Aufstellungsbeschluss für die 16. Flächennutzungsplanänderung im Teilbereich "Brühl" in Winnenden
Der
gemeinsame Flächennutzungsplan 2000 - 2015 des
Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wurde mit Erlass
des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 29.05.2006 genehmigt. Er ist mit der
Bekanntmachung der Genehmigung am 06.07.2006 wirksam geworden. Im Gebiet des
Teilverwaltungsraumes Winnenden hat sich inzwischen der folgende
Änderungsbedarf ergeben, der wie folgt begründet wird:
Der Gemeinderat der Stadt Winnenden hat in öffentlicher Beratung in
seiner Sitzung am 27. April 2021 die Aufstellung des Bebauungsplans
"Brühl" in Winnenden und einer Satzung über örtliche Bauvorschriften
zu diesem Bebauungsplan beschlossen.
Der Anlass für die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens
"Brühl" ist die bestehende Nachfrage nach Gewerbegrundstücken und die
geplante Ansiedlung der Stadtwerke Winnenden GmbH / technische Betriebe der
Stadt Winnenden in Winnenden.
Das Plangebiet liegt südwestlich der unter der Eisenbahnbrücke
hindurchführenden Schwaikheimer Straße und grenzt nordwestlich an die Bahnlinie
Waiblingen - Schwäbisch Hall-Hessental an. Die äußere Erschließung kann
ausschließlich über die Schwaikheimer Straße erfolgen.
Der Gemeinderat der Stadt Winnenden hat in öffentlicher Beratung in
seiner Sitzung am 21. Juli 2020 beschlossen, dass im Bereich des Gewanns
"Brühl" in Winnenden ein gemeinsamer Standort für die Stadtwerke
Winnenden GmbH mit ihren Tochtergesellschaften und den technischen Betrieben
der Stadt realisiert werden soll. In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates
hat das Projektteam der Stadtverwaltung und den Stadtwerken Winnenden GmbH die
Ergebnisse der Organisationsuntersuchung und die Standortpotentiale sowie das
Ergebnis der Standortuntersuchung vorgestellt. Das Projektteam hat die drei
möglichen Standorte, "Untere Schray", "Brühl" und
"Linsenhalde II", vorgestellt. Zu jedem Standort wurden Vor- und
Nachteile ausführlich vorgetragen. Der Beschluss war mehrheitlich für den Standort
"Brühl".
Gewerbliche Baufläche
"Brühl" (Planung) in Winnenden
Sonderbaufläche
"Brühl" (Planung) in Winnenden
Das Plangebiet ist im gültigen Flächennutzungsplan gemäß
§ 5 Abs. 2 Nr. 9 Buchstabe a des Baugesetzbuchs als
Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) dargestellt.
Mit der 16. Flächennutzungsplanänderung soll gemäß
§ 5 Abs. 2 Nr. 1 des Baugesetzbuchs i. V. m.
§ 1 Abs. 1 Nr. 3 der Baunutzungsverordnung eine
gewerbliche Baufläche "Brühl" (Planung) in Winnenden und gemäß
§ 5 Abs. 2 Nr. 1 des Baugesetzbuchs i. V. m.
§ 1 Abs. 1 Nr. 4 der Baunutzungsverordnung eine
Sonderbaufläche "Brühl" (Planung) in Winnenden dargestellt werden.
Der Bebauungsplan soll gleichzeitig mit der Änderung des
Flächennutzungsplans im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuchs
aufgestellt werden.
Aus den vorstehend genannten Gründen wird gebeten, die Einleitung des Verfahrens für die 16. Flächennutzungsplanänderung zu beschließen.
1 x Bauamt
FNP-Ordner „16. FNP-Änderung“
1 x GVV Winnenden
1.
Das
Verfahren zur 16. Änderung des am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen
Flächennutzungsplans 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands
Winnenden und der Gemeinde Berglen wird eingeleitet.
Maßgebend ist der Abgrenzungsplan, gefertigt vom Stadtentwicklungsamt
der Stadt Winnenden vom 31.05.2021 im Maßstab 1 : 5.000 (Anlage 1).
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen: keine