Betreff
Grundstücksangelegenheiten
Übernahme einer Baulast auf der öffentlichen Parkierungsfläche Hirschstraße, Flst.Nr. 50 in Hößlinswart
Vorlage
BUA/197/2021
Aktenzeichen
632.4
Art
Sitzungsvorlage BUA

Der Eigentümer des Grundstücks Hasenweg 4, Flst.Nr. 50/2 in Hößlinswart hat sich bezüglich der möglichen Errichtung einer erdüberdeckten Garage auf dem östlichen Teil seines Grundstücks an die Verwaltung gewandt. Er beabsichtigt die Garage am südlichen Rand seines Grundstücks zu errichten und die Zufahrt über das südlich angrenzende und im Eigentum der Gemeinde befindliche Flurstück Nr. 50 zur Hirschstraße hin herzustellen.

 

Eine Zufahrt zur der geplanten Garage vom Hasenweg her ist durch die Lage des Wohnhauses auf dem Baugrundstück nicht herstellbar. Um das geplante Vorhaben zu ermöglichen, ist daher die Eintragung einer Baulast für die Zufahrt zum Flurstück Nr. 50/2 auf dem Gemeindegrundstück Flst.Nr. 50 notwendig.

 

Bei dem betreffenden Flurstück Nr. 50 an der Hirschstraße handelt es sich um eine öffentliche Parkierungsfläche mit sieben Stellplätzen. Das Grundstück ist bereits mit einer Baulast aus dem Jahre 1989 belastet, welche zur Sicherung der Zufahrt zu einer Garage der westlich angrenzenden Hirschstraße 22, Flurstück Nr. 51 von der Gemeinde übernommen wurde.

 

Die Planung der Garage wurde im Vorfeld mit dem Bauamt besprochen und die Lage vor Ort durch die Verwaltung besichtigt. Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich um ein verfahrensfreies Vorhaben nach § 50 LBO, weshalb kein Baugesuch erforderlich ist.

 

Nach Einschätzung der Verwaltung ist die Errichtung der Garage auf dem Grundstück Hasenweg 4 sowie die Zufahrt über das Flurstück Nr. 50 unter Einhaltung von Vorgaben zur Ausführung der Garage möglich. Um Einschränkungen bei der Nutzung der öffentlichen Stellplätze zu vermeiden, wurden die Lage der Garage an der Grundstücksgrenze, die Ausführung des Garagentors und die äußere Gestaltung der Ansichtsfläche der Einfahrt vorab mit dem Bauherrn besprochen.

 

Die Verwaltung hat aufgrund der bereits bestehenden Baulast und der erfolgten Absprache mit dem Eigentümer des Grundstücks Hasenweg 4 keine Bedenken gegen das Vorhaben und empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss daher die Übernahme der Baulast auf dem Flurstück Nr. 50 in Hößlinswart.

 


1x Bauakte „Hirschstraße 18“

1x Bauakte „Hasenweg 4“ 


Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Übernahme einer Baulast auf dem Gemeindegrundstück Flst.Nr. 50, Gemarkung Hößlinswart, für die Zufahrt zu der auf dem Grundstück Flst.Nr. 50/2, Hasenweg 4 in Hößlinswart geplanten Garage zu.

 

 

Lageplan Garage

 

Ansicht Süd

 

Ansicht West