Betreff
Bekanntgabe der Wahlbezirke für die Bürgermeisterwahl und der Bundestagswahl in Berglen im Jahre 2021
Vorlage
SV/706/2021
Art
Sitzungvorlage

Nach § 4 Kommunalwahlgesetz (KomWG) bestimmt der Bürgermeister, welche Wahlbezirke zu bilden sind.

 

Für die Bürgermeisterwahl am 4. Juli 2021 und die ggf. erforderliche Neuwahl am 18. Juli 2021 wurden folgende Wahlbezirke festgelegt:

 

Wahlbezirk

Abgrenzung des

Wahlbezirks

Bezeichnung / Lage des Wahlraums

Voraus. Wahlberechtigte bei der Bgm.-Wahl

10000

Oppelsbohm, Volkhardtsmühle, Ödernhardt, Erlenhof, Bretzenacker und Oberweiler

Sporthalle in Oppelsbohm,

Stockwiesen 1

73663 Berglen

1.703

20000

Rettersburg, Kieselhof, Linsenhof, Drexelhof, Öschelbronn, Stöckenhof

Bürgerhaus Berglen in Rettersburg,

Buchenbachstraße 1,

73663 Berglen

999

30000

Vorderweißbuch, Birkenweißbuch und Streich

Vereinszentrum Vorderweißbuch,

Ehemaliges Schulgebäude,

Tribergstraße 7,

73663 Berglen

659

40000

Steinach, Kottweil, Reichenbach, Lehnenberg, Spechtshof, Hößlinswart

Turn- und Versammlungshalle

Steinach,

Erlenstraße 3,

73663 Berglen

1.966

 

Aufgrund der Corona-Pandemie ist eine Reduzierung – wie bereits bei der Landtagswahl 2021 – auf diese vier Wahlbezirke notwendig. Außerdem werden zwei Briefwahlbezirke gebildet.

 

Mit Infomail vom 22. April 2021 hat Komm.ONE (Anstalt öffentlichen Rechts, die Verfahren der automatisierten Datenverarbeitung für kommunale Körperschaften betreibt) darauf hingewiesen, dass bereits in den nächsten Tagen eine Festlegung für die Wahllokale für die Bundestagswahl am 26. September 2021 erfolgen soll. Da das Infektionsgeschehen nicht einschätzbar ist und nicht absehbar ist, wie sich die Corona-Pandemie bis zum Wahltag entwickelt, soll die o.g. Einteilung der Wahlbezirke auch für die Bundestagswahl 2021 gelten.

 

Wahlräume sollen nach den örtlichen Verhältnissen so ausgewählt und eingerichtet werden, dass allen Wahlberechtigten, insbesondere behinderten und anderen Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen, die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. Mit der Unterbringung der Wahlbezirke in den o.g. Räumen wird man auch dieser Vorschrift gerecht.

 


1 x Hauptamt


Der Gemeinderat nimmt von dem Vorgehen der Verwaltung zustimmend Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

               Einnahmen:

       einmalig:             

       laufend:                €/jährlich;

            Laufzeit:               Jahre

 

               Ausgaben:

       einmalig:              

       laufend:                €/jährlich;

            Laufzeit:               Jahre

·         davon Sachkosten:              

·        davon Personalkosten:       

 

               ein entsprechender Haushaltsansatz steht zur Verfügung unter

                  Produktsachkonto:

                  -      ;

            Höhe:       

 

               es stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung, die Finanzierung

                  erfolgt über: