Betreff
Erneuerung des beschädigten Ballfangzaunes im Bereich des Rasenplatzes auf dem Sportgelände "Brühl" am Erlenhof
Vorlage
SV/022/2022
Aktenzeichen
562.1
Art
Sitzungvorlage

In der Nacht von Sonntag auf Montag (20./21.02.2022) hat Sturmtief „Antonia“ den Ballfangzaun im südlichen Bereich des Rasenspielfeldes auf dem Sportgelände „Brühl“ am Erlenhof erheblich beschädigt (siehe nachfolgende Fotos). Die außenliegenden Stahlstützen mit den dazwischen montierten Fanggittern sind zum Teil stark deformiert. Durch den Winddruck hat sich der Zaun nach Süden geneigt und in Folge der Verformung auch die Einzelfundamente der Stützen teilweise in Mitleidenschaft gezogen.

 

Von der Verwaltung wurden drei Fachfirmen kontaktiert und um eine kurzfristige Besichtigung des Schadens gebeten. Die Verwaltung geht aktuell davon aus, dass die Angebote der Unternehmen für die Erneuerung des beschädigten Teils des Ballfangzaunes bis zur Sitzung des Gemeinderats vorliegen. Eine entsprechende Tischvorlage mit den Einzelangeboten wird erstellt.  

 

Nach Rücksprache mit der Versicherung besteht in der Gebäudeversicherung für sonstiges Grundstückszubehör, wie z. B. Einfriedungen, ein Versicherungsschutz bis zur Höhe von 30.000,00 €. Somit auch für den Ballfangzaun. Da die vorhandenen Fertiggaragen zur Lagerung des Rasenmähers etc. auf dem Gelände versichert sind, greift hier aller Voraussicht nach die Gebäudeversicherung der Gemeinde.

 

Für die Erneuerung des Ballfangzaunes stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt daher über eine außerplanmäßige Ausgabe im Produktsachkonto 42410200-78310000/100 (Freisportanlagen).

 

Die beschädigten Teile des Zaunes wurden von Gemeinderat Jochen Friz entfernt, da die Standfestigkeit nicht mehr gegeben war. Die Verwaltung dankt Herrn Friz für seine Unterstützung.

 

 


1 x Bauamt    


1.         Der Gemeinderat erteilt der wirtschaftlichsten Bieterin den Auftrag zur Erneuerung des beschädigten Teils des Ballfangzaunes auf dem Sportgelände „Brühl“ am Erlenhof.

 

2.         Die Finanzierung erfolgt durch eine außerplanmäßige Ausgabe beim Produktsachkonto 42410200-78310000/100.

 

 

 

 

 

 

 

 

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