Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Beteiligung von Nachbargemeinden an den Investitionskosten der Gemeinschaftsschulen der Gemeinden Leutenbach und Schwaikheim
Vorlage
SV/341/2017
Aktenzeichen
210.7
Art
Sitzungvorlage

 

Die Große Kreisstadt Winnenden und die Nachbargemeinden haben eine gemeinsame Erfüllung ihrer Schulträgeraufgaben vereinbart. In der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung – zuletzt geändert im Jahr 2012 – ist für die Realschulen und Gymnasien in Winnenden eine Kostenbeteiligung der Schülerwohnsitzgemeinden festgelegt, die in einem prozentualen Anteil am Kapitaldienst für getätigte Investitionen besteht. Die Kosten werden je nach Schülerzahl auf die beteiligten Gemeinden, in deren Bereich die Schüler wohnen, umgelegt.

 

Die Schulträgeraufgaben von Haupt-, Werkreal-, und Gemeinschaftsschulen haben die an der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beteiligten Gemeinden bisher für ihren Bereich jeweils selbst wahrgenommen. Nach der Aufhebung der Werkrealschule in Berglen und der schulorganisatorischen Zusammenführung der Robert-Boehringer-Gemeinschaftsschule in Winnenden mit der Ludwig-Uhland-Gemeinschaftsschule in Schwaikheim, werden die Gemeinden Leutenbach und Schwaikheim (= Schulträgergemeinden) ab dem Schuljahr 2017/2018 die Aufgaben des Trägers von Gemeinschaftsschulen auch für die Gemeinde Berglen und die Große Kreisstadt Winnenden (= Nachbargemeinden) wahrnehmen. Die Nachbargemeinden sollen sich hierbei gleichartig wie bei den bereits bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen zur gemeinsamen Erfüllung der Schulträgeraufgaben bei Realschulen und Gymnasien anteilig auch bei den Gemeinschaftsschulen an Investitionen beteiligen.

 

Der Gemeinderat hat dem Abschluss einer Schulkostenvereinbarung analog anderer Schularten am 15.11.2016 bereits grundsätzlich zugestimmt. Der von den beteiligten Kommunen einvernehmlich erarbeitete Entwurf ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

Bei Neu-, Erweiterungs- und Umbauten zur Schaffung des für eine zweizügige Gemeinschaftsschule erforderlichen Schulraums besteht der finanzielle Beitrag der Nachbargemeinden an die Schulträgergemeinden in einem prozentualen Anteil am Kapitaldienst für das von der Schulträgergemeinde zum Bau eingesetzte Investitionskapital. Die finanziellen Beiträge der Nachbargemeinden werden alljährlich nach der Schülerzahl am Stichtag der allgemeinen Schulstatistik des laufenden Haushaltsjahres auf die beteiligten Gemeinden, in deren Bereich die Schülerinnen und Schüler wohnen, umgelegt.

 

Die Höhe des Pauschalbetrags pro Schüler/in steht derzeit noch nicht fest. Hierzu finden zwischen den beteiligten Kommunen weitere Abstimmungsgespräche statt. Die auf den gleichen Grundsätzen beruhende Vereinbarung für Realschulen und Gymnasien sieht nach neuesten Berechnungen einen Schulkostenbeitrag in Höhe von 89,33 € jährlich pro Schüler vor. Bei 283 Schülern, die im Schuljahr 2016/2017 die betreffenden Schulen in Winnenden besuchten, ergab dies einen Kapitaldienst in Höhe von jährlich rund 25.000 €. Die Gemeinschaftsschulen in Schwaikheim/Winnenden bzw. Leutenbach werden aktuell von 40 Schülerinnen und Schülern besucht (Ludwig-Uhland-Gemeinschaftsschule Schwaikheim, Außenstelle Winnenden 23 Schüler/innen, Gemeinschaftsschule Leutenbach 17 Schüler/innen).

 

Teilweise besuchen Schüler/innen der Gemeinde Berglen auch Schulen im Raum Schorndorf. Entsprechend einer Schulkostenvereinbarung aus dem Jahre 1997 beteiligt sich die Gemeinde Berglen als Wohngemeinde eines Grund-, Haupt-/Real-/Förderschülers oder eines Gymnasiasten auch hier an den Aufwendungen der Schulträgergemeinde mit einem jährlichen Pauschalbetrag. Im Schuljahr 2016/2017 betrug der Schulkostenanteil 77,00 € pro Schüler und Jahr. Dieser Betrag wird an die Große Kreisstadt Schorndorf auch für Schüler/innen an Gemeinschaftsschulen entrichtet.

 

 


1 x Hauptamt 


Dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Beteiligung von Nachbargemeinden an den Investitionskosten der Gemeinschaftsschulen der Gemeinden Leutenbach und Schwaikheim (siehe Anlage) wird zugestimmt.