Betreff
Finanzierung der Planungsleistungen für den Umbau des Regenüberlaufbeckens in Öschelbronn
Vorlage
BUA/201/2021
Aktenzeichen
701.43
Art
Sitzungsvorlage BUA

Wie in der letzten Sitzung des Gemeinderats am 15.06.2021 durch die Verwaltung berichtet, werden die Maßnahmen zum Um- und Ausbau des Regenüberlaufbeckens (RÜB) Spechtshof im Gewerbegebiet Erlenhof vom Land mit Fördermitteln in Höhe von 315.200,00 € unterstützt. Aufgrund von wasserrechtlichen Vorgaben muss auch das RÜB Öschelbronn auf den Stand der Technik gebracht werden. Darunter fallen unter anderem der Einbau eines Siebrechens am Beckenüberlauf, um den Eintrag von Grobstoffen in den Buchenbach zu verhindern. Weiter werden u.a. Mess- und Drosselvorrichtungen eingebaut bzw. modernisiert. Ferner werden die technischen Voraussetzungen für die ab 2024 geforderte Fernwirktechnik geschaffen. Aktuell wird geklärt, ob ein Umbau des RÜB vom Haupt- in den Nebenschluss von der Wasserbehörde gefordert wird. Aus diesem Grund möchte die Verwaltung für die Ertüchtigung des RÜB in Öschelbronn im Jahr 2022 einen weiteren Förderantrag stellen.

 

Die Beantragung von Fördermitteln für Maßnahmen, die im Jahr 2022 umgesetzt werden sollen, muss bis 01.10.2021 beim Regierungspräsidium vorliegen. Die Verwaltung schlägt daher vor, das Ingenieurbüro Riker und Rebmann mit der Konzeption der Baumaßnahmen bis zur Leistungsphase vier zur beauftragen und auf dessen Planungsgrundlage einen entsprechenden Förderantrag zu stellen. Nach Rücksprache mit dem Ingenieurbüro ist bei einer zeitnahen Beauftragung durch die Gemeinde mit einer Fertigstellung von Genehmigungsplanung und Kostenberechnung bis Anfang September zu rechnen, sodass der Förderantrag noch fristgerecht eingereicht werden kann.

 

Für die Planungsleistungen des Umbaus des RÜB Öschelbronn wurden im Haushalt 2021 keine Mittel eingeplant, da abgewartet werden sollte, wie das Land über den eingangs erwähnten Förderbescheid für das RÜB Spechtshof entscheidet. Eine Beauftragung der Planungsleistungen setzt daher eine außerplanmäßige Ausgabe auf dem Produktsachkonto 53800000-78720000/101 in Höhe von maximal 25.000,00 € voraus, die aufgrund der Höhe des Betrags in die Zuständigkeit des Bau- und Umweltausschuss fällt. Die Finanzierung der außerplanmäßigen Ausgabe erfolgt durch Minderausgabe auf demselben Produktsachkonto 53800000-78720000/101, da der volle Haushaltsansatz für den Umbau des RÜB Spechtshof im laufenden Jahr nicht vollständig benötigt wird.

 

 

Sobald das Regierungspräsidium eine Entscheidung über die Bewilligung von Fördermitteln für die Maßnahmen getroffen hat, müsste vom Gemeinderat über die Umsetzung des Projekts beraten werden.

 


1 x Bauamt    


1.                  Das Ingenieurbüro Riker und Rebmann wird bis zur Leistungsphase vier mit der Planung der Baumaßnahmen am RÜB Öschelbronn beauftragt

2.                  Ein Förderantrag für den Umbau des RÜB Öschelbronn kann bei der Förderstelle eingereicht werden

3.                  Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die außerplanmäßige Ausgabe bei dem Produktsachkonto 53800000-78720000/101 in Höhe von 25.000,00 € für die Planungsleistungen des Umbaus des RÜB Öschelbronn.

4.                  Sobald über den Förderantrag entschieden wurde, ist vom Gemeinderat die weitere Umsetzung der Maßnahme zu beschließen.

  


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

              Einnahmen:

       einmalig:             

       laufend:                €/jährlich;

            Laufzeit:               Jahre

 

               Ausgaben:

       einmalig:        25.000,00 €

       laufend:                €/jährlich;

            Laufzeit:               Jahre

·         davon Sachkosten:        25.000,00 €

·        davon Personalkosten:       

 

               ein entsprechender Haushaltsansatz steht zur Verfügung unter

                  Produktsachkonto:

           

           

 

               es stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung, die Finanzierung

                  erfolgt über:

eine außerplanmäßige Ausgabe beim Produktsachkonto 5380000-78720000/101