Herr Volker Tottmann möchte aus dem
Gemeinderat ausschieden. Auf den vorangegangenen Tagesordnungspunkt wird
verwiesen. Ist der Gemeinderat nicht mehr vollzählig, rückt eine Ersatzperson
nach (§ 31 Abs. 2 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg - GemO) nach.
Nach dem Ergebnis der
Gemeinderatswahl am 26. Mai 2019 ist
Herr Jürgen Käßer erster
Ersatzbewerber für den Wahlvorschlag der Bürgerlichen Wählervereinigung Berglen
(BWV) und rückt daher kraft Gesetz in den Gemeinderat nach.
Ein Beschluss des Gemeinderates, mit dem die
nachrückende Ersatzperson als Mitglied des Gemeinderates förmlich festgestellt
wird, ist nicht erforderlich. Die Festlegung der Reihenfolge der Ersatzpersonen
wurde bereits im Rahmen der Feststellung des Ergebnisses der Gemeinderatswahl
durch den Gemeindewahlausschuss getroffen.
Herr Käßer wurde mit Schreiben vom 22.
Dezember 2021 aufgefordert, Ablehnungs- und Hinderungsgründe innerhalb einer
Woche mitzuteilen. Sollten dem Gemeinderat
entsprechende Gründe bekannt sein, müssen diese in der Sitzung vorgebracht
werden. Nach Mitteilung des Fraktionsvorsitzenden der BWV, Herrn Gemeinderat
Felix Scherhaufer, soll Herr Käßer den Sitz von Herrn Volker Tottmann in den
einzelnen Ausschüssen des Gemeinderates übernehmen.
1 x Hauptamt
Es liegen keine Hinderungsgründe vor, die gegen den Eintritt von Herrn Jürgen Käßer in den Gemeinderat sprechen. Der Gemeinderat stimmt der Neubesetzung der Ausschüsse zu, wonach Herr Jürgen Käßer den jeweiligen Sitz von Herrn Volker Tottmann übernimmt. Der Vorsitzende verpflichtet Herrn Jürgen Käßer auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Amtspflichten.