Betreff
Schaffung von zusätzlichen Parkplätzen und Umgestaltung des Brunnenplatzes in der J.-S.-Bach-Straße in Oppelsbohm
Vorlage
SV/758/2021
Aktenzeichen
658.41
Art
Sitzungvorlage

Aufgrund der akuten Stellplatzproblematik in der Ortsmitte von Oppelsbohm soll der Brunnenplatz auf dem Flst.Nr. 134 an der J.-S.-Bach-Straße neugestaltet und somit acht zusätzliche Stellplätze geschaffen werden. Landschaftsarchitekt Herr Wolfang Blank aus Stuttgart ist mit der Planung beauftragt und erarbeitete bereits mehrere Entwürfe, welche dem Bau- und Umweltausschuss in seinen Sitzungen am 22.09.2020 und 06.07.2021 vorgestellt wurden. Das Gremium hat sich nach ausführlicher Beratung für den Planungsvorschlag der Verwaltung ausgesprochen und beauftragte sie in der Sitzung am 06.07.2021, einen Bauantrag für das Projekt zu stellen. Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wurde erteilt. Der Bauantrag wurde am 12.08.2021 verschickt.

 

Der aktuelle Entwurf sieht vor, den Brunnen nach vorne zur J.-S.-Bach-Straße zu verlegen und die Stellplätze im rückwärtigen Bereich zu platzieren. Aufgrund dieser Anordnung liegt der Fokus auf der Brunnenanlage, was zu einer hohen Aufwertung des Ortsbilds führt und die bewilligte Förderung ermöglichte. Durch die Rundbänke um den neugestalteten Brunnen entsteht ein eigener Bereich mit Aufenthaltsqualität. Aufgrund der neuen Parkplätze im hinteren Bereich müssen zwei der vier bestehenden Bäume gefällt werden. Es sollen jedoch drei neue Bäume gepflanzt werden, sodass nach Abschluss der Maßnahme ein Baum mehr besteht als zuvor. Der Wunsch des Ausschusses sowie der Bürgerschaft war es, eine hohe Sicherheit gerade für die Kinder am Brunnen aufgrund der Nähe zur Straße zu schaffen. Dies wird durch die geplanten Pflanzbeete und eine Hecke, welche einen gewissen Abstand zwischen dem Brunnenbereich und der Straße schaffen, erfüllt. Dieser auch optisch wahrnehmbare Abstand wird durch vorgesehenen Poller an den beiden „Eingängen“ zum Brunnenplatz verstärkt.

Der Brunnen selbst soll nicht mehr wie ursprünglich gedacht als richtiges Becken ausgeführt werden, sondern so gut wie ebenerdig mit nur einer geringen Wasserstandtiefe von ca. 3-5 cm gebaut werden, sodass die Brunnenfläche begehbar ist.

 

Damit zukünftig die Möglichkeit besteht, die Stellplätze mit einer E-Ladesäule auszustatten, sollen bereits Leerrohre verlegt werden, in die zu gegebener Zeit Stromkabel eingezogen werden können.

 

Herr Blank wird in der Sitzung anwesend sein und die Planung sowie die Ausführung des Brunnens erläutern.

 

Die Verwaltung stellte im September 2020 einen Förderantrag für die Aufnahme in das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) und erhielt daraufhin die Rückmeldung, dass das Projekt mit 75.840 € bezuschusst werden soll. Für die Umsetzung des Projekts ist jedoch das Versetzen des vorhandenen Verteilerkastens der Telekom in Richtung Süden an den Rand des Platzes erforderlich. Das Angebot der Telekom i.H.v. 42.808,70 € für diese Arbeiten ging allerdings erst nach der Rückmeldung bzgl. der Förderung bei der Gemeinde ein. Nach Rücksprache mit dem Regierungspräsidium Stuttgart können die im Nachgang zum Antrag entstandenen Kosten für die Versetzung des Telekom-Schaltkastens nachträglich im Förderprogramm berücksichtigt werden. Daher erhält die Gemeinde nach aktuellem Stand eine Förderung i.H.v. 93.200 €. Voraussetzung dafür ist, dass die Baugenehmigung bis Jahresende der Bewilligungsstelle, dem Regierungspräsidium Stuttgart, vorgelegt wird und nach anschließendem Erhalt des Bewilligungsbescheids innerhalb von sechs Monaten mit dem Projekt begonnen wird. Nach Rücksprache mit dem Baurechtsamt soll die Baugenehmigung bis Weihnachten vorliegen, sodass diese rechtzeitig dem Regierungspräsidium übersendet werden kann.

 

Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich nach den Berechnungen von Herrn Blank auf rund 282.000 €. Gegenüber den genannten Kosten in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 06.07.2021 sind diese um ca. 5.000 € aufgrund der Einberechnung der Kosten für die Leerrohre sowie die Hecke gestiegen.

 

Herr Blank bereitet die öffentliche Ausschreibung der Arbeiten vor, sodass diese voraussichtlich im März 2022 stattfinden kann. Daraufhin ist die Vergabe in der Gemeinderatssitzung am 12.04.2022 geplant. Aufgrund des Naturschutzrechts müssen die oben angesprochenen beiden Bäume bis Ende Februar 2022 vom Bauhof gefällt werden. Die Arbeiten der Telekom für das Versetzen des Schaltkastens können jedoch aufgrund der Bearbeitungszeit bei der Telekom und der langen Lieferzeit von Materialien nicht erst im April 2022 zusammen mit den anderen Arbeiten in Auftrag gegeben werden. Auch vor dem Hintergrund, dass der Schaltkasten versetzt werden sollte, bevor mit den eigentlichen Arbeiten für die Platzgestaltung begonnen wird und das vorliegende Angebot der Telekom über 42.808,70 € nur bis Ende des Jahres gültig ist, ist eine zeitnahe Beauftragung erforderlich. Nach Rücksprache mit dem Regierungspräsidium ist beim ELR-Jahresprogramm 2021 aufgrund der Corona-Pandemie eine Beauftragung von Unternehmen vor Erhalt des Bewilligungsbescheids nicht förderschädlich.

Die Bauzeit beträgt ca. 3-4 Monate, sodass mit einer Baufertigstellung voraussichtlich nach der Sommerpause 2022 zu rechnen ist.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte die Gemeinde die Fördermittel nicht verfallen lassen, sondern vielmehr die einmalige Chance nutzen, mit einer solch hohen finanziellen Unterstützung die Platzgestaltung vorzunehmen. Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, der Planung zuzustimmen.

 

    


1 x Bauamt


1.         Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Planung und fasst den Baubeschluss für die Umsetzung im Jahr 2022.

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Ausschreibung der Arbeiten durchzuführen.

3.         Der Vorsitzende wird ermächtigt, die Telekom mit dem Versetzen des Schaltkastens (DSLAM) zu beauftragen.

4.         Die Verwaltung wird ermächtigt, einen Honorarvertrag mit Herrn Blank für die Leistungsphasen 5-9 zu schließen.

5.         Die Kosten für das Projekt sind im Haushaltsplan für das Jahr 2022 zu berücksichtigen.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

               Einnahmen:

       einmalig:        93.200 €

       laufend:                €/jährlich;

            Laufzeit:               Jahre

 

               Ausgaben:

       einmalig:        282.232,66€

       laufend:                €/jährlich;

            Laufzeit:               Jahre

·         davon Sachkosten:        282.232,66€

·        davon Personalkosten:       

 

   Ein Betrag in Höhe von 25.000 € wurde vom Bau- und Umweltausschuss am 06.07.2021 als außerplanmäßige Ausgabe im Finanzhaushalt bei dem Produkt 54100000-78720000/001 beschlossen. Im Haushalt 2022 sind die entsprechenden Mittel ebenfalls zu berücksichtigen.