Betreff
Feststellung des gebührenrechtlichen Ergebnisses für das Jahr 2016 für den Abwasserbereich der Gemeinde Berglen
Vorlage
SV/346/2017
Art
Sitzungvorlage

 

Mit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr (rückwirkend zum 01.01.2013) und der damit verbundenen Gebührenkalkulation für die Jahre 2013 bis 2015 wurde vom Gemeinderat beschlossen, eine kostendeckende Abwassergebühr zu kalkulieren.

 

Gemäß dem Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg dürfen Gebühren höchstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen insgesamt ansatzfähigen Kosten der Einrichtung gedeckt werden. Bei der Gebührenbemessung können die Gesamtkosten in einem mehrjährigen Zeitraum berücksichtigt werden. Davon hat der Gemeinderat seinerzeit Gebrauch gemacht und eine dreijährige Gebührenkalkulation beschlossen.

 

Übersteigt am Ende des Bemessungszeitraums das Gebührenaufkommen die ansatzfähigen Gesamtkosten, so sind die Kostenüberdeckungen innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen. Kostenunterdeckungen können ausgeglichen werden. Aus diesem Grund legt die Verwaltung jährlich eine Abrechnung des gebührenrechtlichen Ergebnisses zur Beschlussfassung vor.

 

Grundlage für die gebührenrechtlichen Ergebnisse sind die Rechnungsergebnisse der Jahresrechnung. Hierbei müssen die Rechnungsergebnisse dahingehend bereinigt werden, dass nur die Einnahmen und Ausgaben berücksichtigt sind, die auch das entsprechende Gebührenjahr betreffen.

 

Im Vergleich zu den Rechnungsergebnissen wurden die Gebühreneinnahmen entsprechend bereinigt. Hier werden im jeweiligen Jahr nur die Abschläge jahresgerecht verbucht. Die Abrechnung erfolgt in der Regel im Folgejahr. Aus diesem Grund muss die Abrechnung des Vorjahres herausgerechnet und die tatsächliche Abrechnung, die im Folgejahr verbucht wurde, hineingerechnet werden. Daher ist ein Vergleich mit der reinen Haushaltsrechnung nicht möglich.

 

Das gebührenrechtliche Ergebnis für das Jahr 2016 schließt insgesamt mit einer Überdeckung in Höhe von 153.190,42 € ab. Diese Überdeckung muss spätestens im Jahr 2021 in einer Gebührenkalkulation ausgeglichen werden. Bei Aufteilung des Gesamtergebnisses weist die Schmutzwassergebühr eine Überdeckung in Höhe von 162.941,01 €, die Niederschlagswassergebühr eine Unterdeckung in Höhe von 9.750,59 € auf. Der Straßenentwässerungskostenanteil 2016 beträgt 224.023,41 €. Die Berechnung ist in Anlage 1 dargestellt.

 

Diese Unter- bzw. Überdeckungen im Jahr 2016 werden bereits in der nächsten Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2018 bis 2020 eingestellt und verrechnet.

 

 

 

 

 

 

 

 


1x Kämmerei 


Der Gemeinderat beschließt die Feststellung des gebührenrechtlichen Ergebnisses für die Abwasserbeseitigung für das Jahr 2016 wie in Anlage 1 dargestellt.