Wie in der letzten Sitzung des Gemeinderats am 15.06.2021 durch die Verwaltung berichtet, werden die Maßnahmen zum Um- und Ausbau des Regenüberlaufbeckens (RÜB) Spechtshof im Gewerbegebiet Erlenhof vom Land mit Fördermitteln in Höhe von 315.200,00 € unterstützt. Aufgrund von wasserrechtlichen Vorgaben muss auch das RÜB Öschelbronn auf den Stand der Technik gebracht werden. Darunter fallen unter anderem der Einbau eines Siebrechens am Beckenüberlauf, um den Eintrag von Grobstoffen in den Buchenbach zu verhindern. Weiter werden u.a. Mess- und Drosselvorrichtungen eingebaut bzw. modernisiert. Ferner werden die technischen Voraussetzungen für die ab 2024 geforderte Fernwirktechnik geschaffen. Aktuell wird geklärt, ob ein Umbau des RÜB vom Haupt- in den Nebenschluss von der Wasserbehörde gefordert wird. Aus diesem Grund möchte die Verwaltung für die Ertüchtigung des RÜB in Öschelbronn im Jahr 2022 einen weiteren Förderantrag stellen.
Die Beantragung von Fördermitteln für Maßnahmen, die im Jahr 2022 umgesetzt werden sollen, muss bis 01.10.2021 beim Regierungspräsidium vorliegen. Die Verwaltung schlägt daher vor, das Ingenieurbüro Riker und Rebmann mit der Konzeption der Baumaßnahmen bis zur Leistungsphase vier zur beauftragen und auf dessen Planungsgrundlage einen entsprechenden Förderantrag zu stellen. Nach Rücksprache mit dem Ingenieurbüro ist bei einer zeitnahen Beauftragung durch die Gemeinde mit einer Fertigstellung von Genehmigungsplanung und Kostenberechnung bis Anfang September zu rechnen, sodass der Förderantrag noch fristgerecht eingereicht werden kann.
Für die Planungsleistungen des Umbaus des RÜB Öschelbronn wurden im Haushalt 2021 keine Mittel eingeplant, da abgewartet werden sollte, wie das Land über den eingangs erwähnten Förderbescheid für das RÜB Spechtshof entscheidet. Eine Beauftragung der Planungsleistungen setzt daher eine außerplanmäßige Ausgabe auf dem Produktsachkonto 53800000-78720000/101 in Höhe von maximal 25.000,00 € voraus, die aufgrund der Höhe des Betrags in die Zuständigkeit des Bau- und Umweltausschuss fällt. Die Finanzierung der außerplanmäßigen Ausgabe erfolgt durch Minderausgabe auf demselben Produktsachkonto 53800000-78720000/101, da der volle Haushaltsansatz für den Umbau des RÜB Spechtshof im laufenden Jahr nicht vollständig benötigt wird.
Sobald das Regierungspräsidium eine Entscheidung über die Bewilligung von Fördermitteln für die Maßnahmen getroffen hat, müsste vom Gemeinderat über die Umsetzung des Projekts beraten werden.
1 x Bauamt
1.
Das
Ingenieurbüro Riker und Rebmann wird bis zur Leistungsphase vier mit der
Planung der Baumaßnahmen am RÜB Öschelbronn beauftragt
2.
Ein
Förderantrag für den Umbau des RÜB Öschelbronn kann bei der Förderstelle
eingereicht werden
3.
Der
Bau- und Umweltausschuss beschließt die außerplanmäßige Ausgabe bei dem
Produktsachkonto 53800000-78720000/101 in Höhe von 25.000,00 € für die
Planungsleistungen des Umbaus des RÜB Öschelbronn.
4.
Sobald
über den Förderantrag entschieden wurde, ist vom Gemeinderat die weitere
Umsetzung der Maßnahme zu beschließen.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Einnahmen:
·
davon Sachkosten: 25.000,00 €
ein entsprechender Haushaltsansatz steht zur Verfügung
unter
Produktsachkonto:
es stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung, die
Finanzierung
erfolgt über:
eine
außerplanmäßige Ausgabe beim Produktsachkonto 5380000-78720000/101