Gemäß dem Gemeinderatsbeschluss vom 27.10.2020 wurde die Firma
Heyder+Partner Gesellschaft für Kommunalberatung mbH mit der Kalkulation der
Abwassergebühren beauftragt.
Entgegen der geplanten Kalkulation der Gebühren für die Jahre 2022-2024
wurden die Gebühren nur für das Jahr 2022 kalkuliert. Ursache hierfür ist eine
Gebührenüberdeckung aus dem Jahr 2017 in Höhe von insgesamt 288.461,43 €
(Schmutzwasser 269.768,68 €; Niederschlagswasser 18.692,75 €).
Das Kommunalabgabengesetz (KAG) als Grundlage für die Erhebung von
Benutzungsgebühren schreibt in § 14 Absatz 2 vor, dass Gebührenüberdeckungen
innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen sind. Das Jahr 2022 ist somit
das letzte Jahr in dem die Gebührenüberdeckung aus 2017 auszugleichen ist. Aus
diesem Grund ist eine einjährige Kalkulation zu erstellen. Künftig wird
angestrebt eine zweijährige Kalkulation durchzuführen.
Gemäß den §§ 13 und 14 Kommunalabgabengesetz (KAG) können die Gemeinden
für die Benutzung ihrer öffentlicher Einrichtungen Benutzungsgebühren erheben.
Diese dürfen höchstens so bemessen werden, dass die nach
betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten der Einrichtung
gedeckt werden.
Zu diesen Kosten gehören neben den Personal- und Sachkosten für den
laufenden Betrieb auch die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und
angemessene Abschreibungen gemäß § 14 Abs. 3 KAG.
Die anteiligen Kosten, die auf die Entwässerung von öffentlichen
Straßen, Wegen und Plätzen entfallen, bleiben bei den Kosten nach § 14 Abs. 1
Satz 1 KAG außer Betracht.
Bei der Kalkulation der Abwassergebühr wurde
der Ausgleich des Jahresergebnisses 2017 berücksichtigt (siehe Anlage VI).
Die letzte Abwassergebührenanpassung erfolgte zum 01.01.2018 auf eine
Schmutzwasser-gebühr in Höhe von 3,52 €/m³ und eine Niederschlagswassergebühr
in Höhe von 0,55 €/m².
Die vorliegende Gebührenkalkulation ergibt eine Schmutzwassergebühr in
Höhe von 2,71 €/m³ (Veränderung -23,02 %) und eine
Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,68 €/m² (Veränderung +23,64 %).
Dieser deutliche Gebührensprung nach unten bei der Schmutzwassergebühr
ist jedoch nur eine einjährige Momentaufnahme für das Jahr 2022 und ausschließlich
dem Ausgleich des Gebührenüberschusses geschuldet. Ohne Ausgleich dieser
Überdeckung wäre die Schmutzwassergebühr gestiegen von aktuell 3,52 €/m³ auf
3,70 €/m³.
Schon ab dem Jahr 2023 ist wieder mit deutlich steigenden Gebühren zu
rechnen, da sich vor allem durch die anstehenden großen Investitionen im
Klärbereich die Abschreibungen deutlich erhöhen werden. Zudem ist weiterhin mit
höheren Betriebskosten zu rechnen.
Unter Zugrundelegung eines
durchschnittlichen täglichen Wasserverbrauchs von 129 Litern pro Person in
Deutschland (Quelle: Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (bdew),
Stand 2020) und einer durchschnittlich gebührenrelevanten versiegelten
Grundstücksfläche für ein Einfamilienhaus in Berglen in Höhe von 180 m² ergibt
sich somit folgende Gebührenentwicklung:
Aufgrund der besonderen Struktur der
Gemeinde Berglen (Topografie, Größe des Kanalnetzes und vergleichsweise geringe
Zahl an Einleitern, usw.) ist es schwierig, einen objektiven Vergleich zu
anderen Kommunen zu ziehen. Dies ist insbesondere beim interkommunalen
Vergleich der Abwassergebühren mit den anderen Kreiskommunen entsprechend zu
berücksichtigen.
1 x Kämmerei
Dem Gemeinderat liegen die Gebührenkalkulation der Schmutz- und
Niederschlagswasserbeseitigung für das Kalkulationsjahr 2022 vollständig vor.
Der Gemeinderat macht sich den Inhalt der Kalkulationen einschließlich des
Erläuterungstextes und der Verteilerschlüssel zu Eigen und beschließt sie
komplett.
Er bestätigt die dort vorgenommenen Ermessens- und
Prognoseentscheidungen und beschließt diese ausdrücklich.
Insbesondere werden folgende Beschlüsse getroffen:
1.
Der
Gebührenkalkulation von Heyder+Partner Gesellschaft für Kommunalberatung mbH
vom 30. November 2021 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der
Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen.
2.
Dem
vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation von 01.01.2022 bis
31.12.2022 wird zugestimmt. Von der Möglichkeit, die Gebührenkalkulation auf
einen noch längeren Zeitraum (bis zu fünf Jahre) abzustellen, wird kein
Gebrauch gemacht.
3.
Die
der Gebührenkalkulation zugrunde gelegten Abschreibungs- und Auflösungsbeträge
sowie Restbuchwerte als Grundlage zur Berechnung der kalkulatorischen
Verzinsung werden aus dem fortgeschriebenen Anlagenachweis der Gemeinde, Stand
31.12.2019 bis 31.12.2022 (Anlage VII. Seiten 22 bis 29), übernommen.
4.
Der
kalkulatorische Mischzinssatz in der Abwasserbeseitigung wird auf 3,00 %
festgesetzt.
5.
Die
Kosten für die Straßenentwässerung bleiben bei der Berechnung des gebührenrelevanten
Aufkommens unberücksichtigt.
6.
Der
Gemeinderat beschließt als Bemessungsgrundlage für die Schmutzwasserbeseitigung
bzw. Schmutzwassergebühr eine Menge von 258.000 m³.
7.
Für
die Niederschlagswasserbeseitigung bzw. Niederschlagswassergebühr wird die
abflussrelevante Fläche in Höhe von 510.000 m² festgesetzt.
8.
Der
Gemeinderat beschließt die Festsetzung des Straßenentwässerungs-kostenanteils
(Seite 15) in Höhe der in Anlage „V. Verteilerschlüssel“ (Seite 20) der
Gebührenkalkulation 2022 aufgeführten, den jeweiligen auf den Seiten 16 bis 19
der Gebührenkalkulation festgelegten Schlüsseln entsprechenden, Prozentsätze.
9.
Der
Gemeinderat beschließt die auf den Seiten 16 bis 19 der Gebührenkalkulation
2022 festgelegten Schlüssel und die diesbezüglichen, jeweils in Anlage „V.
Verteilerschlüssel“ (Seite 20) der Kalkulationen aufgeführten, Prozentsätze zur
Aufteilung der Kosten und Einnahmen auf die Bereiche Schmutzwasserbeseitigung
und Niederschlagswasserbeseitigung.
10.
Der
Gemeinderat beschließt die Verrechnung der Überdeckungen aus dem Haushaltsjahr
2017 und deren Ausgleich wie in Anlage VI (Seite 21) dargestellt
vorzunehmen.
11.
Der
Gemeinderat setzt für das Haushaltsjahr 2022 folgende Gebühr fest:
Schmutzwasserbeseitigung 2,71
€/m³
Niederschlagswasserbeseitigung 0,68
€/m²
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Durch die Neukalkulation der
Abwassergebühren werden für den Haushalt 2022 ca. 180.000 € weniger
Gebührenerträge zur Verfügung stehen.