Betreff
Verwertung des auf der Kläranlage Berglen anfallenden Klärschlamms
Vorlage
SV/752/2021
Aktenzeichen
702.16
Art
Sitzungvorlage

Die Verwertung des auf der Kläranlage Berglen anfallenden Klärschlamms wird aufgrund eines Vertrags vom 05.10.2006 / 06.10.2006 von der Firma FWE GmbH & Co.KG aus Bodenheim durchgeführt. Die Kosten für den Transport und die Verwertung des Klärschlamms betragen aktuell pro Tonne 122,00 €/netto. Diese Konditionen gelten bis zum 31.12.2021. Um die Klärschlammentsorgung der Kläranlage Berglen auch in den nächsten beiden Jahren sicherzustellen, wurde von der Verwaltung ein neues Angebot der FWE für die Jahre 2022 und 2023 eingeholt. Der künftige Entsorgungspreis für diese Jahre beträgt laut entsprechenden Angebot vom 25.10.2021 136,00 €/t netto.

 

In den Jahren 2019 und 2020 wurden insgesamt 301,92 t bzw. 287,74 t Klärschlamm entsorgt. Für die geschätzte Menge von jeweils ca. 300 t Klärschlamm in den Jahren 2022 und 2023 beträgt der Entsorgungsaufwand somit insgesamt ca. 97.104,00 € brutto, bzw. ca. 48.552,00 € brutto pro Jahr.

 

Der Klärschlamm aus der Gemeindekläranlage wird zunächst getrocknet und anschließend als Sekundärbrennstoff in der Industrie eingesetzt, d.h. thermisch verwertet. Betreiber dieser Kraftwerke können sich inzwischen aussuchen, welchen Schlamm und in welcher Qualität / Konsistenz sie akzeptieren oder ablehnen.

 

Unabhängig von der Gestaltung der künftigen Abwasserbeseitigung der Gemeinde Berglen muss der im laufenden Betrieb der Kläranlage anfallende Klärschlamm entsorgt werden. Dies wird in den Jahren 2022 und 2023 auch dann der Fall sein, wenn eventuelle Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen an der Kläranlage stattfinden sollten. Bislang stehen keine Alternative zur thermischen Verwertung des Klärschlamms über Entsorgungsfirmen wie die FWE zur Verfügung.

 

Eine Neuausschreibung der Klärschlammverwertung ist nach Auffassung der Verwaltung aufgrund der angespannten Marktsituation im Bereich der Klärschlammverwertung weiterhin wenig zielführend, da aktuell nicht mit Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass die Gemeinde überhaupt ein entsprechendes Angebot erhält. Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat daher vor, den Vertrag mit der Firma FWE GmbH & Co.KG zunächst fortzuführen und die oben genannte Anpassung des Entsorgungspreises zu akzeptieren.

 


1x Bauamt   


Der Vorsitzende wird auf Basis des Angebots der Firma FWE GmbH & Co.KG vom 25.10.2021 zum Abschluss eines Änderungsvertrags bezüglich der Klärschlammentsorgung für die Jahre 2022 und 2023 ermächtigt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

               Einnahmen:

       einmalig:             

       laufend:                €/jährlich;

            Laufzeit:               Jahre

 

               Ausgaben:

       einmalig:              

       laufend: ca. 48.552,00 €/jährlich;

            Laufzeit: zwei Jahre

·         davon Sachkosten:        ca. 48.552,00 €

·        davon Personalkosten:       

 

               ein entsprechender Haushaltsansatz ist in den Haushaltsplänen 2022 / 2023 zur Verfügung zu stellen

 

               es stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung, die Finanzierung

                  erfolgt über: