Betreff
Festlegung der Modalitäten für die Neuverpachtung der 6 Jagdbögen der Gemeinde Berglen
Vorlage
SV/738/2021
Aktenzeichen
787.20
Art
Sitzungvorlage

2015 wurde das bisherige Landesjagdgesetz durch das neue Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) abgelöst.

 

Eine wesentliche Änderung ist die Reduzierung der Mindestpachtzeit von bisher neun Jahren auf jetzt sechs Jahre.

 

Das JWMG hat auch Auswirkungen auf die Verwaltung der Jagdgenossenschaften. Im bisherigen Recht war geregelt, dass die Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaften auf den Gemeinderat einmalig mit einem Grundsatzbeschluss erfolgen kann. Das JWMG bestimmt nun, dass diese Übertragung alle sechs Jahre durch Beschluss der Jagdgenossenschaftsversammlung erneuert werden muss.

 

Am 05.05.2021 hat eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Berglen stattgefunden. In diesem Rahmen wurde die Verwaltung der Jagdgenossenschaft dem Gemeindevorstand für sechs Jahre übertragen. Gemeindevorstand ist der Gemeinderat. Die Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks sowie der Eigenjagden der Gemeinde Berglen liegt somit im Zuständigkeitsbereich des Gemeinderats (§ 11 Abs. III Buchstabe f) Satzung der Jagdgenossenschaft Berglen).

 

Die jährlichen Jagdpachtpreise betragen derzeit 19,00 € je ha Waldfläche und 1,50 € je ha Feldfläche. Für befriedete Bezirke, in denen die Jagd ruht, fällt kein Pachtzins an. Wegen der Wildschadensproblematik sieht die Verwaltung keinen Spielraum, diese Sätze für Wald- und Feldflächen zu erhöhen.

 

Im Zuge der Aktualisierung des Jagdkatasters werden vom Vermessungsbüro Luginsland aus Herrenberg auch der gemeinschaftliche Jagdbezirk festgestellt, die befriedeten Bezirke abgegrenzt, neue Jagdpläne gefertigt, und die Flächen der Jagdbögen berechnet. Diese neu berechneten Jagdflächen werden in den neuen Vertrag übernommen. 

 

Die Jagdpachtverträge der Gemeinde Berglen laufen am 31. März 2022 aus. Die Verwaltung hat bei den derzeitigen Jagdpächtern angefragt, wer grundsätzliches Interesse an einer Neuverpachtung für die kommende Jagdpachtperiode hat. Gleichzeitig wurde abgefragt, ob Bereitschaft an der Aufnahme von Mitpächtern in den Jagdpachtvertrag besteht. Von den derzeitigen Pächtern wurde einheitlich signalisiert, dass der Wunsch auf Verlängerung der Jagdpachtverträge sowie die Bereitschaft zur Aufnahme eines oder mehrerer Mitpächter/s in den Jagdpachtvertrag besteht. Auf die beigefügte Übersicht wird verwiesen.

 

Die Eigenjagdbezirke können zusammen mit dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk verpachtet werden. Steuerrechtlich werden diese aber separat behandelt, da die Jagdpacht aus Eigenjagden umsatzsteuerpflichtig ist. Für diese Flächen muss die Gemeinde Berglen also die Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 % an das Finanzamt abführen. Um eine Ungleichbehandlung der einzelnen Jagdpächter in Berglen zu vermeiden, wurde bisher für das komplette Gemeindegebiet – ganz gleich, ob Eigenjagd oder gemeinschaftlicher Jagdbezirk - ein einheitlicher Pachtpreis inkl. Umsatzsteuer für Feld bzw. Wald festgelegt.

 

Die Verwaltung schlägt im Sinne einer kontinuierlichen jagdlichen Bewirtschaftung der Jagdbögen vor, den Bewerbungen der bisherigen Jagdpächter um die Fortsetzung der Jagdpachtverhältnisse zuzustimmen. 

 

Auf die Regelungen des beigefügten Jagdpachtvertrags (Muster Gemeindetag) wird verwiesen.

 

 

 


1 x Ordnungsamt  


  1. Der Gemeinderat entscheidet über die Dauer der Jagdpacht von sechs bzw. neun Jahren.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den derzeitigen Jagdpächtern sowie den vorgeschlagenen Mitpächtern den in der Anlage beigefügten Jagdpachtvertrag abzuschließen.

 

  1. Die öffentliche Aus­schreibung eines Jagdbogens erfolgt nur für den Fall, dass ein derzeitiger Pächter diesen nicht mehr pachten möchte. Die Verwaltung wird ermächtigt, in diesem Fall den Pachtvertrag abzuschließen. Bei mehreren Interessenten entscheidet das Los.

 

 

   


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

               Einnahmen:

       einmalig:             

       laufend:         ca. 15.000,00  €/jährlich;

            Laufzeit: 6 bzw. 9 Jahre

 

               Ausgaben:

       einmalig:              

       laufend:                €/jährlich;

            Laufzeit:               Jahre

 

               ein entsprechender Haushaltsansatz steht zur Verfügung unter

                  Produktsachkonto:

                  -      ;

            Höhe:       

 

               es stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung, die Finanzierung

                  erfolgt über: