Nach § 4 Kommunalwahlgesetz (KomWG) bestimmt
der Bürgermeister, welche Wahlbezirke zu bilden sind.
Für die Bürgermeisterwahl am 4. Juli 2021 und die ggf. erforderliche Neuwahl am 18. Juli 2021 wurden folgende Wahlbezirke festgelegt:
Wahlbezirk |
Abgrenzung des Wahlbezirks |
Bezeichnung / Lage des Wahlraums |
Voraus. Wahlberechtigte bei der Bgm.-Wahl |
10000 |
Oppelsbohm, Volkhardtsmühle, Ödernhardt, Erlenhof, Bretzenacker und
Oberweiler |
Sporthalle in Oppelsbohm, Stockwiesen 1 73663 Berglen |
1.703 |
20000 |
Rettersburg, Kieselhof, Linsenhof, Drexelhof, Öschelbronn, Stöckenhof |
Bürgerhaus Berglen in Rettersburg, Buchenbachstraße 1, 73663 Berglen |
999 |
30000 |
Vorderweißbuch, Birkenweißbuch und Streich |
Vereinszentrum Vorderweißbuch, Ehemaliges Schulgebäude, Tribergstraße 7, 73663 Berglen |
659 |
40000 |
Steinach, Kottweil, Reichenbach, Lehnenberg, Spechtshof, Hößlinswart |
Turn- und Versammlungshalle Steinach, Erlenstraße 3, 73663 Berglen |
1.966 |
Aufgrund der Corona-Pandemie ist eine
Reduzierung – wie bereits bei der Landtagswahl 2021 – auf diese vier
Wahlbezirke notwendig. Außerdem werden zwei
Briefwahlbezirke gebildet.
Mit Infomail vom 22. April 2021 hat Komm.ONE
(Anstalt öffentlichen Rechts, die Verfahren der automatisierten
Datenverarbeitung für kommunale Körperschaften betreibt) darauf hingewiesen, dass bereits in den
nächsten Tagen eine Festlegung für die Wahllokale für die Bundestagswahl am 26.
September 2021 erfolgen soll. Da das Infektionsgeschehen nicht einschätzbar ist
und nicht absehbar ist, wie sich die Corona-Pandemie bis zum Wahltag
entwickelt, soll die o.g. Einteilung der Wahlbezirke auch für die Bundestagswahl
2021 gelten.
Wahlräume sollen nach den örtlichen
Verhältnissen so ausgewählt und eingerichtet werden, dass allen
Wahlberechtigten, insbesondere behinderten und anderen Menschen mit
Mobilitätsbeeinträchtigungen, die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert
wird. Mit der Unterbringung der Wahlbezirke in den o.g. Räumen wird man auch
dieser Vorschrift gerecht.
1 x Hauptamt
Der Gemeinderat nimmt von dem Vorgehen der Verwaltung zustimmend Kenntnis.