Betreff
Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen - Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen in der Gemeinde Berglen
Vorlage
SV/722/2021
Aktenzeichen
460.15
Art
Sitzungvorlage

Die Vertreter des Städtetages, Gemeindetages und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben sich auf die Erhöhung der Elternbeiträge im Kindergartenjahr 2021/2022 verständigt. Angesichts der nach wie vor durch die Pandemie beeinträchtigten Lage erfolgt eine Empfehlung nur für das Kindergartenjahr 2021/2022.

 

Die Träger und die Fachkräfte in den Einrichtungen gewährleisten auch in Zeiten der Pandemie ein bedarfsorientiertes und qualitativ beachtliches Angebot der frühkindlichen Bildung und Betreuung und leisten damit einen essenziellen Beitrag zur gesellschaftlichen Stabilisierung in der anhaltenden Krisenzeit. Die Sicherstellung dieses Angebots beansprucht die Träger jedoch nicht nur in einem hohen Maße organisatorisch, sondern schlägt durch steigende Personal- und Sachkosten auch finanziell zu Buche. Hinzu kommen die allgemeinen Kostensteigerungen, die unabhängig von der Corona-Pandemie zu verzeichnen sind.

 

Die Vertreter des Städtetages, Gemeindetages, und der Kirchenleitungen haben sich vor diesem Hintergrund darauf verständigt, diese Kostensteigerung zumindest zu einem gewissen Teil auch bei ihrer gemeinsamen Empfehlung zur Fortschreibung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2021/2022 zu berücksichtigen und empfehlen eine Erhöhung der Elternbeiträge pauschal um 2,9 Prozent:

 


 

 

Diese Steigerung bleibt erneut bewusst hinter der Entwicklung der tatsächlichen Kostensteigerung zurück, um so den Auswirkungen der Pandemie auf die Einrichtungen und auch die Elternhäuser gerecht zu werden. Gleichwohl ist es angesichts der erheblich rückläufigen Steuereinnahmen der öffentlichen Hand wie auch der Kirchen geboten, eine ansteigende Kostenentwicklung mit einer moderaten Anpassung der Elternbeiträge zu begleiten. Dies insbesondere deshalb, da es das klare Ziel der unterzeichnenden Verbände bleibt, in Baden-Württemberg einen Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeiträge anzustreben. In Berglen betrug der zuletzt ermittelte Kostendeckungsgrad für die Kinderbetreuung ohne Berücksichtigung der Landeszuschüsse 14,9 %.

 

Der Gemeinderat hat am 18.07.2017 beschlossen, die Gebühren für Kinderbetreuungseinrichtungen an die aktuellen Landesrichtsätze anzupassen. Es wird daher vorgeschlagen, die Anpassungen entsprechend den Empfehlungen der kommunalen Landesverbände vorzunehmen und die notwendige Änderungssatzung zu beschließen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


1 x Hauptamt    


 

Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung

von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen in der Gemeinde

Berglen (siehe Anlage).

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

               Einnahmen:

       einmalig:             

       laufend:         rd 7.000 €/jährlich;

            Laufzeit:               Jahre

 

               Ausgaben:

       einmalig:              

       laufend:                €/jährlich;

            Laufzeit:               Jahre

·         davon Sachkosten:              

·        davon Personalkosten:       

 

               ein entsprechender Haushaltsansatz steht zur Verfügung unter

                  Produktsachkonto:

                  -      ;

            Höhe:       

 

               es stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung, die Finanzierung

                  erfolgt über: