Betreff
Bürgermeisterwahl 2021 - Festlegung der Kriterien für die Bewerbervorstellung
Vorlage
SV/709/2021
Art
Sitzungvorlage

Gemäß § 47 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) kann die Gemeinde Bewerbern (m/w/d), deren Bewerbung zur Bürgermeisterwahl zugelassen worden ist, Gelegenheit geben, sich der Bürgerschaft in einer öffentlichen Versammlung vorzustellen. Der Gemeindewahlausschuss wird in seiner Sitzung am 10. Juni 2021, 19.00 Uhr, über die Zulassung der Bewerbungen zur Bürgermeisterwahl entscheiden. Eine Bewerbervorstellung darf erst nach der öffentlichen Bekanntmachung der Bewerber (m/w/d) erfolgen. Diese wird am 17. Juni 2021 im Amtsblatt der Gemeinde Berglen veröffentlicht. Über die Veranstaltung einer Bewerbervorstellung entscheidet der Gemeinderat, die Durchführung ist freiwillig.

 

Es wird vorgeschlagen, für die Bürgermeisterwahl am 4. Juli 2021 eine öffentliche Bewerbervorstellung am 23. Juni 2021 um 19.00 Uhr in der Sporthalle Oppelsbohm durchzuführen.

 

Die Bewerbervorstellung soll nach folgenden Kriterien stattfinden:

 

  • Die Kandidatenvorstellung wird bei einer Inzidenz unter 150 als Hybridveranstaltung stattfinden, ansonsten nur als Livestream (Link auf der Homepage der Gemeinde Berglen). Die Aufzeichnung ist auch zu einem späteren Zeitpunkt abrufbar.

 

  • Nach den aktuellen gesetzlichen Voraussetzungen ist die Personenanzahl coronabedingt in der Sporthalle in Oppelsbohm auf 40 Personen zu begrenzen (pro Person wird ein Platzbedarf von 20 m² zugrunde gelegt, die Sporthalle umfasst 800 m², so dass die Besucherhöchstzahl auf 40 Personen (derzeit) festgeschrieben werden muss). Sollten im Juni 2021 hier andere Regelungen gelten, werden diese angewandt und danach die Höchstbesucherzahl ermittelt. Reservierte Plätze erhalten die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses (nicht deren Stellvertreter/innen), zwei Personen der Presse und zwei Mitarbeitende der Gemeindeverwaltung.
  •  
  • Das Anmeldeverfahren für Zuhörer/innen in der Sporthalle in Oppelsbohm erfolgt telefonisch und per Mail in einem festen Zeitraum. Sollten für die Veranstaltungen mehr Anmeldungen eingehen als Plätze zur Verfügung stehen, so werden die Plätze unter allen im genannten Zeitraum eingehenden Anmeldungen nach dem Losverfahren vergeben Es ist eine Anmeldung von maximal zwei Personen aus einem Haushalt gleichzeitig möglich.

 

  • Jede/-r Bewerber/-in erhält eingangs zehn Minuten Redezeit.

 

  • Unmittelbar im Anschluss an die Vorstellungsrunde besteht für das Publikum die Möglichkeit, Fragen an den Bewerber (m/w/d) zu richten. Für Einwohnerinnen und Einwohner, die nicht persönlich an der Veranstaltung teilnehmen können, besteht die Option, vorab schriftlich Fragen (Amtsblatt, Homepage, siehe Anlage) einzureichen. Den Bewerbern (m/w/d) werden die vorab eingegangenen Fragen abwechselnd mit Fragen der anwesenden Besucher gestellt. Die Fragezeit pro Fragesteller darf eine Minute nicht überschreiten, die Antwortzeit soll bei maximal zwei Minuten liegen. Die Auswahl der eingesendeten Fragen erfolgt während der Veranstaltung im Losverfahren. Zulässig ist eine Frage pro Fragensteller/in. Der Versammlungsleiter beendet die Fragerunde spätestens nach zehn Minuten.

 

  • Die Reihenfolge der Redner entspricht der Reihenfolge der Bewerber (m/w/d) bei der öffentlichen Bekanntmachung der Bewerbungen.

 

  • Aus Gründen der Gleichbehandlung halten sich die Kandidaten (m/w/d) während der Vorstellung der Mitbewerber (m/w/d) nicht im Versammlungsraum auf.

 

  • Die Teilnahme an der Veranstaltung als Zuhörer/in sowie das Einsenden schriftlicher Fragen ist nur für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Berglen, die nicht selbst Bewerber (m/w/d) sind, möglich.

 

  • Die Vorstellungsveranstaltung wird ohne Bewirtung durchgeführt.

 

  • Die Versammlungsleitung wird vom Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses und zweiten stellv. Bürgermeister, Herrn Gemeinderat Armin Haller, wahrgenommen.

 


1 x Hauptamt


  1. Die Gemeinde führt am 23. Juni 2021 um 19.00 Uhr in der Sporthalle Oppelsbohm eine öffentliche Vorstellung der Bewerber (m/w/d) um die Stelle des Bürgermeisters (m/w/d) durch.

 

  1. Die Kandidatenvorstellung wird bei einer Inzidenz von unter 150 als Hybridveranstaltung stattfinden, ansonsten nur als Livestream (Link auf der Homepage der Gemeinde Berglen). Die Aufzeichnung ist auch zu einem späteren Zeitpunkt abrufbar.

  2. Nach den aktuellen gesetzlichen Voraussetzungen ist die Personenanzahl coronabedingt in der Sporthalle in Oppelsbohm auf 40 Personen zu begrenzen (pro Person wird ein Platzbedarf von 20 m² zugrunde gelegt, die Sporthalle umfasst 800 m², so dass die Besucherhöchstzahl auf 40 Personen (derzeit) festgeschrieben werden muss). Sollten im Juni 2021 hier andere Regelungen gelten, werden diese angewandt und danach die Höchstbesucherzahl ermittelt. Reservierte Plätze erhalten die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses (nicht deren Stellvertreter/innen), zwei Personen der Presse und zwei Mitarbeitende der Gemeindeverwaltung.

 

  1. Das Anmeldeverfahren für Zuhörer/innen in der Sporthalle in Oppelsbohm erfolgt telefonisch und per E-Mail in einem festen Zeitraum. Sollte für die Veranstaltung mehr Anmeldungen eingehen als Plätze zur Verfügung stehen, so werden die Plätze unter allen im genannten Zeitraum eingehenden Anmeldungen nach dem Losverfahren vergeben Es ist eine Anmeldung von maximal zwei Personen aus einem Haushalt gleichzeitig möglich.

 

  1. Jede/-r Bewerber/-in erhält eingangs zehn Minuten Redezeit.

 

  1. Unmittelbar im Anschluss an die Vorstellungsrunde besteht für das Publikum die Möglichkeit, Fragen an den Bewerber (m/w/d) zu richten. Für Einwohnerinnen und Einwohner, die nicht persönlich an der Veranstaltung teilnehmen können, besteht die Option, vorab schriftlich Fragen (Amtsblatt, Homepage, siehe Anlage) einzureichen. Den Bewerbern (m/w/d) werden die vorab eingegangenen Fragen abwechselnd mit Fragen der anwesenden Besucher gestellt. Die Fragezeit pro Fragesteller darf eine Minute nicht überschreiten, die Antwortzeit soll bei maximal zwei Minuten liegen. Die Auswahl der eingesendeten Fragen erfolgt während der Veranstaltung im Losverfahren. Zulässig ist eine Frage pro Fragensteller/in. Der Versammlungsleiter beendet die Fragerunde spätestens nach zehn Minuten.

 

  1. Die Reihenfolge der Redner (m/w/d) entspricht der Reihenfolge der Bewerber (m/w/d) bei der öffentlichen Bekanntmachung der Bewerbungen.

 

  1. Aus Gründen der Gleichbehandlung halten sich die Kandidaten (m/w/d) während der Vorstellung der Mitbewerber (m/w/d) nicht im Versammlungsraum auf.

 

 

  1. Die Teilnahme an der Veranstaltung als Zuhörer/in sowie das Einsenden schriftlicher Fragen ist nur für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Berglen, die nicht selbst Bewerber (m/w/d) sind, möglich.

 

  1. Die Vorstellungsveranstaltung wird ohne Bewirtung durchgeführt.

 

  1. Die Versammlungsleitung wird vom Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses und zweiten stellv. Bürgermeister, Herrn Gemeinderat Armin Haller, wahrgenommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

    


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

               Einnahmen:

       einmalig:             

       laufend:                €/jährlich;

            Laufzeit:               Jahre

 

9                 Ausgaben:

9          einmalig:        ca. 4.000 € zzgl. Arbeitszeit der Gemeindeverwaltung

       laufend:                €/jährlich;

            Laufzeit:               Jahre

·         davon Sachkosten:              

·        davon Personalkosten:       

 

               ein entsprechender Haushaltsansatz steht zur Verfügung unter

                  Produktsachkonto:

                  -      ;

            Höhe:       

 

9                 es stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung, die Finanzierung

                  erfolgt über:  12100000- 44310000