Betreff
Errichtung des Spielplatzes am Baugebiet Hanfäcker in Rettersburg
Vorlage
SV/750/2021
Aktenzeichen
463.02
Art
Sitzungvorlage

Das Baugebiet Hanfäcker im Teilort Rettersburg wurde in den vergangenen Monaten aufgesiedelt. Im Bebauungsplan ist östlich der Bebauung eine öffentliche Grünfläche ausgewiesen, auf der gemäß der Zweckbestimmung ein Spielplatz entstehen soll. Der Spielplatz soll für die Bewohner der Einfamilienwohn- und Doppelhäuser sowie der Mehrfamilienhäuser des neuen Baugebiets Spielmöglichkeiten, Treffpunkt und einen Identifikationsort darstellen.

 

Das Landschaftsarchitekturbüro Blank aus Stuttgart wurde beauftragt, einen Planungsentwurf zu erstellen. Dieser sieht folgendes vor:

Nach Osten und Süden begrenzt ein dicht bepflanzter Erdwall den gesamten Spielbereich. Mit Hilfe der Geländemodellierung werden zwei Spielbereiche für kleinere Kinder (3 – 6 Jahre) und ein Spielbereich für ältere (7 – 14 Jahre) zoniert und räumlich gefasst. So entstehen für Kinder gut überschaubare Spielräume. Für die älteren Kinder bietet eine Kletterskulptur aus Holzstämmen und Netzen und eine Kombination aus drei kleinen Trampolinen vielfältige Bewegungsmöglichkeiten. Für die kleineren Kinder sorgen ein geschwungenes Holzpodest mit drei kleinen Häuschen, Rutsche und Sandbagger für ein abwechslungsreiches Angebot, das gemeinsam mit Eltern oder Geschwistern genutzt werden kann. Entlang des Sitzpodestes verläuft eine Murmelbahn aus ausgehöhlten Rundhölzern, welche sicherlich ein Highlight des Spielplatzes ist. Eine Schaukel mit zwei Sitzen - davon ein Kombisitz für zwei Personen - steht für alle Altersgruppen zur Verfügung. Zwei Bänke neben der Schaukel bieten weitere Sitzmöglichkeiten für Eltern. Eine kleine Rasenfläche steht für freies Spiel und zum Toben zur Verfügung. Beispielsweise durch die geplante Murmelbahn sowie die Trampoline entstehen abwechslungsreiche Angebote, die so in der Form in Berglen noch nicht vorhanden sind.

Der Planungsentwurf ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

Am 13.10.2021 hat eine Infoveranstaltung vor Ort am geplanten Spielplatzgelände mit Herrn Niederberger, Herrn Blank sowie Mitarbeitenden der Verwaltung stattgefunden. Im Rahmen der Vorstellung des bisherigen Entwurfs hatten die anwesenden Anwohnerinnen und Anwohner die Möglichkeit, ihre Anregungen und Vorschläge zur Planung vorzubringen.

Aufgrund von zu hohen Kosten sowie zusätzlich erforderlicher Genehmigungsverfahren konnte u.a. der Vorschlag, eine Wasserpumpe auf dem Spielplatz zu integrieren, welche durch den angrenzend verlaufenden Bach gespeist wird, nicht berücksichtigt werden. Die Verwaltung hat den Eindruck, dass die vorgestellte Planung auf viel Zuspruch bei den Anwohnerinnen und Anwohnern des Baugebiets gestoßen ist. Dabei wurde nochmals deutlich, dass ein solcher Spielplatz am Baugebiet für die große Anzahl von Kindern von hoher Bedeutung ist.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist die Planung von Herrn Blank sehr gelungen, da sie neue Spielmöglichkeiten wie die erwähnten Trampoline und die Murmelbahn vorsieht, die es auf Berglener Spielplätzen in dieser Form bislang noch nicht gibt. Zudem runden die Geländemodellierung und die Bepflanzung das Baugebiet ab und schaffen einen guten Übergang zum angrenzenden Landschaftsschutzgebiet.

 

Herr Blank wird in der Sitzung anwesend sein und dem Gremium die Planung ausführlich vorstellen.

 

Die Baukosten des Projekts liegen nach der Berechnung von Herrn Blank bei rund 140.000,00 € brutto (inkl. des geplanten Murmelautomats, der in der Kostenberechnung zum Zeitpunkt der BUA-Sitzung am 21.09.2021 noch nicht enthalten war). Die hierin enthaltenen Pflanzarbeiten, welche als Ausgleichsmaßnahmen für das Baugebiet Hanfäcker dienen und somit auch unabhängig vom Spielplatz ausgeführt werden müssten, belaufen sich auf ca. 15.000,00 €. Die reinen Kosten für die Errichtung des Spielplatzes liegen demnach bei ca. 125.000,00 €.

 

Zum Vergleich:

Die Kosten für den Neubau des Spielplatzes im Stöckenhof am Baugebiet Stöckenhäule betrugen rund 159.000,00 €. Allerdings weist dieses Baugebiet zum einen 23 weniger Bauplätze als das Baugebiet Hanfäcker auf und zum anderen wurde hier kein Geschosswohnungsbau (mit Wohnungen ohne Gartenanteil) realisiert.

Das Baugebiet Gassenäcker-Mörgele in Oppelsbohm weist 28 Bauplätze auf. Würde man den bestehenden Spielplatz im Baugebiet im Jahr 2021 realisieren, würden die Kosten hierfür bei ca. 103.000,00 € liegen.

 

Erfreulicherweise hat die Firma Riker Wohnbau und Immobilien GmbH, welche ebenfalls zwei Mehrfamilienwohngebäude im Baugebiet Hanfäcker errichtet, der Gemeinde eine Spende in Höhe von 20.000 € für das Projekt zukommen lassen. Zudem hat sich ein weiterer Bauträger dazu bereit erklärt, die Umsetzung des Projekts finanziell zu unterstützen. Die genaue Summe ist noch unbekannt.

 

Nach Abzug der bisherigen Spende ist von der Gemeinde ein Betrag in Höhe von 105.000,00 € für die Errichtung des Spielplatzes zu tragen. Hinzu kommen Planungs- und Baunebenkosten in Höhe von ca. 25.000,00 €.

Um eine weitere Kostenreduzierung zu erreichen wird aktuell noch von der Verwaltung geprüft, ob einzelne Arbeiten durch den Bauhof der Gemeinde ausgeführt werden können.

 

Die Ausschreibung der Arbeiten soll noch in diesem Jahr erfolgen, da diese gemäß der Verwaltungsvorschrift Investitionsfördermaßnahmen öA bis Ende 2021 beschränkt möglich ist. Die Vergabe könnte anschließend Anfang 2022 stattfinden. Es kann somit davon ausgegangen werden, dass der Spielplatz, sofern die Bauarbeiten witterungsbedingt im Frühjahr nicht unterbrochen werden müssen, bis Ende Mai 2022 fertiggestellt wird.

 

Da im Wohngebiet erstmalig Geschosswohnungsbau realisiert wird, bietet der geplante Spielplatz damit auch eine gute Aufenthaltsqualität für die Kinder der Mehrfamilienwohnhäuser ohne Gartenanteil. Aufgrund dessen sollte das Projekt aus Sicht der Verwaltung in diesem Umfang umgesetzt werden.

 

In der öffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 21.09.2021 hat bereits eine Vorberatung stattgefunden. Der Bau- und Umweltausschuss hat der Planung grundsätzlich zugestimmt und dem Gemeinderat empfohlen, den Baubeschluss aufgrund der vorliegenden Planung zu fassen, die Finanzierung im Haushaltsjahr 2022 vorzusehen sowie die Ausschreibung noch im Jahr 2021 einzuleiten. Ferner wurde empfohlen, die Verwaltung mit dem Abschluss eines Honorarvertrags mit Herrn Blank zu beauftragen.

 

   


1 x Bauamt


1.     Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Planung und stimmt dieser zu.

 

2.    Der Gemeinderat fasst den Baubeschluss für die Umsetzung des Projekts. Im Haushalt 2022 werden die entsprechenden Finanzmittel vorgesehen.

 

3.    Die Verwaltung wird ermächtigt, die beschränkte Ausschreibung durchzuführen.

 

4.    Der Vorsitzende wird ermächtigt, einen Honorarvertrag mit Herrn Blank für die Leistungsphasen 4-9 zu schließen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

               Einnahmen:

       einmalig:        bislang 20.000,00 €

       laufend:                €/jährlich;

            Laufzeit:               Jahre

 

               Ausgaben:

       einmalig: 165.000,00 € (Spielplatz 150.000,00 €;

     Ausgleichsmaßnahmen ca. 15.000,00 €)

       laufend:         1.500,00 €/jährlich;

            Laufzeit:               Jahre

·         davon Sachkosten:        165.000,00 €

·        davon Personalkosten:       

 

               ein entsprechender Haushaltsansatz wird im Haushalt 2022 zur

Verfügung gestellt

 

 

               es stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung, die Finanzierung

                  erfolgt über: