Das Personenbeförderungsgesetz fordert „für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 01.01.2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.“ Eine vollständige Barrierefreiheit ist dabei sowohl im Schienen- als auch im Linienbusverkehr herzustellen und betrifft nicht nur die Fahrzeuge, sondern auch die Haltestelleninfrastruktur.

 

Um eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit im ÖPNV zu erreichen, ist es im Busverkehr u.a. erforderlich, die Haltestelleninfrastruktur im Linienbusverkehr an die Bedürfnisse der mobilitätseingeschränkten Personengruppen anzupassen. Aus diesem Grund sollen die jeweiligen Haltepositionen hinsichtlich der Barrierefreiheit bestimmte Anforderungen erfüllen. Diese umfassen eine Bordsteinhöhe von mindestens 18 cm (Hochbord), einen stufenlosen, barrierefreien Zugang vom umgebenden Wegenetz zum Aufstellbereich, die Verfügbarkeit einer ausreichenden Manövrierfläche für Rollstuhlfahrer und Kinderwagen sowie das Vorhandensein taktiler Bodenelemente und Leitstreifen.

 

In Berglen sind bereits elf Haltestellen barrierefrei ausgebaut. In den kommenden Jahren soll der barrierefreie Ausbau der übrigen Haltestellen unter Einhaltung der dafür geltenden Anforderungen weiter vorangetrieben und eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit schrittweise hergestellt werden. Der Ausbau nach dem Stichtag 01.01.2022 ist möglich, da er im Nahverkehrsplan des Rems-Murr-Kreises ausgewiesen und begründet wurde. Die Planung des Haltestelleausbaus gestaltet sich dabei teilweise schwierig, da verschiedene Punkte wie beispielsweise Grundstückszufahrten, Anfahrtsradien und verkehrsrechtliche Regelungen beachtet werden müssen.

 

In der Gemeinde Berglen sollen in diesem Zusammenhang als nächstes die Bushaltestellen in Stöckenhof, Öschelbronn, Steinach und Lehnenberg barrierefrei ausgebaut werden.

In Steinach wird von der Verwaltung nicht mehr die Lösung, welche zwei Bushaltestellen in der Erlen- und Silberpappelstraße vorsieht, favorisiert, sondern eine Lösung gegenüber der Schule, die ebenfalls den Entfall der bestehenden Haltestelle mit sich bringt.

 

Der barrierefreie Umbau von bereits bestehenden Bushaltestellen sowie auch der Neubau barrierefreier Bushaltestellen sind Fördertatbestände nach LGVFG (Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz). Der Fördersatz beträgt maximal 75% für Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit.

 

Die maximal zuwendungsfähigen Investitionskosten laut dem Ingenieurbüro Riker+Rebmann betragen:

 

-          Busbucht                            75% Förderung aus 40.000 € netto, also 75% Förderung aus

                                   47.600 € brutto = max. 35.700 €

-          Fahrbahnrand                  75% Förderung aus 25.000 € netto, also 75% Förderung aus

                                   29.750 € brutto = max. 22.312,50 €

-          Witterungsschutz            75% Förderung aus 12.000 € netto, also 75% Förderung aus

                                   14.280 € brutto = max. 10.710 €

 

Förderfähig sind nur Vorhaben, deren Fördermittel über der Bagatellgrenze von 100.000 € brutto liegen. Es können mehrere Maßnahmen des barrierefreien Um- oder Neubaus von Bushaltestellen zu einem Maßnahmenbündel zusammengefasst werden, damit die Bagatellgrenze überschritten ist. Des Weiteren kann eine Zuwendungspauschale für Planungskosten gewährt werden. Diese Pauschale beträgt 10% von den zuwendungsfähigen Investitionskosten.

 

Das Förderverfahren wurde bereits eingeleitet. Auf Antrag der Gemeindeverwaltung wurden die geplanten Maßnahmen zum Um-/Neubau von Bushaltestellen in das Landesprogramm 2020-2024 aufgenommen. Darin sind 22 Haltepunkte für einen barrierefreien Ausbau vorgesehen. Es besteht nun die Möglichkeit, bis Ende 2023 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zu stellen. Umsetzungsfristen sind nicht festgelegt. Ein Baubeginn vor Erlass eines Zuwendungsbescheids ist grundsätzlich förderschädlich. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann jedoch beantragt werden.

 

Nach der abschließenden Beratung im Gemeinderat wird vom Hauptamt der Förderantrag gestellt. Sobald die Unbedenklichkeitsbescheinigung seitens des Landes vorliegt, sollen die Maßnahmen ausgeschrieben werden.

 

Das Ingenieurbüro Riker+Rebmann aus Murrhardt wird jeweils Planungsentwürfe erstellen, welche im Vorfeld zur Sitzung noch in das Ratssystem eingestellt werden. Eine Kostenberechnung liegt noch nicht vor, weshalb die Kosten vom Ingenieurbüro überschlägig geschätzt werden.

 

Für den Ausbau der barrierefreien Bushaltestellen in Lehnenberg wurden keine Haushaltsmittel für das Jahr 2022 eingeplant, diese sind im Haushalt erst für die Jahre 2023 bzw. 2024 vorgesehen. Da jedoch für den barrierefreien Ausbau in Oppelsbohm 301.000 € für das Jahr 2022 zur Verfügung stehen, welche voraussichtlich in diesem Jahr nicht benötigt werden, ist die Maßnahme über das Produkt 54100000 finanziert.

Für die Bushaltestellen in Steinach, Stöckenhof und Öschelbronn sind jeweils Haushaltsmittel im Jahr 2022 vorhanden.

 

Ein Vertreter des Ingenieurbüros wird in der Sitzung anwesend sein und die oben genannten Bushaltestellen vorstellen.

 

 

 

  


1 x Hauptamt

1 x Bauamt


1.         Der Bau- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis von der vorgestellten Planung der barrierefreien Bushaltestellen in Steinach, Stöckenhof, Öschelbronn und Lehnenberg und empfiehlt dem Gemeinderat deren Umsetzung im Jahr 2022.

2.         Der Bau- und Umweltschuss empfiehlt dem Gemeinderat, den Baubeschluss für den geplanten barrierefreien Bushaltestellenausbau in Steinach, Stöckenhof, Öschelbronn und Lehnenberg zu fassen und die Verwaltung mit der Durchführung der Ausschreibung nach Vorliegen der Unbedenklichkeitsbescheinigung sowie der anschließenden Vergabe in eigener Zuständigkeit zu beauftragen. Sollte die Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. der Zuwendungsbescheid negativ ausfallen, ist eine Umsetzung dennoch in 2022 vorgesehen. Des Weiteren empfiehlt er, den Vorsitzenden mit dem Abschluss eines entsprechenden Honorarvertrags mit dem Ingenieurbüro Riker+Rebmann zu ermächtigen.

3.         Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat ferner, die im Haushalt 2022 geplanten Finanzmittel für den barrierefreien Ausbau der Haltestellen in Oppelsbohm in Höhe von 301.000 € teilweise für den Ausbau in Lehnenberg zu verwenden, da für die Maßnahme keine Finanzmittel in den Haushalt 2022 eingestellt wurden.