Das Personenbeförderungsgesetz fordert „für
die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 01.01.2022 eine
vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.“ Eine vollständige Barrierefreiheit
ist dabei sowohl im Schienen- als auch im Linienbusverkehr herzustellen und
betrifft nicht nur die Fahrzeuge, sondern auch die Haltestelleninfrastruktur.
Um eine möglichst weitreichende
Barrierefreiheit im ÖPNV zu erreichen, ist es im Busverkehr u.a. erforderlich,
die Haltestelleninfrastruktur im Linienbusverkehr an die Bedürfnisse der
mobilitätseingeschränkten Personengruppen anzupassen. Aus diesem Grund sollen
die jeweiligen Haltepositionen hinsichtlich der Barrierefreiheit bestimmte
Anforderungen erfüllen. Diese umfassen eine Bordsteinhöhe von mindestens 18 cm
(Hochbord), einen stufenlosen, barrierefreien Zugang vom umgebenden Wegenetz
zum Aufstellbereich, die Verfügbarkeit einer ausreichenden Manövrierfläche für
Rollstuhlfahrer und Kinderwagen sowie das Vorhandensein taktiler Bodenelemente
und Leitstreifen.
In Berglen sind bereits elf Haltestellen
barrierefrei ausgebaut. In den kommenden Jahren soll der barrierefreie Ausbau
der übrigen Haltestellen unter Einhaltung der dafür geltenden Anforderungen
weiter vorangetrieben und eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit
schrittweise hergestellt werden. Der Ausbau nach dem Stichtag 01.01.2022 ist
möglich, da er im Nahverkehrsplan des Rems-Murr-Kreises ausgewiesen und
begründet wurde. Die Planung des Haltestelleausbaus gestaltet sich dabei
teilweise schwierig, da verschiedene Punkte wie beispielsweise
Grundstückszufahrten, Anfahrtsradien und verkehrsrechtliche Regelungen beachtet
werden müssen.
In der Gemeinde Berglen sollen in diesem
Zusammenhang als nächstes die Bushaltestellen in Stöckenhof, Öschelbronn,
Steinach und Lehnenberg barrierefrei ausgebaut werden.
In Steinach wird von der Verwaltung nicht
mehr die Lösung, welche zwei Bushaltestellen in der Erlen- und
Silberpappelstraße vorsieht, favorisiert, sondern eine Lösung gegenüber der
Schule, die ebenfalls den Entfall der bestehenden Haltestelle mit sich bringt.
Der barrierefreie Umbau von bereits
bestehenden Bushaltestellen sowie auch der Neubau barrierefreier
Bushaltestellen sind Fördertatbestände nach LGVFG
(Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz). Der Fördersatz beträgt maximal 75%
für Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit.
Die maximal zuwendungsfähigen
Investitionskosten laut dem Ingenieurbüro Riker+Rebmann betragen:
-
Busbucht 75%
Förderung aus 40.000 € netto, also 75% Förderung aus
47.600 €
brutto = max. 35.700 €
-
Fahrbahnrand 75%
Förderung aus 25.000 € netto, also 75% Förderung aus
29.750 €
brutto = max. 22.312,50 €
-
Witterungsschutz 75%
Förderung aus 12.000 € netto, also 75% Förderung aus
14.280 €
brutto = max. 10.710 €
Förderfähig sind nur Vorhaben, deren
Fördermittel über der Bagatellgrenze von 100.000 € brutto liegen. Es können
mehrere Maßnahmen des barrierefreien Um- oder Neubaus von Bushaltestellen zu
einem Maßnahmenbündel zusammengefasst werden, damit die Bagatellgrenze überschritten
ist. Des Weiteren kann eine Zuwendungspauschale für Planungskosten gewährt
werden. Diese Pauschale beträgt 10% von den zuwendungsfähigen
Investitionskosten.
Das Förderverfahren wurde bereits
eingeleitet. Auf Antrag der Gemeindeverwaltung wurden die geplanten Maßnahmen
zum Um-/Neubau von Bushaltestellen in das Landesprogramm 2020-2024 aufgenommen.
Darin sind 22 Haltepunkte für einen barrierefreien Ausbau vorgesehen. Es
besteht nun die Möglichkeit, bis Ende 2023 einen Antrag auf Gewährung einer
Zuwendung zu stellen. Umsetzungsfristen sind nicht festgelegt. Ein Baubeginn
vor Erlass eines Zuwendungsbescheids ist grundsätzlich förderschädlich. Ein
vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann jedoch beantragt werden.
Nach der abschließenden Beratung im Gemeinderat wird vom Hauptamt der Förderantrag gestellt. Sobald die Unbedenklichkeitsbescheinigung seitens des Landes vorliegt, sollen die Maßnahmen ausgeschrieben werden.
Das Ingenieurbüro Riker+Rebmann aus
Murrhardt wird jeweils Planungsentwürfe erstellen, welche im Vorfeld zur
Sitzung noch in das Ratssystem eingestellt werden. Eine Kostenberechnung liegt
noch nicht vor, weshalb die Kosten vom Ingenieurbüro überschlägig geschätzt
werden.
Für den Ausbau der barrierefreien
Bushaltestellen in Lehnenberg wurden keine Haushaltsmittel für das Jahr 2022
eingeplant, diese sind im Haushalt erst für die Jahre 2023 bzw. 2024
vorgesehen. Da jedoch für den barrierefreien Ausbau in Oppelsbohm 301.000 € für
das Jahr 2022 zur Verfügung stehen, welche voraussichtlich in diesem Jahr nicht
benötigt werden, ist die Maßnahme über das Produkt 54100000 finanziert.
Für die Bushaltestellen in Steinach,
Stöckenhof und Öschelbronn sind jeweils Haushaltsmittel im Jahr 2022 vorhanden.
Ein Vertreter des Ingenieurbüros wird in der Sitzung anwesend sein und die oben genannten Bushaltestellen vorstellen.
1 x Hauptamt
1 x Bauamt
1.
Der
Bau- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis von der vorgestellten Planung der
barrierefreien Bushaltestellen in Steinach, Stöckenhof, Öschelbronn und
Lehnenberg und empfiehlt dem Gemeinderat deren Umsetzung im Jahr 2022.
2. Der Bau- und Umweltschuss empfiehlt dem Gemeinderat, den Baubeschluss für den geplanten barrierefreien Bushaltestellenausbau in Steinach, Stöckenhof, Öschelbronn und Lehnenberg zu fassen und die Verwaltung mit der Durchführung der Ausschreibung nach Vorliegen der Unbedenklichkeitsbescheinigung sowie der anschließenden Vergabe in eigener Zuständigkeit zu beauftragen. Sollte die Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. der Zuwendungsbescheid negativ ausfallen, ist eine Umsetzung dennoch in 2022 vorgesehen. Des Weiteren empfiehlt er, den Vorsitzenden mit dem Abschluss eines entsprechenden Honorarvertrags mit dem Ingenieurbüro Riker+Rebmann zu ermächtigen.
3. Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat ferner, die im Haushalt 2022 geplanten Finanzmittel für den barrierefreien Ausbau der Haltestellen in Oppelsbohm in Höhe von 301.000 € teilweise für den Ausbau in Lehnenberg zu verwenden, da für die Maßnahme keine Finanzmittel in den Haushalt 2022 eingestellt wurden.