Betreff
Einziehung einer Teilfläche des öffentlichen Fußweges Flst. 103 auf Gemarkung Rettersburg
Vorlage
SV/340/2017
Aktenzeichen
785.04
Art
Sitzungvorlage

 

Die Gemeinde Berglen hat die Absicht, eine Teilfläche des öffentlichen Fußweges zwischen Hanfackerweg und Kreisstraße 1915 zu veräußern.

 

Dieser Teil des öffentlichen Weges wird im Zuge der Bauleitplanung des Baugebiets „Hanfäcker“ für den öffentlichen Verkehr entbehrlich. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen eine Einziehung und Entwidmung der Teilfläche.

 

 

 

 


1 x Bauamt

1 x Ordnungsamt 


 

  1. Die im beiliegenden Lageplan orange markierte Teilfläche des öffentlichen Weges Flst.Nr. 103 auf Gemarkung Rettersburg ist für den öffentlichen Verkehr entbehrlich. Sie soll deshalb gemäß § 7 Abs. 1 Straßengesetz (StrG) eingezogen werden.

 

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Absicht der Einziehung gemäß § 7 Abs. 3 StrG im Amtsblatt der Gemeinde Berglen öffentlich bekanntzumachen mit dem Hinweis, dass Einwendungen gegen die geplante Einziehung innerhalb von drei Monaten vorgebracht werden können.
  2. Die Vermessung und Veräußerung wird nach Abschluss des Einziehungsverfahrens durchgeführt.