Betreff
Planung des Spielplatzes am Baugebiet Hanfäcker in Rettersburg
Vorlage
BUA/202/2021
Aktenzeichen
463.02
Art
Sitzungsvorlage BUA

Das Baugebiet Hanfäcker im Teilort Rettersburg wurde in den vergangenen Monaten aufgesiedelt. Im Bebauungsplan ist östlich der Bebauung eine öffentliche Grünfläche ausgewiesen, auf der gemäß der Zweckbestimmung ein Spielplatz entstehen soll. Der Spielplatz soll für die Bewohner der Einfamilienwohn- und Doppelhäuser sowie der Mehrfamilienhäuser des neuen Baugebiets Spielmöglichkeiten, Treffpunkt und einen Identifikationsort darstellen.

 

Das Landschaftsarchitekturbüro Blank aus Stuttgart wurde beauftragt, einen Planungsentwurf zu erstellen. Dieser sieht folgendes vor:

Nach Osten und Süden begrenzt ein dicht bepflanzter Erdwall den gesamten Spielbereich. Mit Hilfe der Geländemodellierung werden zwei Spielbereiche für kleinere Kinder (3 – 6 Jahre) und ein Spielbereich für ältere (7 – 14 Jahre) zoniert und räumlich gefasst. So entstehen für Kinder gut überschaubare Spielräume. Für die älteren Kinder bietet eine Kletterskulptur aus Holzstämmen und Netzen und eine Kombination aus drei kleinen Trampolinen vielfältige Bewegungsmöglichkeiten. Für die kleineren Kinder sorgen ein geschwungenes Holzpodest mit drei kleinen Häuschen, Rutsche und Sandbagger für ein abwechslungsreiches Angebot, das gemeinsam mit Eltern oder Geschwistern genutzt werden kann. Entlang des Sitzpodestes verläuft eine Murmelbahn aus ausgehöhlten Rundhölzern, welche sicherlich ein Highlight des Spielplatzes ist. Eine Schaukel mit zwei Sitzen - davon ein Kombisitz für zwei Personen - steht für alle Altersgruppen zur Verfügung. Zwei Bänke neben der Schaukel bieten weitere Sitzmöglichkeiten für Eltern. Eine kleine Rasenfläche steht für freies Spiel und zum Toben zur Verfügung. Beispielsweise durch die geplante Murmelbahn sowie die Trampoline entstehen abwechslungsreiche Angebote, die so in der Form in Berglen noch nicht vorhanden sind.

Der Planungsentwurf ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

Im Oktober diesen Jahres soll vor Ort eine Infoveranstaltung stattfinden, die Gelegenheit bietet, Anregungen und Vorschläge zur Planung vorzubringen. Des Weiteren ist Ende des Jahres sowohl eine abschließende Beratung im Gemeinderat (vorauss. November) als auch die anschließende beschränkte Ausschreibung vorgesehen.

 

Die Baukosten des Projekts belaufen sich nach der Berechnung von Herrn Blank auf rund 139.000 € brutto.

 

Da im Haushalt 2021 nur Planungsmittel und keine Finanzmittel für die Umsetzung der Maßnahme vorhanden sind, ist eine Ausführung erst im kommenden Jahr möglich. Entsprechende Finanzmittel sollen im Haushalt 2022 bereitgestellt werden.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist die Planung von Herrn Blank sehr gelungen, da sie neue Spielmöglichkeiten wie die erwähnten Trampoline und die Murmelbahn vorsieht. Da im Wohngebiet erstmalig neben der klassischen Einfamilienhausbebauung zudem Geschosswohnungsbau realisiert wird, bietet der geplante Spielplatz damit auch eine gute Aufenthaltsqualität für die Kinder der Mehrfamilienwohnhäuser ohne Gartenanteil. Zudem runden die Geländemodellierung und die Bepflanzung das Baugebiet ab und schaffen einen guten Übergang zum angrenzenden Landschaftsschutzgebiet.

Die Verwaltung geht davon aus, dass der Spielplatz, sofern die Bauarbeiten witterungsbedingt im Frühjahr nicht unterbrochen werden müssen, bis Ende Mai 2022 fertiggestellt ist.

 

Herr Blank wird in der Sitzung anwesend sein und dem Gremium die Planung ausführlich vorstellen.

 

 


1 x Bauamt


1.         Der Bau- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis von der Planung und stimmt dieser zu.

2.         Es wird eine Infoveranstaltung durchgeführt, deren Ergebnisse in der Planung sofern möglich berücksichtigt werden sollen.

3.         Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den Baubeschluss aufgrund der vorliegenden Planung zu fassen und die Finanzierung im kommenden Haushaltsjahr 2022 vorzusehen sowie die Ausschreibung noch im Jahr 2021 einzuleiten. Ferner wird empfohlen, die Verwaltung mit dem Abschluss eines Honorarvertrags mit Herrn Blank zu beauftragen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

              Einnahmen:

       einmalig:             

       laufend:                €/jährlich;

            Laufzeit:               Jahre

 

               Ausgaben:

       einmalig:        139.000 € und Nebenkosten 25.000 € im Jahr 2022

       laufend:         1.500 €/jährlich (Bauhof- /Sachverständigenkosten);

            Laufzeit:               Jahre

·         davon Sachkosten:        164.000

·        davon Personalkosten:       

 

               ein entsprechender Haushaltsansatz steht zur Verfügung unter

                  Produktsachkonto:

                  -      ;

            Höhe:       

 

               es stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung, die Finanzierung

                               erfolgt über den Haushalt 2022