Gemäß § 47 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung
für Baden-Württemberg (GemO) kann die Gemeinde Bewerbern (m/w/d), deren
Bewerbung zur Bürgermeisterwahl zugelassen worden ist, Gelegenheit geben, sich
der Bürgerschaft in einer öffentlichen Versammlung vorzustellen. Der
Gemeindewahlausschuss wird in seiner Sitzung am 10. Juni 2021, 19.00 Uhr, über
die Zulassung der Bewerbungen zur Bürgermeisterwahl entscheiden. Eine
Bewerbervorstellung darf erst nach der öffentlichen Bekanntmachung der Bewerber
(m/w/d) erfolgen. Diese wird am 17. Juni 2021 im Amtsblatt der Gemeinde Berglen
veröffentlicht. Über die Veranstaltung einer Bewerbervorstellung entscheidet
der Gemeinderat, die Durchführung ist freiwillig.
Es wird vorgeschlagen, für
die Bürgermeisterwahl am 4. Juli 2021 eine öffentliche Bewerbervorstellung am
23. Juni 2021 um 19.00 Uhr in der Sporthalle Oppelsbohm durchzuführen.
Die
Bewerbervorstellung soll nach folgenden Kriterien stattfinden:
- Die
Kandidatenvorstellung wird bei einer Inzidenz unter 150 als
Hybridveranstaltung stattfinden, ansonsten nur als Livestream (Link auf
der Homepage der Gemeinde Berglen). Die Aufzeichnung ist auch zu einem
späteren Zeitpunkt abrufbar.
- Nach
den aktuellen gesetzlichen Voraussetzungen ist die Personenanzahl
coronabedingt in der Sporthalle in Oppelsbohm auf 40 Personen zu begrenzen
(pro Person wird ein Platzbedarf von 20 m² zugrunde gelegt, die Sporthalle
umfasst 800 m², so dass die Besucherhöchstzahl auf 40 Personen (derzeit)
festgeschrieben werden muss). Sollten im Juni 2021 hier andere Regelungen
gelten, werden diese angewandt und danach die Höchstbesucherzahl
ermittelt. Reservierte Plätze erhalten die Mitglieder des
Gemeindewahlausschusses (nicht deren Stellvertreter/innen), zwei Personen
der Presse und zwei Mitarbeitende der Gemeindeverwaltung.
- Das
Anmeldeverfahren für Zuhörer/innen in der Sporthalle in Oppelsbohm erfolgt
telefonisch und per Mail in einem festen Zeitraum. Sollten für die
Veranstaltungen mehr Anmeldungen eingehen als Plätze zur Verfügung stehen,
so werden die Plätze unter allen im genannten Zeitraum eingehenden
Anmeldungen nach dem Losverfahren vergeben Es ist eine Anmeldung von
maximal zwei Personen aus einem Haushalt gleichzeitig möglich.
- Jede/-r
Bewerber/-in erhält eingangs zehn Minuten Redezeit.
- Unmittelbar
im Anschluss an die Vorstellungsrunde besteht für das Publikum die
Möglichkeit, Fragen an den Bewerber (m/w/d) zu richten. Für Einwohnerinnen
und Einwohner, die nicht persönlich an der Veranstaltung teilnehmen
können, besteht die Option, vorab schriftlich Fragen (Amtsblatt, Homepage,
siehe Anlage) einzureichen. Den Bewerbern (m/w/d) werden die vorab eingegangenen
Fragen abwechselnd mit Fragen der anwesenden Besucher gestellt. Die
Fragezeit pro Fragesteller darf eine Minute nicht überschreiten, die
Antwortzeit soll bei maximal zwei Minuten liegen. Die Auswahl der
eingesendeten Fragen erfolgt während der Veranstaltung im Losverfahren.
Zulässig ist eine Frage pro Fragensteller/in. Der Versammlungsleiter
beendet die Fragerunde spätestens nach zehn Minuten.
- Die
Reihenfolge der Redner entspricht der Reihenfolge der Bewerber (m/w/d) bei
der öffentlichen Bekanntmachung der Bewerbungen.
- Aus
Gründen der Gleichbehandlung halten sich die Kandidaten (m/w/d) während
der Vorstellung der Mitbewerber (m/w/d) nicht im Versammlungsraum auf.
- Die
Teilnahme an der Veranstaltung als Zuhörer/in sowie das Einsenden
schriftlicher Fragen ist nur für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde
Berglen, die nicht selbst Bewerber (m/w/d) sind, möglich.
- Die
Vorstellungsveranstaltung wird ohne Bewirtung durchgeführt.
- Die
Versammlungsleitung wird vom Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses und
zweiten stellv. Bürgermeister, Herrn Gemeinderat Armin Haller,
wahrgenommen.
1 x Hauptamt
- Die Gemeinde führt am 23. Juni 2021 um
19.00 Uhr in der Sporthalle Oppelsbohm eine öffentliche Vorstellung der
Bewerber (m/w/d) um die Stelle des Bürgermeisters (m/w/d) durch.
- Die Kandidatenvorstellung wird bei
einer Inzidenz von unter 150 als Hybridveranstaltung stattfinden,
ansonsten nur als Livestream (Link auf der Homepage der Gemeinde Berglen).
Die Aufzeichnung ist auch zu einem späteren Zeitpunkt abrufbar.
- Nach den aktuellen gesetzlichen
Voraussetzungen ist die Personenanzahl coronabedingt in der Sporthalle in
Oppelsbohm auf 40 Personen zu begrenzen (pro Person wird ein Platzbedarf
von 20 m² zugrunde gelegt, die Sporthalle umfasst 800 m², so dass die
Besucherhöchstzahl auf 40 Personen (derzeit) festgeschrieben werden muss).
Sollten im Juni 2021 hier andere Regelungen gelten, werden diese angewandt
und danach die Höchstbesucherzahl ermittelt. Reservierte Plätze erhalten
die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses (nicht deren
Stellvertreter/innen), zwei Personen der Presse und zwei Mitarbeitende der
Gemeindeverwaltung.
- Das Anmeldeverfahren für Zuhörer/innen
in der Sporthalle in Oppelsbohm erfolgt telefonisch und per E-Mail in
einem festen Zeitraum. Sollte für die Veranstaltung mehr Anmeldungen
eingehen als Plätze zur Verfügung stehen, so werden die Plätze unter allen
im genannten Zeitraum eingehenden Anmeldungen nach dem Losverfahren
vergeben Es ist eine Anmeldung von maximal zwei Personen aus einem
Haushalt gleichzeitig möglich.
- Jede/-r Bewerber/-in erhält eingangs
zehn Minuten Redezeit.
- Unmittelbar im Anschluss an die Vorstellungsrunde
besteht für das Publikum die Möglichkeit, Fragen an den Bewerber (m/w/d)
zu richten. Für Einwohnerinnen und Einwohner, die nicht persönlich an der
Veranstaltung teilnehmen können, besteht die Option, vorab schriftlich
Fragen (Amtsblatt, Homepage, siehe Anlage) einzureichen. Den Bewerbern
(m/w/d) werden die vorab eingegangenen Fragen abwechselnd mit Fragen der
anwesenden Besucher gestellt. Die Fragezeit pro Fragesteller darf eine
Minute nicht überschreiten, die Antwortzeit soll bei maximal zwei Minuten
liegen. Die Auswahl der eingesendeten Fragen erfolgt während der
Veranstaltung im Losverfahren. Zulässig ist eine Frage pro
Fragensteller/in. Der Versammlungsleiter beendet die Fragerunde spätestens
nach zehn Minuten.
- Die Reihenfolge der Redner (m/w/d)
entspricht der Reihenfolge der Bewerber (m/w/d) bei der öffentlichen
Bekanntmachung der Bewerbungen.
- Aus Gründen der Gleichbehandlung halten
sich die Kandidaten (m/w/d) während der Vorstellung der Mitbewerber
(m/w/d) nicht im Versammlungsraum auf.
- Die Teilnahme an der Veranstaltung als
Zuhörer/in sowie das Einsenden schriftlicher Fragen ist nur für
Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Berglen, die nicht selbst
Bewerber (m/w/d) sind, möglich.
- Die Vorstellungsveranstaltung wird ohne
Bewirtung durchgeführt.
- Die Versammlungsleitung wird vom
Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses und zweiten stellv.
Bürgermeister, Herrn Gemeinderat Armin Haller, wahrgenommen.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Einnahmen:
9 Ausgaben:
9 einmalig: ca. 4.000 € zzgl. Arbeitszeit der Gemeindeverwaltung
ein entsprechender Haushaltsansatz steht zur Verfügung
unter
Produktsachkonto:
9 es stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung, die
Finanzierung
erfolgt über: 12100000-
44310000