Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.
September 2017 einer kommunalen Zuzahlung für aufnehmende Tageseltern von 2,00
Euro pro Betreuungsstunde für Kinder unter drei Jahren sowie von 1,00 Euro pro
Betreuungsstunde für Kinder über drei Jahren zugestimmt. Grundlage der
Beschlussfassung war eine laufende Geldleistung des Landkreises von 5,50 €
pro Stunde und betreutem Kind (sog. Pflegegeld). Seit 1. Juni 2019 wurde die
Geldleistung des Landkreises auf 6,50 € erhöht. Die Gemeinde bezahlt seitdem
nur noch von 1,00 Euro pro Betreuungsstunde für Kinder unter drei Jahren.
Die Corona-Krise hat zur erneuten Schließung der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege von 16. Dezember 2020 bis 21. Februar 2021 geführt. Der Rems-Murr-Kreis hat über die Finanzierung des Pflegegelds an die Tagespflegepersonen im zweiten Lockdown wie folgt entschieden:
Im Dezember und
Januar haben alle Tagespflegepersonen (TPP) Anspruch auf 100% ihres
Pflegegelds, für vor dem 16. Dezember 2020 bereits bestehende
TP-Betreuungsverhältnisse. Unabhängig davon, ob sie Kinder notbetreut haben
oder nicht. Diese Finanzierungsregelung ist Anerkennung dafür, dass die TPP in
den letzten Monaten trotz steigender Infektionszahlen und damit verbundener
persönlicher Risiken weiter Kinder betreut haben. Voraussetzung ist, dass die
TPP immer betreuungsbereit war und auch jetzt nach Ende des Lockdowns weiterhin
zur Verfügung steht.
Für die Zeit der
Schließung im Februar bekommen diejenigen TPP, die kein Kind vom
1. Februar 2021 bis 21. Februar 2021 notbetreut haben, 80 % des
Pflegegeldes. Von ihnen fordert die wirtschaftliche Kinder- und Jugendhilfe 20
% zurück. Alle anderen, unabhängig davon ob sie ein oder mehrere Kinder betreut
haben, bekommen 100 % Pflegegeld für alle ihre Tageskinder.
Es wird vorgeschlagen, die Regelungen des Landkreises für die freiwillige kommunale Zuzahlung während der coronabedingten Schließung zu übernehmen. Die freiwillige Zuzahlung der Gemeinde würde danach im Dezember und Januar bei 1,00 € pro bisher bewilligter Betreuungsstunde für Kinder unter drei Jahren liegen. Für Februar wird bei TPP, die keine Kinder notbetreut haben, wieder die Regelung vom letzten Frühjahr angewandt, nach der 80% der Geldleistungen, das heißt 0,80 € pro bisher bewilligter Betreuungsstunde für Kinder unter drei Jahren, bezahlt werden.
1 x Hauptamt
Die Regelungen des Landkreises hinsichtlich
der laufenden Geldleistung für die Kindertagespflege während der
coronabedingten Schließung werden für die freiwillige kommunale Zuzahlung
übernommen.