Am 22.09.2020 hat im Rahmen des Bau- und
Umweltausschusses eine öffentliche Begehung der bestehenden Parkfläche auf dem
Flst.Nr. 134 an der J.-S.-Bach-Straße in Oppelsbohm mit den Gremiumsmitgliedern
stattgefunden. Landschaftsarchitekt Wolfgang Blank hatte damals einen Entwurf
für die Neugestaltung des Platzes inklusive des Brunnens vorgestellt. Der
Wunsch des Gremiums war es seinerzeit, die Planung dahingehend zu überprüfen,
ob nicht die Brunnenanlage in den rückwärtigen Teil des Platzes verschoben
werden und die Stellplätze in Richtung J.-S.-Bach-Straße angeordnet werden
können.
Bei der anschließenden Umplanung stellte
sich jedoch heraus, dass durch die gewünschte Spiegelung der Planung, also die
Anordnung des Brunnens im rückwärtigen Bereich und die Stellplätze im vorderen,
Schwierigkeiten beim Wasseraustritt des Brunnens bestehen, da das Gelände nach
Westen hin ansteigt. In Bezug auf die örtlichen Gegebenheiten wäre es demnach
sinniger, die Quelle im vorderen Bereich des Platzes austreten zu lassen. Zudem
ist zu beachten, dass der Garten des Wohnhauses Wagnergasse 3 direkt an den neu
zu gestaltenden Platz anschließt. Eine baurechtliche Abstandsfläche von 2,50 m
ist hier zwar nicht erforderlich, dennoch soll die Umgestaltung der Fläche zum
einen eine gewisse Aufenthaltsqualität schaffen, aber zum anderen auch
Rücksicht auf die direkten Nachbarn nehmen, um Konflikte von vornherein zu
vermeiden. Des Weiteren wird durch die Spiegelung der Planung keine Aufwertung
des Ortsbilds erreicht, da sich die Parkflächen weiterhin entlang der
J.-S.-Bach-Straße befinden und dies keine Verbesserung zur jetzigen Situation
bedeuten würde.
Um möglichst viele Stellplätze zu schaffen
und wie oben beschrieben eine Aufenthaltsqualität zu gewährleisten, hat Herr
Blank eine neue Planung erstellt, die aus Sicht der Verwaltung einen guten
Kompromiss zwischen dem Wunsch des Gremiums, vermeidbaren Konflikten und den
Anforderungen an die Platzgestaltung/technische Möglichkeiten darstellt.
Hierbei ist die Brunnenanlage zwar im vorderen Bereich platziert, durch die
geplanten Pflanzbeete und die Poller wird jedoch ein gewisser Abstand zur
J.-S.-Bach-Straße geschaffen, welcher auch optisch wahrnehmbar ist und auch die
vom Gremium gewünschten Sicherheitsanforderungen erfüllt. Aufgrund dieser
Anordnung liegt der Fokus auf der Brunnenanlage, was zu einer hohen Aufwertung
des Ortsbilds führt. Durch die Rundbänke um das Quellbecken entsteht ein
eigener Bereich mit der gewünschten Aufenthaltsqualität. Die 16 geplanten
Stellplätze treten hierdurch in den Hintergrund.
Des Weiteren hat die Verwaltung mit der
Deutschen Telekom GmbH Kontakt aufgenommen, um eine mögliche Versetzung des
Multifunktionsgehäuses, welches sich bisher fast mittig auf dem Platz befindet,
zu klären. Die Versetzung des Schalkastens ist für die Planung von großer
Bedeutung, da sie maßgeblich zur Aufwertung des Ortsbilds beiträgt. Bei einem
Vor-Ort-Termin im Dezember vergangenen Jahres mit der Telekom wurde
festgestellt, dass für die Versetzung ein aufwändiger Umbau der Verkabelung
notwendig ist. Zudem muss die neue Anlage erst in Betrieb genommen werden,
bevor die Bestandsanlage abgebaut werden kann, da die Funktion stets
aufrechterhalten werden muss. Die Verwaltung erhielt im März 2021 ein Angebot
der Telekom für die Versetzung des Multifunktionsgehäuses in Höhe von 42.808,70
€ brutto. Die geschätzten Gesamtkosten der aktuellen Planung belaufen sich
somit auf rund 277.000,00 €.
Die Verwaltung stellte im September 2020
einen Förderantrag für die Aufnahme in das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
(ELR) und erhielt im Januar dieses Jahres einen Bescheid, dass das Projekt mit 75.840,00
€ bezuschusst werden soll. Nach Rücksprache mit dem Regierungspräsidium
Stuttgart können die im Nachgang zum Antrag entstanden Kosten für die
Versetzung des Telekom-Schaltkastens nachträglich im Förderprogramm
berücksichtigt werden. Daher erhält die Gemeinde nach aktuellem Stand eine
Förderung von 40% der Nettokosten in Höhe von 93.200,00 €. Voraussetzung dafür
ist, dass die Baugenehmigung im Laufe des Herbstes der Bewilligungsstelle, dem
Regierungspräsidium Stuttgart, vorgelegt wird und nach anschließendem Erhalt
des Bewilligungsbescheids innerhalb von sechs Monaten der Auftrag an die
ausführende Firma vergeben wird.
Aus Sicht der Verwaltung sollte die Gemeinde
die Fördermittel nicht verfallen lassen, sondern vielmehr die einmalige Chance
nutzen, mit einer solch hohen finanziellen Unterstützung die Platzgestaltung
vorzunehmen.
Die Verwaltung schlägt vor, dass der
Gemeinderat über die tatsächliche Umsetzung nach Erhalt der Baugenehmigung Ende
des Jahres 2021 berät.
Die Honorarkosten von Herrn Blank für die
Leistungsphase 4 sowie weitere Neben- und Planungskosten betragen max. ca.
25.000,00 €. Da im Haushalt 2021 für das Projekt jedoch keine Mittel vorgesehen
sind, würde dies eine außerplanmäßige Ausgabe im Finanzhaushalt unter dem
Produkt 54100000-78720000/001 bis zu einer Höhe von 25.000,00 € bedeuten.
Alle Konten, welche sich unter dem Produkt 54100000 im Finanzhaushalt befinden, sind gegenseitig deckungsfähig. Da bei den Produkten 54100000-78720000/003 und 54100000-78720000/004 Einsparungen in Höhe von 18.000,00 € bzw. 14.000,00 € in Bezug auf die Planung für den Umbau der barrierefreien Bushaltestellen in Stöckenhof und Öschelbronn getätigt werden können, sind die Kosten in Höhe von 25.000,00 € für den Brunnenplatz zwar eine außerplanmäßige Ausgabe bei der o.g. Maßnahme, jedoch keine zusätzliche Ausgabe in Bezug auf den Gesamtfinanzhaushalt.
Die Kosten für die Baumaßnahmen sind bereits
in der Finanzplanung des aktuellen Haushaltsplans für das Jahr 2022 vorgesehen,
diese müssten im Haushaltsplan 2022 entsprechend angepasst werden.
Herr Blank wird in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses anwesend sein und seine modifizierte Planung dem Gremium vorstellen.
1 x Bauamt
1. Der
Bau- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis von der neuen Planung und stimmt dieser
zu. Ein entsprechender Beschlussvorschlag ergeht an den Gemeinderat.
2. Die
Verwaltung wird beauftragt, einen Bauantrag für das Projekt zu stellen. Das
gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wird erteilt.
3. Die
Verwaltung wird ermächtigt, einen entsprechenden Honorarvertrag mit dem
Landschaftsarchitekturbüro Blank über die Leistungsphase 4 zu schließen. Die
weitere Beauftragung erfolgt zu gegebener Zeit durch den Gemeinderat.
4. Der
Bau- und Umweltausschuss beschließt die außerplanmäßige Ausgabe im
Finanzhaushalt bei dem Produkt 54100000-78720000/001 in Höhe von 25.000,00 €.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Ausgaben:
·
davon Sachkosten: 25.000,00 €
·
davon Personalkosten: €
ein entsprechender Haushaltsansatz steht zur Verfügung
unter
Produktsachkonto:
es stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung, die
Finanzierung
erfolgt über:
eine
außerplanmäßige Ausgabe beim Produktsachkonto 54100000-78720000/001,
finanziert über Minderausgaben bei den Produktsachkonten 54100000-78720000/003
und 54100000-78720000/004.