Betreff
Vorbereitung der Bürgermeisterwahl 2021 - Festlegung des Wahltags und der Ausschreibung
Vorlage
SV/697/2021
Art
Sitzungvorlage

Die Stelle des Bürgermeisters der Gemeinde Berglen ist infolge der Wahl des Stelleninhabers zum Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Backnang neu zu besetzen.

 

Im Falle einer Niederlegung des Amtes muss die Wahl gemäß § 47 Abs. 1 GemO spätestens drei Monate nach dem Freiwerden der Stelle stattfinden.

 

Über folgende Punkte muss beschlossen werden:

1.         Beschlussfassung über die Festsetzung des Tages der Wahl und einer etwaigen Neuwahl


è Die Verwaltung schlägt den 4. Juli 2021 als Wahltermin vor.

Entfällt auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der Wahl eine Neuwahl statt (§ 45 Abs. 2 GemO).


Bei der Festlegung des Wahltermins auf den 4. Juli 2021 müsste die Wahl dann frühestens am 18. Juli 2021 und spätestens am 1. August 2021 stattfinden.

è Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Termin einer etwaigen Neuwahl auf Sonntag,18. Juli 2021, festzulegen.

 

2.         Beschlussfassung über die Stellenausschreibung


Gemäß § 47 Abs. 2 GemO ist die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters spätestens zwei Monate vor dem Wahltag öffentlich auszuschreiben (4. Mai 2021). Die Ausschreibung soll in der Kalenderwoche 16 (23. April 2021) im Staatsanzeiger Baden-Württemberg erfolgen.

 

Hinsichtlich des Wortlautes wird der Text, wie in Anlage II dargestellt, vorgeschlagen.

 

3.         Festsetzung des Endes der Einreichungsfrist für Bewerbungen und des Endes der Frist für Einreichung weiterer Bewerbungen und für die Zurücknahme von Bewerbungen im Falle einer Neuwahl


Bewerbungen zur Bürgermeisterwahl können innerhalb der Einreichungsfrist schriftlich eingereicht und zurückgenommen werden. Die Einreichungsfrist beginnt am Tag nach der Stellenausschreibung. Das Ende der Einreichungsfrist darf vom Gemeinderat frühestens auf den 27. Tag vor dem Wahltag festgesetzt werden. Spätestens jedoch so rechtzeitig, dass die Entscheidung des Gemeindewahlausschusses über die Zulassung der Bewerbungen noch möglich ist, d.h. auf den dritten Freitag vor dem Wahltag, 18.00 Uhr.

 

Ausgehend vom 4. Juli 2021 als Wahltag darf die Einreichungsfrist demnach frühestens am Montag, den 7. Juni 2021 und spätestens am Freitag, den 18. Juni 2021 enden.


è Die Verwaltung schlägt vor, dass Ende der Einreichungsfrist für Bewerbungen für die Bürgermeisterwahl am Donnerstag, 10. Juni 2021, festzusetzen.


Die Einreichungsfrist für neue Bewerbungen zur Neuwahl beginnt am ersten Werktag nach der ersten Wahl; ihr Ende darf vom Gemeinderat frühestens auf den dritten Tag nach dem Tag der ersten Wahl und spätestens auf den neunten Tag vor dem Tag der Neuwahl, 18.00 Uhr, festgesetzt werden. Innerhalb der Einreichungsfrist können auch die zur ersten Wahl zugelassenen Bewerbungen zurückgenommen werden.


Beim 4. Juli 2021 als Wahltag und dem 18. Juli 2021 als Zeitpunkt der Neuwahl beginnt die Frist damit am Montag, 5. Juli 2021. Sie muss spätestens am Freitag, 9. Juli 2021, enden.


Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, das Ende der Einreichungs- und Rücknahmefrist auf Mittwoch, 7. Juli 2021, 18.00 Uhr, festzusetzen.



 


1 x Hauptamt    


 

  1. Für die Wahl des Bürgermeisters in Berglen wird als Wahltag der 4. Juli 2021 festgelegt. Eine notwendig werdende Neuwahl findet am 18. Juli 2021 statt.

  2. Die Ausschreibung erfolgt im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am 23. April 2021 entsprechend der beigefügten Anlage II.

  3. Bewerbungen sind bis spätestens 10. Juni 2021, 18.00 Uhr, einzureichen. Weitere Bewerbungen im Falle einer Neuwahl sind bis spätestens 7. Juli 2021, 18.00 Uhr, einzureichen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

               Einnahmen:

       einmalig:             

       laufend:                €/jährlich;

            Laufzeit:               Jahre

 

9                 Ausgaben:

9          einmalig:        15.000

       laufend:                €/jährlich;

            Laufzeit:               Jahre

·         davon Sachkosten:              

·        davon Personalkosten:       

 

               ein entsprechender Haushaltsansatz steht zur Verfügung unter

                  Produktsachkonto:

                  -      ;

            Höhe:       

 

9                 es stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung, die Finanzierung

                  erfolgt über: