Betreff
Neufassung der Satzung für eine Freiwillige Feuerwehr mit Abteilungen (FwSAbt)
Vorlage
SV/339/2017
Aktenzeichen
131.1
Art
Sitzungvorlage

 

Der Gemeindetag Baden-Württemberg hat in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium, der Gemeindeprüfungsanstalt und dem Landesfeuerwehrverband das Satzungsmuster für die Feuerwehrsatzung bzw. für die Feuerwehrabteilungssatzung überarbeitet. Das Muster musste aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Feuerwehrgesetzes (FwG) vom 17.12.2015 (GBl. S. 1184) novelliert werden.

 

Wesentliches Ziel der Gesetzesänderung war es, den Personalbestand der Feuerwehren zu sichern, die Wirtschaftlichkeit der Feuerwehren zu verbessern und das Feuerwehrgesetz an die tatsächlichen und rechtlichen Veränderungen sowie an die Erfahrungen aus der Praxis aus den letzten Jahren anzupassen.

 

Im Einzelnen wurden folgende Änderungen vorgenommen:

 

·                    Der Gemeindefeuerwehr können künftig Personen angehören, die nur einzelne Tätigkeiten des Feuerwehrdienstes wahrnehmen, § 14 Absatz 3 Satz 2 FwG.

·                    Die Regelungen über die Anforderungen und den Ersatz der Kosten der Überlandhilfe werden den Bedürfnissen der Praxis angepasst, § 26 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 2 FwG.

·                    Die Regelungen über die Mitwirkung ehrenamtlich tätiger Angehöriger von im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen stellen klar, dass diese Personen in diesen Fällen hinsichtlich der Ansprüche auf Schadensersatz sowie auf Ersatz des Verdienstausfalls den ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen gleichgestellt sind und die Ansprüche gegenüber der Gemeinde den Hilfe leistenden Personen unmittelbar zustehen, § 30 Absatz 2 Satz 1 und 3, Absatz 4 FwG.

·                    Die Vorschriften zur Berechnung und Erhebung des Kostenersatzes für Einsätze der Gemeindefeuerwehr wurden zur Klarstellung und Vereinfachung neu gefasst. Dies soll den Gemeinden ermöglichen, für die Gemeinden und die Zahlungspflichtigen angemessene Kostenersätze für die Leistungen der Feuerwehr zu erheben, § 34 FwG.

 

 

Die derzeit gültige Feuerwehrsatzung wurde vom Gemeinderat zuletzt am 19.12.2000 beschlossen.

 

Der Gesamtausschuss der Freiwilligen Feuerwehr Berglen hat am 12.09.2017 den Beschluss gefasst, dass die Feuerwehrsatzung, gemäß dem in der Anlage beiliegendem Entwurf, geändert werden soll.

 

Die von der Mustersatzung abweichenden Regelungen sind im Satzungstext gelb hinterlegt. Es handelt sich dabei insbesondere um die Möglichkeit zur Bestellung von weiteren Stellvertretern der Funktionsträger. Des Weiteren sollen die Amtszeiten der Funktionsträger der Jugendfeuerwehr, der Altersabteilung sowie ggf. einer Musikabteilung auf die Dauer von zwei Jahren verkürzt werden. Außerdem wird die Teilnahme von nicht explizit in den Feuerwehrausschuss / Abteilungsausschuss gewählten Funktionsträgern als beratendes Mitglied ohne Stimmrecht geregelt.

 

 

 

 

 


1 x Bürgermeister

1 x Kämmerei

1 x Ordnungsamt 


Die Neufassung der Satzung für eine Freiwillige Feuerwehr mit Abteilungen (FwSAbt) wird im Wortlaut der nachfolgenden Anlage beschlossen.