Der Antragsteller plant auf dem Grundstück Wegscheide 9 in Rettersburg u.a. die Errichtung eines Anbaus zwischen dem bestehenden Wohnhaus und der Garage. Dieser soll auf einer Grundfläche von ca. 2,5 m x 5,4 m gebaut und als privates Büroarbeitszimmer genutzt werden. Mit seiner geplanten Höhe von 3,52 m stellt er somit eine Erweiterung des Erdgeschosses dar.
Alle weiteren Maßnahmen bedürfen keiner baurechtlichen Entscheidung und sind deshalb nicht Bestandteil des baurechtlichen Verfahrens.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Öderich“ aus dem Jahre 1984. Die für die Bebauung vorgesehene Flächen sind durch Baufenster festgesetzt. Der Anbau befindet sich außerhalb des Baufensters in der nicht überbaubaren Grundstücksfläche.
Die Grundstückseigentümer stimmen allerdings der Übernahme einer Baulast zu, durch welche eine Fläche von ca. 12,50 m² (so groß ist der Anbau) im noch zur Verfügung stehenden Baufenster dauerhaft unüberbaut bleibt.
Aus Sicht der Verwaltung kann daher das Einvernehmen zu dem Bauantrag erteilt werden.
1 x Bauakte „Wegscheide 9“
1.
Das
gemeindliche Einvernehmen wird gemäß § 36 BauGB i.V.m. § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
mit der Maßgabe erteilt, dass als Ausgleich für die Inanspruchnahme nicht
überbaubarer Grundstücksfläche eine Baulast für die Freihaltung einer Fläche in
der Größe des Anbaus innerhalb des Baufensters vom Grundstückseigentümer
übernommen wird.
2.
Die
Gemeinde stimmt dem Bauvorhaben auch als Angrenzerin an das Baugrundstück zu.
Lageplan
Grundriss
Schnitt
Ostansicht
Südansicht
Nordansicht