Betreff
Einziehung des Fußweges Flst. 1854 auf Gemarkung Rettersburg
Vorlage
SV/345/2017
Aktenzeichen
785.04
Art
Sitzungvorlage
Die Gemeinde Berglen hat die Absicht, den Fußweg Flst. 1854 auf Gemarkung Rettersburg einzuziehen.
Dieser Teil des öffentlichen Weges wird im Zuge der Bauleitplanung des Baugebiets „Hanfäcker“ für den öffentlichen Verkehr entbehrlich. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen eine Einziehung und Entwidmung der Teilfläche.
1 x
Ordnungsamt
1 x Bauamt
- Die im beiliegenden Lageplan blau
markierte Fläche des öffentlichen Weges Flst.Nr. 1854 auf Gemarkung
Rettersburg ist für den öffentlichen Verkehr entbehrlich. Sie soll deshalb
gemäß § 7 Abs. 1 Straßengesetz (StrG) eingezogen werden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die
Absicht der Einziehung gemäß § 7 Abs. 3 StrG im
Amtsblatt der Gemeinde Berglen öffentlich bekanntzumachen mit dem Hinweis,
dass Einwendungen gegen die geplante Einziehung innerhalb von drei Monaten
vorgebracht werden können.
- Die Vermessung wird nach Abschluss des
Einziehungsverfahrens durchgeführt.