Betreff
Antrag von Herrn Volker Tottmann auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat
Vorlage
SV/003/2022
Art
Sitzungvorlage

Herr Gemeinderat Volker Tottmann hat mit Schreiben vom 13. Dezember 2021 sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat beantragt. Herr Tottmann gehört dem Gremium seit dem Jahre 1994 ununterbrochen an.

 

Nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) kann ein Bürger sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat verlangen, sofern ein wichtiger Grund nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 GemO vorliegt:

 

1.     ein geistliches Amt verwaltet,

2.     ein öffentliches Amt verwaltet und die oberste Dienstbehörde feststellt, dass die ehrenamtliche Tätigkeit mit seinen Dienstpflichten nicht vereinbar ist,

3.     zehn Jahre lang dem Gemeinderat oder Ortschaftsrat angehört oder ein öffentliches Ehrenamt verwaltet hat,

4.     häufig oder lang dauernd von der Gemeinde beruflich abwesend ist,

5.     anhaltend krank ist,

6.     mehr als 62 Jahre alt ist oder

7.     durch die Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit in der Fürsorge für die Familie erheblich behindert wird.

 

Herr Volker Tottmann ist gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 3 GemO und zudem auch schon aufgrund seines Alters gemäß § 16 Abs.1 Nr.6 GemO zum Ausscheiden aus dem Gemeinderat berechtigt.

 

Unabhängig hiervon hat jedoch der Gemeinderat über das Vorliegen eines wichtigen Grundes einen Beschluss zu fassen

 


1 x Hauptamt    


Der Gemeinderat stellt fest, dass ein wichtiger Grund nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 und 6 GemO für das Ausscheiden von Herrn Volker Tottmann vorliegt und dass er aufgrund seiner Erklärung mit sofortiger Wirkung aus dem Gemeinderat der Gemeinde Berglen ausscheidet.

 

    


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

               Einnahmen:

       einmalig:             

       laufend:                €/jährlich;

            Laufzeit:               Jahre

 

               Ausgaben:

       einmalig:              

       laufend:                €/jährlich;

            Laufzeit:               Jahre

·         davon Sachkosten:              

·        davon Personalkosten:       

 

               ein entsprechender Haushaltsansatz steht zur Verfügung unter

                  Produktsachkonto:

                  -      ;

            Höhe:       

 

               es stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung, die Finanzierung

                  erfolgt über: