Betreff
Maßnahmen zur Umsetzung der örtlichen Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen,
hier: Neubau einer dreigruppigen Einrichtung am Standort Leharstraße 35, Einrichtung eines Naturkindergartens und Ausbau der Zusammenarbeit mit dem Tageselternverein
Vorlage
SV/034/2022
Aktenzeichen
460.023
Art
Sitzungvorlage

 

 

 

Die örtliche Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen wurde in der öffentlichen Sitzung am 26. April 2022 festgestellt. Um den Bedarf an Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen zu decken, müssen weitere drei Gruppen mit rund 60 Plätzen für Kinder über drei Jahren eingerichtet werden. Mindestens eine Gruppe davon wird voraussichtlich bereits im Frühjahr 2024 benötigt, die zwei weiteren im Jahr 2025. Die Plätze sollen mit verlängerten Öffnungszeiten eingerichtet werden.

 

Aufgrund der hohen Kinderzahlen werden die Plätze dauerhaft benötigt. Auf die Einrichtung weiterer Interimslösungen wie bspw. das Aufstellen einer Containeranlage soll daher verzichtet werden. Diese decken zwar den Bedarf an Betreuungsplätzen ab, sind aber für unseren langfristigen Bedarf ungeeignet und auch aus finanziellen Gesichtspunkten keine probate Maßnahme zur Schaffung von unserem Standard entsprechenden neuen Kinderbetreuungsplätzen.

 

Zur Deckung des Bedarfs an Betreuungsplätzen schlägt die Verwaltung folgende Maßnahmen vor:

 

 

  1. Neubau einer dreigruppigen Einrichtung am Standort Hausmeisterpavillon

 

Mit dem Neubau einer dreigruppigen Einrichtung kann der Bedarf langfristig gedeckt und bis zu 69 weitere Betreuungsplätze geschaffen werden.

Sollte der Platzbedarf auf Dauer zurückgehen, können ursprünglich als Interimslösung eingerichtete Gruppen aufgelöst und damit hohe Betriebs- und Investitionskosten zur Erhaltung der Bausubstanz der sanierungsbedürftigen Gebäude vermieden werden.

 

 

Planung

 

Der Gemeinderat hat sich im Rahmen der Maßnahmenplanung in 2020 bereits für den Standort des ehemaligen Hausmeisterpavillons, Leharstraße 35, in Oppelsbohm ausgesprochen. Da die baurechtlichen Voraussetzungen hier bereits geschaffen wurden, ist an dieser Stelle eine schnelle Umsetzbarkeit gewährleistet.

 

Die Verwaltung wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 15.12.2020 aufgrund der damaligen Kinderzahlen beauftragt, ein Baugesuch für den Neubau einer zweigruppigen Kindertageseinrichtung am Standort des ehemaligen Hausmeisterpavillons Leharstraße 35 in Oppelsbohm zu erstellen und dieses zur Genehmigung bei der Baurechtsbehörde einzureichen.

Der Gemeinderat hat sich in dieser Sitzung eingehend mit den verschiedenen Varianten hinsichtlich der Ausführung des Gebäudes befasst (modulare Stahlcontainer, Skelettbauweise, Holzmodulbauweise, Holzständerbauweise). Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten hat sich das Gremium für eine Kombination aus Massivbau- und Holzständerbauweise ausgesprochen (Hybridbauweise). Die Architekten- und Fachplanerleistungen (alle Leistungsphasen) konnten von der Verwaltung beauftragt werden. Eine endgültige Entscheidung über die Umsetzung des Kindergartenneubaus stand seiner Zeit unter dem Vorbehalt eines Gemeinderatsbeschlusses und der Finanzierung im Gemeindehaushalt. Die Einvernehmensentscheidung nach § 36 BauGB wurde damals dem Bau- und Umweltausschuss überlassen.

 

Der Bau- und Umweltausschuss sah in der Sitzung vom 04.05.2021 keine Notwendigkeit für den Neubau einer Kindertageseinrichtung, weshalb keine Beschlussempfehlung an den Gemeinderat erfolgte und das Einvernehmen zu dem zur Umsetzung erforderlichen Bauantrag nicht erteilt wurde. Es wurde kein Bauantrag bei der Baurechtsbehörde eingereicht und das Projekt somit auch planerisch nicht weiterverfolgt.

 

Die beteiligten Planungsbüros Landschaftsarchitekten Blank, die Planungsunion Energie- und Gebäudetechnik GmbH und Architektin Ursel Ackermann sind aufgrund des oben genannten Beschlusses jeweils einschließlich der Leistungsphase 4 beauftragt worden. Allen wurde damals jedoch die weitere Beauftragung in Aussicht gestellt.

 

Aufgrund der Fortschreibung der örtlichen Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen wird nun eine dreigruppige Einrichtung benötigt. Die vorhandene Planung zwischen der bestehenden Sporthalle im Westen und der Kindertagesstätte Rappelkiste im Osten wurde entsprechend erweitert. Aufgrund der Kürze der Zeit konnten für die dritte Gruppe jedoch nur Grundrisse und keine baugesuchsreifen Planunterlagen erstellt werden.

 

Für die Gruppen ist ein zweigeschossiges Gebäude in Hybridbauweise mit Flachdach mit nordwestlicher/südöstlicher Ausrichtung geplant. Aufgrund der Hanglage wird das untere Geschoss in Massivbauweise und teilweise vom Hang verdeckt errichtet. Es ist an der Südwestseite über einen barrierefreien Eingang von der Kreisstraße aus erreichbar. Das in Holzständerbauweise geplante Obergeschoss mit Eingangsbereich auf der Nordwestseite, in dem zwei Gruppen untergebracht sind, soll sowohl aus Richtung der Parkplätze der Nachbarschaftsschule als auch mittels einer Rampe von der Kreisstraße aus barrierefrei erreichbar sein. Zwischen dem neuen Gebäude und der Kreisstraße sieht die Planung einen Außenbereich mit Spielgeräten vor, der von zwei Gruppen genutzt wird. Nördlich des Gebäudes ist für die dritte Gruppe ein separater Außenbereich vorgesehen.

 

In den beiden Stockwerken sind Gruppen-, Sanitär- sowie Zusatz-/Schlaf-/Mehrzweckräumegeplant. Das Obergeschoss soll zusätzlich ein Büro sowie einen Aufenthaltsraum mit Küchenbereich für die Betreuer und Betreuerinnen erhalten. Für kurze Wege innerhalb des Gebäudes sorgt ein zentral angeordnetes Treppenhaus, welches bei einer veränderten Gebäudenutzung nachträglich mit einem Aufzug ausgestattet werden könnte.

 

Die Raumplanung wurde mit der Kindergartenfachberatung abgestimmt. Wie im Beschluss vom 15.12.2020 vom Gemeinderat gefordert, sind darüber hinaus Überlegungen zu einer möglichen Nachnutzung des Gebäudes eingeflossen.

 

Die mit der Planung des Gebäudes beauftragte Architektin Ursel Ackermann ist in der Sitzung des Gemeinderats anwesend und stellt die aktuell vorliegenden Gebäudeentwürfe vor. Ferner wird Herr Blank, der für die Außenanlagen verantwortlich ist, an der Sitzung teilnehmen.

 

 

Kosten

 

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 04.05.2021 wurden für den Neubau einer zweigruppigen Einrichtung ohne Außenanlagen, Ausstattung und Mobiliar Grobkosten von 1.721.000 € ermittelt.

 

Aufgrund des erst seit Kurzem bekannten größeren Bedarfs an Betreuungsplätzen konnte die erweiterte Planung für eine zusätzliche Gruppe im OG noch nicht vollständig abgeschlossenen werden. Dieser Planungsstand sowie die aktuell sehr stark steigenden Rohstoff- und Energiepreise und geringe Verfügbarkeit von Baustoffen ermöglichen zum jetzigen Zeitpunkt leider keine konkrete Berechnung der zu erwartenden Kosten. Die Architektin geht in ihrer auf Juni 2022 fortgeschriebenen Schätzung von Herstellungskosten in Höhe von 3.950.000 € aus. Darin sind allerdings die Kosten für den Abbruch des vorhandenen Hausmeisterpavillons in Höhe von ca. 17.000 € (Stand Mai 2021) nicht berücksichtigt. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen aufgrund des oben bereits aufgeführten Planungsstands auch die Kosten für die Ausstattung (z.B. Küche, Mobiliar, Spielzeug) noch nicht fest und für die Verlegung der im Baufeld liegenden verschiedenen Leitungen (Wasser, Strom, Telekom) liegt eine unverbindliche Aussage des Ingenieurbüros Riker+Rebmann vor. Diese geht von Kosten in Höhe von ca. 66.000 € aus. Darüber hinaus wäre noch ein Planungsauftrag mit Kostenberechnung für die auf dem Gebäude erforderliche Photovoltaikanlage zu erteilen.

 

Im Haushalt des Jahres 2022 sind Finanzmittel in Höhe von 100.000 € unter dem Produkt 36500101-78710000 für das Projekt vorgesehen. Die Verwaltung geht davon aus, dass die noch in 2022 anfallenden Planungskosten dadurch gedeckt sind. Die vorgesehenen Abbrucharbeiten und Leitungsverlegungen sind im Haushalt 2022 nicht enthalten und sollen deswegen über eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 90.000 € bei dem oben genannten Produkt finanziert werden. In der mittelfristigen Finanzplanung der Jahre 2023 und 2024 wurden Ausgaben in Höhe von jeweils 1.000.000 € angenommen.

 

Vorschlag zur Umsetzung der Maßnahme

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Bedarf an Betreuungsplätzen mit dem Neubau einer dreigruppigen Einrichtung am Standort des ehemaligen Hausmeisterpavillons zu decken.

Der Baubeschluss für den Neubau der Kindertageseinrichtung müsste aufgrund des noch zu durchlaufenden Baugenehmigungsverfahrens, der Ausschreibung der Bauleistungen und der gerechneten Bauzeit von ca. einem Jahr im Juni 2022 gefasst werden, um sicherzustellen, dass die neue Kindertageseinrichtung bis zum Frühjahr 2024 in Betrieb kann.

Der Gebäudeabbruch soll schnellstmöglich durchgeführt werden, damit zeitnah noch Baugrunduntersuchungen durchgeführt werden können. Ferner soll die Verlegung der oben genannten Leitungen vorgezogen werden.

 


  1. Naturkindergarten

 

Eine weitere Möglichkeit neue Betreuungsgplätze in der Gemeinde anzubieten, sieht die Gemeindeverwaltung in der Einrichtung eines Naturkindergartens. Damit könnten über den Neubau der dreigruppigen Einrichtung hinaus weitere 20 Kindergartenplätze pro Gruppe für Kinder von über drei Jahren bis Schuleintritt geschaffen werden.

 

Ein Naturkindergarten benötigt eine umfassende naturpädagogische Konzeption und die Kinder befinden sich täglich und den überwiegenden Teil des Tages im Freien. Die Gruppe trifft sich mit den Fachkräften täglich zu jeder Jahreszeit und bei allen Witterungsverhältnissen in der freien Natur. Sie verfügt über einen beheizbaren Stützpunkt (Hütte, Bauwagen o.ä.) in dem die Kinder bei schwierigen Wetterbedingungen Schutz finden und Materialien, Geräte und Ersatzkleidung aufbewahren können.

 

In der Gemeinde Berglen wird diese Angebotsform bereits durch den Waldkindergarten Berglen e. V. angeboten. Vom Vorstand wurde signalisiert, dass derzeit keine weitere Gruppe unter der Trägerschaft des Vereins umgesetzt werden kann. Dass es in der Elternschaft eine große Nachfrage nach dieser Angebotsform gibt, wird von den Verantwortlichen bestätigt. Laut der Vormerkliste des Waldkindergartens wäre es kein Problem, eine weitere Gruppe zu füllen.

 

Die Einrichtung eines Naturkindergartens erfordert einen geeigneten Standort, der möglichst im Eigentum der Gemeinde ist und die Errichtung einer beheizbaren Schutzhütte oder eines beheizbaren Bauwagens baurechtlich und feuerpolizeilich zulässt. Eine Abstimmung mit der Forstverwaltung ist erforderlich. Die gute Erreichbarkeit (Anfahrt über Feld- und Waldwege und Parkplatz am Treffpunkt) sollte gewährleistet sein.

 

 

Kosten

 

Die Investitionskosten eines Naturkindergartens liegen aufgrund der Besonderheiten deutlich niedriger (kein festes Gebäude, wenig Mobiliar und Material). Die Kosten für einen Bauwagen würden aktuell bei rund 80.000 € liegen.

Demgegenüber ist der Personalaufwand etwas erhöht, da für ihn die Besonderheit gilt, dass bei der Angebotsform als Kindergarten die Höchstzahl von 20 Kindern (25 Kindern in regulärer Gruppe) und zwei Fachkräfte während der gesamten Öffnungszeit gelten (1,9 Fachkräfte in regulärer Gruppe).

 

 

Vorschlag zur Umsetzung der Maßnahme

 

Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, neben dem Neubau der dreigruppigen Einrichtung einen Naturkindergarten mit einer Gruppe je 20 Betreuungsplätze einzurichten. Bei Bedarf und entsprechender Nachfrage könnte das Angebot auf zwei Gruppen erweitert werden.

 

Auf diese Weise könnte ein zusätzlicher Bedarf gedeckt und im Fall zurückgehender Kinderzahlen der Verzicht auf eingerichtete Interimslösungen ermöglicht werden. Damit würden auch dringend notwendige Investitionen in die bauliche Substanz der Betriebsgebäude entbehrlich. Im Fall der Kindertageseinrichtung Pusteblume in Rettersburg könnte das Gebäude durch einen Bebauungsplan als Bauplatz ausgewiesen und veräußert werden.

 

 

 

  1. Ausbau des Angebots in der Kindertagespflege

 

Die Kindertagespflege ist eine familiennahe Form der Kinderbetreuung, bei der qualifizierte Kindertagespflegepersonen Kinder stundenweise oder ganztags betreuen. Besonders kleine Kinder fühlen sich in dem überschaubaren familiären Rahmen wohl und wachsen mit anderen Kindern unterschiedlichen Alters gemeinsam auf. Kindertagespflegepersonen sind konstante Bezugspersonen für Kinder, daher ist die Kindertagespflege insbesondere für Kinder unter 3 Jahren sehr geeignet.

 

Die Betreuung der Kinder findet in der Wohnung der Kindertagespflegeperson, der Familie des Kindes oder anderen geeigneten Räumen statt. Die Betreuungszeiten richten sich individuell nach dem Bedarf des Kindes und seiner Eltern sowie nach den Möglichkeiten der Kindertagespflegeperson. Vor allem die „Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen“ (TigeR) kann für Kommunen eine flexible und finanziell attraktive Betreuungsmöglichkeit neben institutionellen Angeboten sein und auf unterschiedlichste Bedarfe reagieren.

 

Die Tagespflegepersonen (TPP) sind selbstständig tätig. Durch eine Tagespflegeperson dürfen bis zu 5 Tageskinder gleichzeitig betreut werden; max. 10 Tageskinder dürfen angemeldet sein.

Durch zwei Tagespflegepersonen dürfen bis zu 7 Tageskinder gleichzeitig betreut werden; max. 15 Tageskinder dürfen angemeldet sein. Bis zu neun Tageskinder dürfen gleichzeitig betreut werden, wenn eine TPP davon eine pädagogische Fachkraft ist, oder eine mit 300 UE qualifizierte Tagespflegeperson mit mindestens 5-jähriger praktischer Tätigkeit; max. 15 Tageskinder dürfen angemeldet sein.

 

Die Gemeindeverwaltung hat Kontakt mit dem Tageselternverein Winnenden aufgenommen. Ziel ist, das Betreuungsangebot durch Tagespflegepersonen für Kindern unter drei Jahren auszubauen. Damit kann die Belegung der Plätze in altersgemischten Gruppen der Kitas in kommunalen Einrichtungen reduziert werden, so dass schließlich mehr Plätze für Kinder über drei Jahren zur Verfügung stehen.

 

Die hauptamtliche Geschäftsführerin des Tageselternvereins Winnenden und Umgebung e. V., Cornelia Beck, wird den Gemeinderat in der Sitzung über das Angebot in der Gemeinde Berglen und die Möglichkeiten des Ausbaus der Kindertagespflege informieren.

 

Vorschlag zur Umsetzung der Maßnahme

 

Die Zusammenarbeit mit dem Tageselternverein soll verstärkt und das Angebot in der Kindertagespflege, insbesondere für Kinder unter drei Jahren, ausgebaut werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten zum Ausbau der Kindertagespflege zu prüfen und die notwendigen Beschlüsse vorzubereiten. Dabei soll insbesondere untersucht werden, ob die Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen als ein eigenständiges Betreuungsangebot in der Gemeinde eingerichtet werden kann und wie eine kommunale Finanzierung aussehen könnte.

 

 

  1. Weiterführung der bestehenden Einrichtungen und Standorte

 

Alle bestehenden Einrichtungen werden mittel- bis langfristig zur Deckung des Bedarfs an Betreuungsplätzen weiterbetrieben. Sofern die Betreuungsplätze nicht mehr benötigt werden, entscheidet über die Schließung von Gruppen der Gemeinderat im Zusammenhang mit künftigen Bedarfsplanungen.

 

 


1 x Hauptamt

1 x Bauamt


Der in der örtlichen Bedarfsplanung für Kinderbetreuungseinrichtungen festgestellte Bedarf an Betreuungsplätzen für Kindertageseinrichtungen wird mit folgenden Maßnahmen gedeckt:

 

  1. Neubau einer dreigruppigen Einrichtung am Standort der ehemaligen Hausmeisterwohnung mit 66 bis 69 Betreuungsplätzen

 

Der Gemeinderat fasst den Beschluss für die Errichtung einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung in Hybridbauweise auf dem Grundstück Leharstraße 35 in Oppelsbohm sowie für die öffentliche Ausschreibung nach Vorliegen der Baugenehmigung. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Architekten- und Fachplanerleistungen (alle Leistungsphasen) zu beauftragen sowie zeitnah ein Baugrundgutachten erstellen zu lassen. Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wird erteilt. Der Gemeinderat stimmt der vorzeitigen Beseitigung des bestehenden Hausmeisterpavillons zu und ermächtigt die Verwaltung mit dem Abbruch des Gebäudes. Die Verwaltung erhält den Auftrag, die erforderliche Verlegung der Wasser-, Strom- und Telekomleitung umzusetzen einschließlich der Durchführung der beschränkten Ausschreibung und der Vergabeentscheidung. Der Gemeinderat beschließt die überplanmäßige Ausgabe bei dem Produktsachkonto 36500101-78710000/100 in Höhe von 90.000 €.

 

  1. Einrichtung eines Naturkindergartens

 

Neben dem Neubau einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung wird die Einrichtung eines Naturkindergartens mit einer Betreuungsgruppe angestrebt (20 Ü 3-Betreuungsplätzen je Gruppe). Bei Bedarf und entsprechender Nachfrage könnte das Angebot auf zwei Gruppen erweitert werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Standort für die Einrichtung zu suchen und die notwendigen Beschlüsse vorzubereiten.

 

 

  1. Ausbau der Zusammenarbeit mit dem Tageselternverein

 

Die Zusammenarbeit mit dem Tageselternverein soll verstärkt und das Angebot in der Kindertagespflege, insbesondere für Kinder unter drei jahren, ausgebaut werden. Die Verwaltung wird beauftragt, in diesem Zusammenhang die Möglichkeit der Tagespflege in anderen geeigneten Räumen zu prüfen und die notwendigen Beschlüsse vorzubereiten.


 

  1. Weiterführung der bestehenden Einrichtungen und Standorte

 

Alle bestehenden Einrichtungen werden mittel- bis langfristig weiterbetrieben. Sofern Betreuungsplätze nicht mehr benötigt werden und einzelne Gruppen geschlossen werden können, entscheidet darüber der Gemeinderat im Zusammenhang mit künftigen Bedarfsplanungen.