Betreff
Zuschuss zur Beschaffung eines Mähroboters
Vorlage
SV/019/2022
Aktenzeichen
552.23
Art
Sitzungvorlage

Der SSV Steinach-Reichenbach beantragt einen Zuschuss in Höhe von 50 % der Kosten für die Anschaffung eines Mähroboters bzw. von drei Mährobotern um die Pflege des Rasenspielfeldes im Sportgelände Brühl zu gewähren, da der vorhandene Spindelmäher defekt und nicht reparabel sei. Von Seiten des SSV wurden drei Angebote für entsprechende Mähroboter vorgelegt. Die Kosten liegen zwischen ca. 19.000,00 € und 23.200,00 €.

 

Da der bisherige Platzwart signalisiert hat, dass er die Pflege des Rasenplatzes nicht mehr ausführen kann, wird vom Verein die Anschaffung von Mährobotern favorisiert.

 

Der Verein weist darauf hin, dass sich der Antrag ausschließlich auf die Anschaffungskosten bezieht. Alle sonstigen Kosten wie Installationskosten, Stromkosten (der Anschluss erfolgt ans Tennisheim) oder auch Unterhaltskosten (ca. 1.000,00 Euro im Jahr für Wechselmesser) sollen nicht bezuschusst werden.

 

Durch die Verwaltung und den Bauhof wurde der defekte Spindelmäher begutachtet und für reparabel befunden. Es wurde ein Angebot über die zu erwartenden Reparaturkosten eingeholt, diese belaufen sich auf voraussichtlich 3.728,41 € brutto.

 

Das Gerät wurde im Jahr 2002 durch Gemeinderatsbeschluss vom 17.09.2022 als Erstausstattung zur Pflege des Sportgeländes durch den SSV mit 12.500,00 € durch die Gemeinde bezuschusst. In seiner Sitzung vom 23.07.2002 herrschte im Gemeinderat Konsens, dass die Pflege der Sportanlagen innerhalb der Umzäunung dem SSV Steinach-Reichenbach obliegt (Niederschrift siehe Anlage).

 

Da der Verein angibt, dass der Platzwart die notwendigen Pflegemaßnahmen nicht mehr durchführen kann und sich vereinsintern scheinbar niemand findet, der die Arbeiten übernimmt oder unterstützen kann, wurden von Seiten der Gemeinde Überlegungen angestellt, ob auch andere Modelle der Platzpflege, z.B. durch externe Unternehmer, oder im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung eines Platzwartes denkbar sind und mit welchen Kosten hier zu rechnen sind. Für die jährliche Pflege des Rasenplatzes durch einen externen Dienstleister ging mittlerweile ein Referenzangebot ein, dieses liegt bei ca. 15.600,00 € brutto. Von Seiten der Verwaltung wurde begonnen zu prüfen, wie die Pflege über eine geringfügige Beschäftigung am besten abgebildet werden kann.

 

Mit Schreiben vom 14.02.2022 erhielt Herr Bürgermeister Niederberger eine E-Mail vom 1. Vorstand des SSV Steinach-Reichenbach Herrn Seibold, in welcher mitgeteilt wurde, dass der Verein die Mähroboter bestellt hat und an der Bestellung festhält. Da der Verein dadurch Tatsachen geschaffen hat, verfolgt die Verwaltung, um keine unnötigen Kosten zu generieren, die Prüfung alternativer Optionen nicht weiter.

 

Der bestehende Spindelmäher des Sportvereins wurde seinerzeit explizit als Erstausstattung durch die Gemeinde bezuschusst. Die weitere Pflege der Sportanlagen obliegt dem SSV Steinach-Reichenbach. Nachdem durch den Gemeinderatsbeschluss im Jahr 2002 klar war, dass es sich bei der Bezuschussung des Spindelmähers um die einmalige Erstausstattung handelt, hätte der Verein die Möglichkeit gehabt für notwendige Ersatzbeschaffungen Rücklagen zu bilden.

 

Aufgrund Pflegerückstände muss die Gemeinde Berglen in diesem Jahr ca. 7.000,00 € in die Instandsetzung des Rasenspielfeldes investieren.

 

Vor diesem Hintergrund hält die Verwaltung die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 10 % der Anschaffungskosten des/der Mähroboters für angemessen. Die Auszahlung erfolgt gegen Rechnungsvorlage.

 

 


Bauamt                  1 x

Ordnungsamt         1 x    


Der Gemeinderat bewilligt dem SSV Steinach-Reichenbach e.V. für die Anschaffung eines Mähroboters bzw. mehrerer Mähroboter einen verlorenen Zuschuss in Höhe von 10 % der Anschaffungskosten, maximal jedoch 2.300,00 € insgesamt. Die Auszahlung erfolgt gegen Rechnungsvorlage.    


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

               Einnahmen:

       einmalig:             

       laufend:                €/jährlich;

            Laufzeit:               Jahre

 

               Ausgaben:

       einmalig:        2.300,00 €

       laufend:                €/jährlich;

            Laufzeit:               Jahre

·         davon Sachkosten:        2.300,00 €

·        davon Personalkosten:       

 

               ein entsprechender Haushaltsansatz steht zur Verfügung unter

                  Produktsachkonto:

            42100000-78180000/901 à 8.000,00 €

 

               es stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung, die Finanzierung

                  erfolgt über: