Betreff
Örtliche Bedarfsplanung für die Kinderbetreuungseinrichtungen in Berglen
Vorlage
SV/027/2022
Aktenzeichen
460.023
Art
Sitzungvorlage

 

Dem Gemeinderat wird die örtliche Bedarfsplanung für die Kinderbetreuungseinrichtungen in Berglen vorgestellt (siehe Anlage).

     


   1 x Hauptamt  


 

Die örtliche Bedarfsplanung für Kinderbetreuungseinrichtungen wird wie folgt festgestellt:

 



  1. Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren (U 3)

 

Im Kitajahr 2022/2023 stehen genug Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung.

Da die Kinder ab zwei Jahren in AM-Gruppen betreut werden können, wird der Bedarf mit dem weiteren Ausbau der Ü 3 -Plätze in altersgemischten Gruppen gedeckt (siehe 2.).

  1. Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder über drei Jahren (Ü 3)

 

Der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder von drei Jahren bis Schuleintritt liegt ab dem Kitajahr 2023/2024 über dem Bestand. Um den Bedarf zu decken, werden insgesamt mindestens 60 zusätzliche Ü 3-Betreuungsplätze benötigt.

Zur Schaffung dieser Betreuungsplätze sollen drei weitere Gruppen eingerichtet werden, davon mindestens eine Gruppe spätestens zum Ende des Kitajahres 2023/2024 und drei Gruppen zum Ende des Kitajahres 2024/2025.

Bei der Wahl der Betreuungsform wird berücksichtigt, dass teilweise auch der Bedarf zur Betreuung von Kindern ab zwei Jahren damit abgedeckt wird, weshalb mindestens zwei Gruppen altersgemischt für Kinder von zwei Jahren bis Schuleintritt eingerichtet werden sollen.

 

  1. Bedarf an Ganztagesplätzen für Kinder von einem Jahr bis Schuleintritt

 

Die zusätzlichen Plätze werden mit verlängerten Öffnungszeiten eingerichtet (7 Uhr bis 14 Uhr).
Sollte ein weiterer Bedarf an Ganztagesplätzen entstehen, können diese in der Kindertageseinrichtung Hanfäcker zur Verfügung gestellt werden.

 

  1. Bedarf an Ganztagesplätzen für Grundschulkinder

 

Der ab dem Schuljahr 2026/2027 sukzessiv eingeführte Anspruch auf Ganztagesbetreuung kann voraussichtlich erfüllt werden. Bei Bedarf muss der Einsatz von Fachpersonal ausgebaut werden.

 

  1. Maßnahmen zur Bedarfsdeckung

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, Vorschläge über Maßnahmen zur Deckung des Bedarfs an Betreuungsplätzen zu erarbeiten. Der Gemeinderat wird darüber zu einem späteren Zeitppunkt entscheiden.   

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

               Einnahmen:

       einmalig:             

       laufend:                €/jährlich;

            Laufzeit:               Jahre

 

               Ausgaben:

       einmalig:              

       laufend:         500.000 - 600.000      €/jährlich;

            Laufzeit:               Jahre

·         davon Sachkosten:              

·        davon Personalkosten: 500.000 -       

 

               ein entsprechender Haushaltsansatz steht zur Verfügung unter

                  Produktsachkonto:

                  -      ;

            Höhe:       

 

               es stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung, die Finanzierung

                  erfolgt über: