Dem Gemeinderat wird die örtliche Bedarfsplanung für die
Kinderbetreuungseinrichtungen in Berglen vorgestellt (siehe Anlage).
1 x Hauptamt
Die örtliche
Bedarfsplanung für Kinderbetreuungseinrichtungen wird wie folgt festgestellt:
- Bedarf an
Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren (U 3)
Im Kitajahr
2022/2023 stehen genug Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren zur
Verfügung.
Da die Kinder ab
zwei Jahren in AM-Gruppen betreut werden können, wird der Bedarf mit dem
weiteren Ausbau der Ü 3 -Plätze in altersgemischten Gruppen gedeckt (siehe 2.).
- Bedarf an
Betreuungsplätzen für Kinder über drei Jahren (Ü 3)
Der Bedarf an
Betreuungsplätzen für Kinder von drei Jahren bis Schuleintritt liegt ab dem
Kitajahr 2023/2024 über dem Bestand. Um den Bedarf zu decken, werden insgesamt
mindestens 60 zusätzliche Ü 3-Betreuungsplätze benötigt.
Zur Schaffung
dieser Betreuungsplätze sollen drei weitere Gruppen eingerichtet werden, davon
mindestens eine Gruppe spätestens zum Ende des Kitajahres 2023/2024 und drei
Gruppen zum Ende des Kitajahres 2024/2025.
Bei der Wahl der
Betreuungsform wird berücksichtigt, dass teilweise auch der Bedarf zur
Betreuung von Kindern ab zwei Jahren damit abgedeckt wird, weshalb mindestens
zwei Gruppen altersgemischt für Kinder von zwei Jahren bis Schuleintritt
eingerichtet werden sollen.
- Bedarf an Ganztagesplätzen für Kinder von einem Jahr bis
Schuleintritt
Die zusätzlichen
Plätze werden mit verlängerten Öffnungszeiten eingerichtet (7 Uhr bis 14 Uhr).
Sollte ein weiterer Bedarf an Ganztagesplätzen entstehen, können diese in der
Kindertageseinrichtung Hanfäcker zur Verfügung gestellt werden.
- Bedarf an Ganztagesplätzen für Grundschulkinder
Der ab dem
Schuljahr 2026/2027 sukzessiv eingeführte Anspruch auf Ganztagesbetreuung kann
voraussichtlich erfüllt werden. Bei Bedarf muss der Einsatz von Fachpersonal
ausgebaut werden.
- Maßnahmen zur Bedarfsdeckung
Die
Gemeindeverwaltung wird beauftragt, Vorschläge über Maßnahmen zur Deckung des
Bedarfs an Betreuungsplätzen zu erarbeiten. Der Gemeinderat wird darüber zu
einem späteren Zeitppunkt entscheiden.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Einnahmen:
laufend: 500.000 - 600.000 €/jährlich;
·
davon Personalkosten: 500.000 - €
ein entsprechender Haushaltsansatz steht zur Verfügung
unter
Produktsachkonto:
es stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung, die
Finanzierung
erfolgt über: