Betreff
Neukalkulation der Abwassergebühren für das Jahre 2022
Vorlage
SV/756/2021
Aktenzeichen
700.31
Art
Sitzungvorlage

Gemäß dem Gemeinderatsbeschluss vom 27.10.2020 wurde die Firma Heyder+Partner Gesellschaft für Kommunalberatung mbH mit der Kalkulation der Abwassergebühren beauftragt.

 

Entgegen der geplanten Kalkulation der Gebühren für die Jahre 2022-2024 wurden die Gebühren nur für das Jahr 2022 kalkuliert. Ursache hierfür ist eine Gebührenüberdeckung aus dem Jahr 2017 in Höhe von insgesamt 288.461,43 € (Schmutzwasser 269.768,68 €; Niederschlagswasser 18.692,75 €).

 

Das Kommunalabgabengesetz (KAG) als Grundlage für die Erhebung von Benutzungsgebühren schreibt in § 14 Absatz 2 vor, dass Gebührenüberdeckungen innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen sind. Das Jahr 2022 ist somit das letzte Jahr in dem die Gebührenüberdeckung aus 2017 auszugleichen ist. Aus diesem Grund ist eine einjährige Kalkulation zu erstellen. Künftig wird angestrebt eine zweijährige Kalkulation durchzuführen.

 

Gemäß den §§ 13 und 14 Kommunalabgabengesetz (KAG) können die Gemeinden für die Benutzung ihrer öffentlicher Einrichtungen Benutzungsgebühren erheben. Diese dürfen höchstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten der Einrichtung gedeckt werden.

 

Zu diesen Kosten gehören neben den Personal- und Sachkosten für den laufenden Betrieb auch die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und angemessene Abschreibungen gemäß § 14 Abs. 3 KAG.

 

Die anteiligen Kosten, die auf die Entwässerung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen entfallen, bleiben bei den Kosten nach § 14 Abs. 1 Satz 1 KAG außer Betracht.

 

Bei der Kalkulation der Abwassergebühr wurde der Ausgleich des Jahresergebnisses 2017 berücksichtigt (siehe Anlage VI).

 

Die letzte Abwassergebührenanpassung erfolgte zum 01.01.2018 auf eine Schmutzwasser-gebühr in Höhe von 3,52 €/m³ und eine Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,55 €/m².

 

Die vorliegende Gebührenkalkulation ergibt eine Schmutzwassergebühr in Höhe von 2,71 €/m³ (Veränderung -23,02 %) und eine Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,68 €/m² (Veränderung +23,64 %).

 

Dieser deutliche Gebührensprung nach unten bei der Schmutzwassergebühr ist jedoch nur eine einjährige Momentaufnahme für das Jahr 2022 und ausschließlich dem Ausgleich des Gebührenüberschusses geschuldet. Ohne Ausgleich dieser Überdeckung wäre die Schmutzwassergebühr gestiegen von aktuell 3,52 €/m³ auf 3,70 €/m³.

Schon ab dem Jahr 2023 ist wieder mit deutlich steigenden Gebühren zu rechnen, da sich vor allem durch die anstehenden großen Investitionen im Klärbereich die Abschreibungen deutlich erhöhen werden. Zudem ist weiterhin mit höheren Betriebskosten zu rechnen.

 

Unter Zugrundelegung eines durchschnittlichen täglichen Wasserverbrauchs von 129 Litern pro Person in Deutschland (Quelle: Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (bdew), Stand 2020) und einer durchschnittlich gebührenrelevanten versiegelten Grundstücksfläche für ein Einfamilienhaus in Berglen in Höhe von 180 m² ergibt sich somit folgende Gebührenentwicklung:

 

Aufgrund der besonderen Struktur der Gemeinde Berglen (Topografie, Größe des Kanalnetzes und vergleichsweise geringe Zahl an Einleitern, usw.) ist es schwierig, einen objektiven Vergleich zu anderen Kommunen zu ziehen. Dies ist insbesondere beim interkommunalen Vergleich der Abwassergebühren mit den anderen Kreiskommunen entsprechend zu berücksichtigen.

 

 

Gegenüberstellung 2021 1 GemeindenGegenüberstellung 2021 1 Gebühren

 

 

 


1 x Kämmerei


Dem Gemeinderat liegen die Gebührenkalkulation der Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung für das Kalkulationsjahr 2022 vollständig vor. Der Gemeinderat macht sich den Inhalt der Kalkulationen einschließlich des Erläuterungstextes und der Verteilerschlüssel zu Eigen und beschließt sie komplett.

 

Er bestätigt die dort vorgenommenen Ermessens- und Prognoseentscheidungen und beschließt diese ausdrücklich.

 

Insbesondere werden folgende Beschlüsse getroffen:

 

1.         Der Gebührenkalkulation von Heyder+Partner Gesellschaft für Kommunalberatung mbH vom 30. November 2021 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen.

 

2.         Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation von 01.01.2022 bis 31.12.2022 wird zugestimmt. Von der Möglichkeit, die Gebührenkalkulation auf einen noch längeren Zeitraum (bis zu fünf Jahre) abzustellen, wird kein Gebrauch gemacht.

 

3.         Die der Gebührenkalkulation zugrunde gelegten Abschreibungs- und Auflösungsbeträge sowie Restbuchwerte als Grundlage zur Berechnung der kalkulatorischen Verzinsung werden aus dem fortgeschriebenen Anlagenachweis der Gemeinde, Stand 31.12.2019 bis 31.12.2022 (Anlage VII. Seiten 22 bis 29), übernommen.

 

4.         Der kalkulatorische Mischzinssatz in der Abwasserbeseitigung wird auf 3,00 % festgesetzt.

 

5.         Die Kosten für die Straßenentwässerung bleiben bei der Berechnung des gebührenrelevanten Aufkommens unberücksichtigt.

 

6.         Der Gemeinderat beschließt als Bemessungsgrundlage für die Schmutzwasserbeseitigung bzw. Schmutzwassergebühr eine Menge von 258.000 m³.

 

7.         Für die Niederschlagswasserbeseitigung bzw. Niederschlagswassergebühr wird die abflussrelevante Fläche in Höhe von 510.000 m² festgesetzt.

 

8.         Der Gemeinderat beschließt die Festsetzung des Straßenentwässerungs-kostenanteils (Seite 15) in Höhe der in Anlage „V. Verteilerschlüssel“ (Seite 20) der Gebührenkalkulation 2022 aufgeführten, den jeweiligen auf den Seiten 16 bis 19 der Gebührenkalkulation festgelegten Schlüsseln entsprechenden, Prozentsätze.

 

9.         Der Gemeinderat beschließt die auf den Seiten 16 bis 19 der Gebührenkalkulation 2022 festgelegten Schlüssel und die diesbezüglichen, jeweils in Anlage „V. Verteilerschlüssel“ (Seite 20) der Kalkulationen aufgeführten, Prozentsätze zur Aufteilung der Kosten und Einnahmen auf die Bereiche Schmutzwasserbeseitigung und Niederschlagswasserbeseitigung.

 

10.     Der Gemeinderat beschließt die Verrechnung der Überdeckungen aus dem Haushaltsjahr 2017 und deren Ausgleich wie in Anlage VI (Seite 21) dargestellt vorzunehmen.

 

11.     Der Gemeinderat setzt für das Haushaltsjahr 2022 folgende Gebühr fest:

 

         Schmutzwasserbeseitigung                                             2,71 €/m³

 

Niederschlagswasserbeseitigung                  0,68 €/m²

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Durch die Neukalkulation der Abwassergebühren werden für den Haushalt 2022 ca. 180.000 € weniger Gebührenerträge zur Verfügung stehen.