Behandlung der abgegebenen Stellungnahmen und Feststellung der 15. Flächennutzungsplanänderung ("Bauhofgelände" in Berglen-Steinach und Berglen-Reichenbach)
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden hat am
16.12.2020 und der Gemeinderat der Gemeinde Berglen am 17.11.2011 den Entwurf
für die 15. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 - 2015
festgestellt. Der Änderungsentwurf wurde anschließend vom 04.01.2021 bis
04.02.2021 in Winnenden und in Berglen öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist sind den
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen abgegeben
worden über die eine Abwägungsentscheidung zu treffen ist.
Es soll eine Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) als eine
gewerbliche Baufläche "Bauhofgelände" auf den Gemarkungen Steinach
und Reichenbach, Flur Spechtshof dargestellt werden.
Aus Sicht der Verwaltung stehen die abgegebenen Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einer Weiterführung der 15.
Flächennutzungsplanänderung mit Darstellung einer gewerbliche Baufläche
"Bauhofgelände" nicht entgegen.
In
Berglen-Steinach, nordwestlich des Ortsteils Erlenhof, soll im Bereich des
bestehenden Gewerbegebiets "Gewerbegebiet Erlenhof – II.
Bauabschnitt" in Berglen-Steinach ein neuer Gemeindebauhof errichtet
werden und der bestehende Standort in der Orffstraße 8 in Berglen-Oppelsbohm
aufgegeben werden.
Durch die
Aufgabe bzw. Verlagerung des bestehenden Gemeindebauhofs in der Orffstraße 8 in
Berglen-Oppelsbohm ist vorgesehen, die innerörtliche Fläche für die
Nachverdichtung bzw. Innenentwicklung freizumachen und einer Wohnbebauung
zuzuführen.
Im
gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 - 2015 (FNP) des
Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen ist die
außerhalb des Siedlungszusammenhangs liegende Fläche als Fläche für die
Landwirtschaft (Bestand) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9
Buchstabe a BauGB dargestellt und nachrichtlich als
Landschaftsschutzgebiet vermerkt.
Durch die
15. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 (FNP)
des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird eine
gewerbliche Baufläche (Planung) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1
BauGB i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO dargestellt.
Ziele und Zwecke der Planung
Die
Gemeinde Berglen beabsichtigt im Bereich des bestehenden Gewerbegebiets
"Gewerbegebiet Erlenhof – II. Bauabschnitt" in Berglen-Steinach einen
neuen Gemeindebauhof zu errichten und den bestehenden Gemeindebauhof in der
Orffstraße 8 in Berglen-Oppelsbohm aufzugeben.
Der
bestehende Gemeindebauhof liegt innerhalb des bestehenden Wohngebiets
"Alter Hau" in Berglen-Oppelsbohm. Unmittelbar angrenzend befinden
sich Wohngebäude. Durch an- und abfahrende Fahrzeuge sowie die Be- und
Entladung von Maschinen und Geräten bestehen gegenüber der Wohnbebauung
relevante Lärmbelastungen.
Der
bestehende Gemeindebauhof in der Orffstraße 8 in Berglen-Oppelsbohm ist
aufgrund des Alters (Baujahr 1973 und Erweiterung 1979) sanierungsbedürftig. Es
bestehen bautechnische (z. B. Korrosion im Dachgeschoss), funktionale
(z. B. keine ordnungsgemäßen Arbeitsstätten, Sanitäranlagen und
Sozialräume gemäß Arbeitsstättenverordnung) und betriebliche Mängel (z. B.
geringe Lagerkapazität für u. a für Material, Baustoffe sowie wenig
Abstellmöglichkeiten für Betriebsfahrzeuge, fehlender Waschplatz für Fahrzeuge
usw.).
Darüber
hinaus ist die Zufahrt zum Gemeindebauhof durch den engen Straßenraum im
Schumannweg verkehrstechnisch nicht günstig. Es bestehen für größere
Lastkraftwagen keine ausreichend bemessene Rangierflächen, sodass bei
Materialanlieferungen der öffentliche Verkehrsraum vor dem
Gemeindebauhofgelände in Anspruch genommen wird und dieser Umstand ist für
vorbeifahrende Fahrzeuge eine Verkehrsgefährdung.
Insgesamt
ist eine Erweiterung bzw. Weiterentwicklung des bestehenden Gemeindebauhofs in
der Orffstraße 8 in Berglen-Oppelsbohm durch die genannten Gründe sowie auf
Grund der beengten Verhältnisse nicht realisierbar.
Der
nordwestlich des Ortsteils Erlenhof, im Bereich des bestehenden Gewerbegebiets
"Gewerbegebiet Erlenhof – II. Bauabschnitt" in Berglen-Steinach,
geplante neue Gemeindebauhof liegt verkehrsgünstig an einer verkehrstechnisch
gut erschlossenen Ortsdurchfahrtsstraße (L 1140) am westlichen
Ortseingang. Die sehr gute Verkehrsanbindung ermöglicht das schnelle Erreichen
der Einsatzorte im Gemeindegebiet. Aufgrund der Lage im Gewerbegebiet
"Gewerbegebiet Erlenhof – II. Bauabschnitt" in Berglen-Steinach
besteht außerdem kein Konfliktpotential mit bestehender und auch mit im
Gewerbegebiet ausgeschlossener Wohnbebauung. Zudem ist in unmittelbarer Nähe
eine Tankstelle vorhanden, die den Verzicht auf eine eigene Betriebstankstelle
ermöglicht. Die geplante Flächengröße ermöglicht außerdem eine
Streusalzlagerung in einem Silo (sicherer Befüllvorgang und einfache, schnelle
Beladung der Fahrzeuge aus dem Silo möglich). Ein weiterer Vorteil ist die
mögliche Integration der Verwaltung des Wasserwerks im Gemeindebauhofgebäude
(Aufgabe des Betriebssitzes in der Forchenstraße 15 in Berglen-Steinach,
gemeinsame Nutzung von Maschinen und Geräten).
Die zusätzliche gewerbliche Baufläche wird bei einer
Gesamtfortschreibung des gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015
(FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in der
Bilanzierung berücksichtigt.
Es wird vorgeschlagen, die 15. FNP-Änderung festzustellen, wobei die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Ausführungen in Anlage 1 zu dieser Vorlage behandelt werden.
1 x Bauamt
FNP-Ordner „15-FNP-Änderung“
1 x GVV Winnenden
1.
Die
während der öffentlichen Auslegung zum FNP-Änderungsentwurf mit dem Lageplan
vom 16.09.2019 und der Begründung vom 28.09.2020 abgegebenen Stellungnahmen
werden entsprechend den Ausführungen in Anlage 1 zu dieser Vorlage behandelt.
2.
In
den am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 - 2015
des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen werden die
folgende neuen Darstellung aufgenommen:
gewerbliche Baufläche (Planung) in
Berglen-Steinach (0,2 ha)
3.
Maßgebend
ist der jeweilige vom Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden gefertigte
Lageplan vom 16.09.2019 im Maßstab 1 : 5.000.
4.
Die
Begründung vom 28.09.2020 / 31.05.2021 wird festgestellt.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen: keine