Betreff
Freiwillige kommunale Zuzahlung für Tageseltern während der Corona-Krise
Vorlage
SV/700/2021
Aktenzeichen
454
Art
Sitzungvorlage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26. September 2017 einer kommunalen Zuzahlung für aufnehmende Tageseltern von 2,00 Euro pro Betreuungsstunde für Kinder unter drei Jahren sowie von 1,00 Euro pro Betreuungsstunde für Kinder über drei Jahren zugestimmt. Grundlage der Beschlussfassung war eine laufende Geldleistung des Landkreises von 5,50 € pro Stunde und betreutem Kind (sog. Pflegegeld). Seit 1. Juni 2019 wurde die Geldleistung des Landkreises auf 6,50 € erhöht. Die Gemeinde bezahlt seitdem nur noch von 1,00 Euro pro Betreuungsstunde für Kinder unter drei Jahren.

Die Corona-Krise hat zur erneuten Schließung der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege von 16. Dezember 2020 bis 21. Februar 2021 geführt. Der Rems-Murr-Kreis hat über die Finanzierung des Pflegegelds an die Tagespflegepersonen im zweiten Lockdown wie folgt entschieden:

 

Im Dezember und Januar haben alle Tagespflegepersonen (TPP) Anspruch auf 100% ihres Pflegegelds, für vor dem 16. Dezember 2020 bereits bestehende TP-Betreuungsverhältnisse. Unabhängig davon, ob sie Kinder notbetreut haben oder nicht. Diese Finanzierungsregelung ist Anerkennung dafür, dass die TPP in den letzten Monaten trotz steigender Infektionszahlen und damit verbundener persönlicher Risiken weiter Kinder betreut haben. Voraussetzung ist, dass die TPP immer betreuungsbereit war und auch jetzt nach Ende des Lockdowns weiterhin zur Verfügung steht.

Für die Zeit der Schließung im Februar bekommen diejenigen TPP, die kein Kind vom 1. Februar 2021 bis 21. Februar 2021 notbetreut haben, 80 % des Pflegegeldes. Von ihnen fordert die wirtschaftliche Kinder- und Jugendhilfe 20 % zurück. Alle anderen, unabhängig davon ob sie ein oder mehrere Kinder betreut haben, bekommen 100 % Pflegegeld für alle ihre Tageskinder.

Es wird vorgeschlagen, die Regelungen des Landkreises für die freiwillige kommunale Zuzahlung während der coronabedingten Schließung zu übernehmen. Die freiwillige Zuzahlung der Gemeinde würde danach im Dezember und Januar bei 1,00 € pro bisher bewilligter Betreuungsstunde für Kinder unter drei Jahren liegen. Für Februar wird bei TPP, die keine Kinder notbetreut haben, wieder die Regelung vom letzten Frühjahr angewandt, nach der 80% der Geldleistungen, das heißt 0,80 € pro bisher bewilligter Betreuungsstunde für Kinder unter drei Jahren, bezahlt werden.

 

 


 


1 x Hauptamt    


Die Regelungen des Landkreises hinsichtlich der laufenden Geldleistung für die Kindertagespflege während der coronabedingten Schließung werden für die freiwillige kommunale Zuzahlung übernommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

               Einnahmen:

       einmalig:             

       laufend:                €/jährlich;

            Laufzeit:                  Jahre

 

               Ausgaben:

       einmalig:                    3.000  

       laufend:                €/jährlich;

            Laufzeit:                  Jahre

·         davon Sachkosten:        3.000  

·        davon Personalkosten:       

 

               ein entsprechender Haushaltsansatz steht zur Verfügung unter

                  Produktsachkonto:

                               36500201 43180000

      -      ;

            Höhe: 5.000 

 

               es stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung, die Finanzierung

                  erfolgt über: