens am vierten Sonntag nach der Wahl eine Neuwahl statt (§ 45 Abs. 2
GemO).
Bei der Festlegung des Wahltermins auf den 4. Juli 2021 müsste die Wahl dann
frühestens am 18. Juli 2021 und spätestens am 1. August 2021 stattfinden.
è
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Termin einer etwaigen Neuwahl auf
Sonntag,18. Juli 2021, festzulegen.
2.
Beschlussfassung über die
Stellenausschreibung
Gemäß § 47 Abs. 2 GemO ist die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters
spätestens zwei Monate vor dem Wahltag öffentlich auszuschreiben (4. Mai 2021).
Die Ausschreibung soll in der Kalenderwoche
16 (23. April 2021) im Staatsanzeiger Baden-Württemberg erfolgen.
Hinsichtlich des Wortlautes wird der Text,
wie in Anlage II dargestellt, vorgeschlagen.
3.
Festsetzung des Endes der Einreichungsfrist
für Bewerbungen und des Endes der Frist für Einreichung weiterer Bewerbungen
und für die Zurücknahme von Bewerbungen im Falle einer Neuwahl
Bewerbungen zur
Bürgermeisterwahl können innerhalb der Einreichungsfrist schriftlich
eingereicht und zurückgenommen werden. Die Einreichungsfrist beginnt am Tag
nach der Stellenausschreibung. Das Ende der Einreichungsfrist darf vom
Gemeinderat frühestens auf den 27. Tag vor dem Wahltag festgesetzt werden.
Spätestens jedoch so rechtzeitig, dass die Entscheidung des
Gemeindewahlausschusses über die Zulassung der Bewerbungen noch möglich ist,
d.h. auf den dritten Freitag vor dem Wahltag, 18.00 Uhr.
Ausgehend vom 4. Juli 2021 als Wahltag darf die Einreichungsfrist demnach
frühestens am Montag, den 7. Juni 2021
und spätestens am Freitag, den 18. Juni
2021 enden.
è
Die Verwaltung schlägt vor, dass Ende der Einreichungsfrist für Bewerbungen für
die Bürgermeisterwahl am Donnerstag, 10. Juni 2021, festzusetzen.
Die Einreichungsfrist für neue Bewerbungen zur Neuwahl beginnt am ersten
Werktag nach der ersten Wahl; ihr Ende darf vom Gemeinderat frühestens auf den
dritten Tag nach dem Tag der ersten Wahl und spätestens auf den neunten Tag vor
dem Tag der Neuwahl, 18.00 Uhr, festgesetzt werden. Innerhalb der
Einreichungsfrist können auch die zur ersten Wahl zugelassenen Bewerbungen
zurückgenommen werden.
Beim 4. Juli 2021 als Wahltag und
dem 18. Juli 2021 als Zeitpunkt der
Neuwahl beginnt die Frist damit am Montag,
5. Juli 2021. Sie muss spätestens am Freitag,
9. Juli 2021, enden.
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen,
das Ende der Einreichungs- und Rücknahmefrist auf Mittwoch, 7. Juli 2021, 18.00
Uhr, festzusetzen.
1 x Hauptamt
- Für die Wahl des Bürgermeisters in
Berglen wird als Wahltag der 4. Juli 2021 festgelegt. Eine notwendig
werdende Neuwahl findet am 18. Juli 2021 statt.
- Die Ausschreibung erfolgt im
Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am 23. April 2021 entsprechend der
beigefügten Anlage II.
- Bewerbungen sind bis spätestens 10.
Juni 2021, 18.00 Uhr, einzureichen. Weitere Bewerbungen im Falle einer
Neuwahl sind bis spätestens 7. Juli 2021, 18.00 Uhr, einzureichen.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Einnahmen:
9 Ausgaben:
9 einmalig: 15.000 €
ein entsprechender Haushaltsansatz steht zur Verfügung
unter
Produktsachkonto:
9 es stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung, die
Finanzierung
erfolgt über: