Der
Zuschuss an den Waldkindergarten Berglen e.V. für das Kindergartenjahr
2020/2021 beträgt insgesamt 208.148,83 €.
Bei 40 zur
Verfügung stehenden Kindergartenplätzen entspricht dies einem Gemeindezuschuss
in Höhe von 5.203,72 € (Vorjahr: 4.748,66 €) je betreutem Kind. Im
Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich der Zuschuss der Gemeinde je Platz um
455,06 €.
Im
Vergleich hierzu betrug der Zuschuss der Gemeinde im Jahr 2019 für 249 zur
Verfügung stehenden Plätze in gemeindeeigenen Einrichtungen 7.265,07 € je
Kindergartenplatz. Aufgrund der noch andauernden Umstellungsarbeiten auf das
Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) ab dem Haushaltsjahr 2020
können derzeit keine aktuelleren Zahlen verglichen werden. Da hier neben den
seitherigen Aufwendungen auch kalkulatorische Kosten wie z.B. Abschreibungen
anzusetzen sind wird der Zuschuss aber auf jeden Fall noch höher ausfallen.
Neben dem
Zuschuss der Gemeinde waren die Elternbeiträge mit 31.315,63 € die
wichtigste Einnahmeposition des Waldkindergartens.
Somit stehen anrechenbaren
Ausgaben in Höhe von insgesamt 234.513,23 € anrechenbare Einnahmen in Höhe von
insgesamt 247.560,91 € gegenüber.
Dadurch erwirtschaftete der
Waldkindergarten im Kindergartenjahr 2020/2021 einen Überschuss in Höhe von
13.047,68 €. Dieser Überschuss wird der Rücklage des Waldkindergartens
zugeführt.
Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderats vom 26.05.2020 wurden auch den Eltern des Waldkindergartens die monatlichen Kindergartengebühren für die Monate Januar und Februar anteilig bzw. abzüglich der Notbetreuung erlassen. Der Einnahmeausfall des Waldkindergartens wird hier 1:1 ersetzt. Die Kosten hierfür belaufen sich auf insgesamt 4.087,37 €.
1 x Kämmerei
Der Gemeinderat nimmt den dargestellten Sachverhalt zustimmend zur Kenntnis.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Einnahmen:
laufend: ca. 210.000 €/jährlich;
Laufzeit: unbegrenzt Jahre
ein entsprechender Haushaltsansatz steht zur Verfügung
unter
Produktsachkonto:
3650 0101 – 4318 0000 ;
Höhe: 200.000 €
es stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung, die
Finanzierung
erfolgt über: