Betreff
Sanierung der Wasserkammern im Trinkwasserhochbehälter Stöckenhof
Vorlage
SV/732/2021
Aktenzeichen
815.41
Art
Sitzungvorlage

Im Zuge der umfassenden Anlagenbegehung im Rahmen der Erstellung des Strukturgutachtens für die Trinkwasserversorgung der Gemeinde Berglen wurde festgestellt, dass die Betonbeschichtung der Wasserkammern im Hochbehälter Stöckenhof schadhaft ist und saniert werden muss. Insbesondere der Betonzustand der kleineren (ca. 60 m³) und älteren Wasserkammer erfordert dringend eine zeitnahe Sanierung.

 

Eine Sanierung mittels Einbau einer Edelstahl- oder Kunststoffauskleidung erachten sowohl das planende Ingenieurbüro als auch die Verwaltung als nicht geeignet. Im Gegenteil zur Betonsanierung erlauben es die Auskleidungen nicht, die Bauwerkssubstanz der Wasserkammern bei den turnusmäßigen Reinigungen zu begutachten. Auch können sich in den Spalten zwischen Bauwerk und Auskleidung bei Feuchtigkeitseintritt Keime bilden.

 

Das Ingenieurbüro Riker+Rebmann aus Murrhardt rechnet mit Sanierungskosten für die kleine Wasserkammer i.H.v. ca. 80.000,00 € netto. Hierfür wurden im Haushaltsplan 2021 60.000,00 € eingestellt. Da auch die zweite Wasserkammer (ca. 190 m³) in der nahen Zukunft saniert werden muss wurden auch hier die voraussichtlichen Kosten ermittelt. Die Sanierungskosten für beide Wasserkammern zusammen belaufen sich auf ca. 160.000,00 €, da mit besseren Angebotspreisen zu rechnen ist, wenn sich der Arbeitsumfang erhöht und Leistungen wie die Baustelleneinrichtung nur einmalig anfallen. Hinzu kommen ca. 35.000,00 € an Planungsleistungen.

 

Daher sollen, entgegen der ursprünglichen Planung, beide Wasserkammern direkt aufeinander folgend saniert werden.

 

Das Ingenieurbüro Riker+Rebmann wird die geplante Maßnahme in der Gemeinderatssitzung vorstellen.

 

Bis zum 31.12.2021 gelten noch die höheren Wertgrenzen für die Vergabe von Bauleistungen aufgrund der Verwaltungsvorschrift der Landesregierung zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID19-Pandemie. Bauleistungen bis 1.000.000,00 € können beschränkt ausgeschrieben werden.

 

Die Maßnahme kann aller Voraussicht nach nicht komplett bis Ende des Jahres realisiert werden. Etwaige Kostenverschiebungen ins Folgejahr werden über den Wirtschaftsplan 2022 finanziert.

 

Im Haushaltsplan 2021 wurden für die Sanierung der Wasserkammern im HB Stöckenhof 60.000,00 € (Produktsachkonto 53300000-78710000/100) bereitgestellt. Aufgrund der Bauverzögerungen beim Neubau des Hochbehälters Galgenberg haben sich einige Rechnungsfälligkeiten vom Jahr 2020 ins Jahr 2021 verschoben, so dass die veranschlagen Mittel für Hochbaumaßnahmen im Bereich der Wassertürme/Hochbehälter (Produktsachkonto 53300000-78710000/100) i.H.v. insgesamt 375.000,00 € bereits um ca. 11.600,00 € überschritten sind. Es entstehen für die geplante Sanierung daher überplanmäßige Ausgaben in Höhe von voraussichtlich 195.000,00 €. Diese können jedoch über das Produktsachkonto 53300000-78720000/021 „Verbindungsleitungen zwischen den Ortsteilen“ zum Teil finanziert werden, da die geplante Leitungsverlegung der Verbindungsleitung vom Spechtshof ins Gewerbegebiet Erlenhof mit bereitgestellten Mitteln in Höhe 126.000,00 € im Jahr 2021 nicht umgesetzt wird. Von diesen 126.000,00 € sind bereits 11.000,00 € für die Erneuerung der elektrotechnischen Anlagen im Hochbehälter Kottweil vorgesehen. Es verbleiben somit 115.000,00 € als Deckungsmittel.

 

Zusätzlich können 80.000,00 € von dem Produktsachkonto 53300000-78710000/101 übertragen werden, da die Kernsanierung des Pumpwerks Hößlinswart nicht wie geplant dieses Jahr umgesetzt werden kann.

 

 

  


1 x Kämmerei    


  1. Der Gemeinderat beschließt die Betonsanierung der Wasserkammern im Trinkwasserhochbehälter Stöckenhof.

 

  1. Der Gemeinderat beschließt die überplanmäßige Ausgabe für die Sanierung des Hochbehälters Stöckenhof in Höhe von ca. 195.000,00 € und deren Finanzierung über die Produktsachkonten 53300000-78720000/021 (115.000,00 €) und 53300000-78710000/101 (80.000,00 €).

 

  1. Der Bürgermeister wird ermächtigt einen entsprechenden Ingenieurvertrag für die Sanierungsmaßnahme abzuschließen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt die Arbeiten auszuschreiben, der Bürgermeister wird ermächtigt das wirtschaftlichste Angebot zu beauftragen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

               Einnahmen:

       einmalig:             

       laufend:                €/jährlich;

            Laufzeit:               Jahre

 

               Ausgaben:

       einmalig:        195.000,00 € netto

       laufend:                €/jährlich;

            Laufzeit:               Jahre

·         davon Sachkosten:              

·        davon Personalkosten:       

 

               ein entsprechender Haushaltsansatz steht zur Verfügung unter

                  Produktsachkonto:

 

               es stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung, die Finanzierung

                  erfolgt über Produktsachkonto:

                  53300000 – 78720000/021; Höhe: 115.000,00 €

                  55300000 – 78710000/101; Höhe:   80.000,00 €