Die Große Kreisstadt Winnenden
und die Nachbargemeinden haben eine gemeinsame Erfüllung ihrer
Schulträgeraufgaben vereinbart. In der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung –
zuletzt geändert im Jahr 2012 – ist für die Realschulen und Gymnasien in
Winnenden eine Kostenbeteiligung der Schülerwohnsitzgemeinden festgelegt, die
in einem prozentualen Anteil am Kapitaldienst für getätigte Investitionen
besteht. Die Kosten werden je nach Schülerzahl auf die beteiligten Gemeinden,
in deren Bereich die Schüler wohnen, umgelegt.
Die Schulträgeraufgaben von
Haupt-, Werkreal-, und Gemeinschaftsschulen haben die an der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beteiligten Gemeinden bisher für ihren
Bereich jeweils selbst wahrgenommen. Nach der Aufhebung der Werkrealschule in
Berglen und der schulorganisatorischen Zusammenführung der
Robert-Boehringer-Gemeinschaftsschule in Winnenden mit der Ludwig-Uhland-Gemeinschaftsschule
in Schwaikheim, werden die Gemeinden Leutenbach und Schwaikheim (=
Schulträgergemeinden) ab dem Schuljahr 2017/2018 die Aufgaben des Trägers von
Gemeinschaftsschulen auch für die Gemeinde Berglen und die Große Kreisstadt
Winnenden (= Nachbargemeinden) wahrnehmen. Die Nachbargemeinden sollen sich
hierbei gleichartig wie bei den bereits bestehenden öffentlich-rechtlichen
Vereinbarungen zur gemeinsamen Erfüllung der Schulträgeraufgaben bei
Realschulen und Gymnasien anteilig auch bei den Gemeinschaftsschulen an
Investitionen beteiligen.
Der Gemeinderat hat dem
Abschluss einer Schulkostenvereinbarung analog anderer Schularten am 15.11.2016
bereits grundsätzlich zugestimmt. Der von den beteiligten Kommunen
einvernehmlich erarbeitete Entwurf ist der Sitzungsvorlage als Anlage
beigefügt.
Bei Neu-, Erweiterungs- und
Umbauten zur Schaffung des für eine zweizügige Gemeinschaftsschule
erforderlichen Schulraums besteht der finanzielle Beitrag der Nachbargemeinden
an die Schulträgergemeinden in einem prozentualen Anteil am Kapitaldienst für
das von der Schulträgergemeinde zum Bau eingesetzte Investitionskapital. Die
finanziellen Beiträge der Nachbargemeinden werden alljährlich nach der
Schülerzahl am Stichtag der allgemeinen Schulstatistik des laufenden Haushaltsjahres
auf die beteiligten Gemeinden, in deren Bereich die Schülerinnen und Schüler
wohnen, umgelegt.
Die Höhe des Pauschalbetrags pro
Schüler/in steht derzeit noch nicht fest. Hierzu finden zwischen den
beteiligten Kommunen weitere Abstimmungsgespräche statt. Die auf den gleichen
Grundsätzen beruhende Vereinbarung für Realschulen und Gymnasien sieht nach
neuesten Berechnungen einen Schulkostenbeitrag in Höhe von 89,33 € jährlich pro
Schüler vor. Bei 283 Schülern, die im Schuljahr 2016/2017 die betreffenden
Schulen in Winnenden besuchten, ergab dies einen Kapitaldienst in Höhe von
jährlich rund 25.000 €. Die Gemeinschaftsschulen in Schwaikheim/Winnenden bzw.
Leutenbach werden aktuell von 40 Schülerinnen und Schülern besucht
(Ludwig-Uhland-Gemeinschaftsschule Schwaikheim, Außenstelle Winnenden 23
Schüler/innen, Gemeinschaftsschule Leutenbach 17 Schüler/innen).
Teilweise besuchen Schüler/innen
der Gemeinde Berglen auch Schulen im Raum Schorndorf. Entsprechend einer
Schulkostenvereinbarung aus dem Jahre 1997 beteiligt sich die Gemeinde Berglen
als Wohngemeinde eines Grund-, Haupt-/Real-/Förderschülers oder eines
Gymnasiasten auch hier an den Aufwendungen der Schulträgergemeinde mit einem
jährlichen Pauschalbetrag. Im Schuljahr 2016/2017 betrug der Schulkostenanteil
77,00 € pro Schüler und Jahr. Dieser Betrag wird an die Große Kreisstadt
Schorndorf auch für Schüler/innen an Gemeinschaftsschulen entrichtet.
1 x Hauptamt
Dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Beteiligung von Nachbargemeinden an den Investitionskosten der Gemeinschaftsschulen der Gemeinden Leutenbach und Schwaikheim (siehe Anlage) wird zugestimmt.