Betreff
Wahl eines Gemeinderatsmitglieds zur Durchführung der Vereidigung und Verpflichtung des Bürgermeisters
Vorlage
SV/726/2021
Aktenzeichen
022.3
Art
Sitzungvorlage

Herr Holger Niederberger wurde am 4. Juli 2021 zum neuen Bürgermeister der Gemeinde Berglen gewählt. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat die Gültigkeit der Wahl mit Schreiben vom 20. Juli 2021 bestätigt.

 

Nach § 42 Abs. VI Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) wird ein neu gewählter Bürgermeister durch ein vom Gemeinderat gewähltes Mitglied in öffentlicher Sitzung vereidigt und verpflichtet.

 

Die Amtseinsetzung von Herrn Holger Niederberger findet in der heutigen öffentlichen Gemeinderatssitzung statt. Vorab ist per Wahl zu entscheiden, welches Mitglied des Gemeinderats die Vereidigung und Verpflichtung vornehmen wird.

 

Für die Wahl dieses Gemeinderatsmitgliedes gilt die allgemeine Regelung des § 37 Abs. VII GemO. Demnach sind Wahlen geheim mit Stimmzettel vorzunehmen, es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied des Gemeinderats widerspricht.

 

Nach Absprache mit den Fraktionsvorsitzenden schlägt die Verwaltung für die Durchführung und Verpflichtung des zweiten stellvertretenden Bürgermeisters, Herrn Armin Haller, vor.     


1 x Personalakte    


Wahl eines Gemeinderatsmitgliedes, der die Vereidigung und Verpflichtung von Herrn Holger Niederberger zum Bürgermeister der Gemeinde Berglen vornehmen wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

   


Haushaltsrechtliche Auswirkungen: keine