Betreff
Straßenbeleuchtung im Baugebiet Pfeiferfeld in Steinach
Vorlage
SV/037/2022
Aktenzeichen
656.42
Art
Sitzungvorlage

Die Verwaltung ist mit der Netzplanung der Syna GmbH in Kontakt getreten, um die Rahmenbedingungen der Beleuchtungsplanung sowie einer möglichen Vergabe der Beschaffung und Montage der Straßenbeleuchtung im künftigen Baugebiet Pfeiferfeld in Steinach festzulegen.

 

Durch den zwischen der Gemeinde Berglen und der Süwag Energie AG bestehenden Beleuchtungsvertrag vertritt die Süwag Energie AG den Standpunkt, dass das Straßenbeleuchtungsnetz ihr Eigentum ist. An diesem dürfen ausschließlich die Süwag bzw. Syna und von ihr beauftragte Unternehmen Arbeiten an Schaltstellen, Messeinrichtungen, Leuchtenträgern, Freileitungen und Kabeln sowie Kabelübergangskästen durchführen.

 

Für die Herstellung der Straßenbeleuchtung im Baugebiet Pfeiferfeld folgt daraus, dass die Süwag Energie AG mit der Materialbestellung der Straßenbeleuchtungskabel, der Lichtmastenlieferung und -stellung, der Lieferung und Montage der Verbindungsmuffen sowie der Lieferung und Installation von Sicherungskästen einschließlich der Kabelmontage zu beauftragen ist. Von Seiten der Gemeinde müssen die Leitungsgräben hergestellt, die Kabel verlegt sowie das Fundamentrohr für die Leuchtmasten und die Kabelschutzrohre geliefert und verlegt werden. Diese Leistungen werden im Umfang der Erschließungsarbeiten enthalten sein, welche vorbehaltlich des Baubeschlusses für die Umsetzung des Baugebiets durch den Gemeinderat noch vergeben werden müssen.

 

Bei der Auswahl der zu beschaffenden Leuchtkörper müssen gemäß § 21 Landesnaturschatzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG BW) die Belange der Insektenfauna hinsichtlich einer möglichen Beeinträchtigung durch nächtliche Straßenbeleuchtung berücksichtigt werden. An der Sitzung des Gemeinderats wird Herr Dominik Bay von der Syna anwesend sein, um in seinem Vortrag das Thema Straßenbeleuchtung generell und im speziellen den Einfluss auf die Umwelt zu erläutern. Die von Herrn Bay gezeigte Präsentation wird den Gemeinderäten im Nachgang zur Sitzung zur Verfügung gestellt.

 

Um nach dem aktuellen Kenntnisstand der Wissenschaft einen möglichst ausgewogenen Kompromiss zwischen dem zu erwartenden Stromverbrauch, der für den Straßenverkehr notwendigen Ausleuchtung der Verkehrswege sowie dem Artenschutz erzielen zu können, schlägt die Verwaltung dem Gremium die Anschaffung des Leuchtkörpers Trilux Cuvia 40 mit einer Lichttemperatur von 3000 Kelvin vor. Dieser hat zudem den Vorteil, bei entsprechender Installation in insgesamt drei Phasen dimmbar zu sein. Die Helligkeit der Straßenbeleuchtung kann somit auf die örtlichen Anforderungen z.B. bei Zufahrts- und Wohnstraßen oder Fußgängerwegen individuell eingestellt werden.

 

Herr Bay hat eine lichttechnische Berechnung der Straßenbeleuchtung im Plangebiet erstellt, auf deren Grundlage bestimmt werden kann, wie viele Lichtmasten, Leuchtkörper und dementsprechende Verkabelung und Knotenpunkte benötigt werden. Bei Einsatz des Leuchtkörpers Trilux Cuvia 40 müssten demnach insgesamt 28 Lichtmasten aufgestellt werden, die je nach Standort mit einer Höhe von 6 m oder 5 m ausgeführt werden können.

 

Vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses des Gemeinderats wird bei der Erschließung des Baugebiets mit einer Bauzeit von ca. zwei Jahren gerechnet, wobei ein Großteil der Leistungen der Syna erst gegen Ende der Bauzeit umgesetzt werden. Nach Rücksprache mit der Syna ist es aufgrund der aktuell stark schwankenden Baustoffpreise und des Zeitraums bis zur Umsetzung aktuell noch nicht möglich, ein verbindliches Angebot für die genannten Leistungen vorzulegen. Zum heutigen Stand liegt aus diesem Grund lediglich eine unverbindliche und grobe Kostenschätzung der Syna auf Grundlage aktuell geltender Preise vor, die für die Herstellung der Straßenbeleuchtung von Kosten in Höhe von ca. 50.000,00 € ausgeht. Dazu kommen die bauseits von der Gemeinde zu leistenden Arbeiten, welche in den Kosten der übrigen Erschließung enthalten sind.

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat daher, dem Vorsitzenden die Ermächtigung zum Abschluss eines entsprechenden Vertrags über die genannten Leistungen mit der Süwag Energie AG abzuschließen, sobald der Projektplan für die Erschließung und die vertraglichen Bindefristen der Süwag ein verbindliches Angebot ermöglichen. Der Gemeinderat wird zu gegebener Zeit über ein vorliegendes Angebot informiert.

 

Eine Beauftragung seitens der Verwaltung wird selbstverständlich erst erfolgen, sobald der Gemeinderat den Baubeschluss für die Erschließung des Baugebiets Pfeiferfeld in Steinach gefasst hat.

 

Die entsprechenden Haushaltsmittel für die Herstellung der Straßenbeleuchtung sind im Gemeindehaushalt 2023 / 2024 vorzusehen.

    

 


1x Bauamt    


  1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von dem Vortrag von Herrn Bay zum Thema der Straßenbeleuchtung und deren Auswirkungen auf die Umwelt.

 

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, einen Vertrag mit der Süwag Energie AG bzw. der Syna GmbH über die genannten Leistungen zur Lieferung und Montage von Lichtmasten und Leuchtkörpern sowie den notwendigen Verlegungs- und Anschlussmaßnahmen für die Straßenbeleuchtung im Baugebiet Pfeiferfeld abzuschließen, sobald dies in Hinblick auf den Ausführungszeitraum möglich ist.

 

  1. Die entsprechenden Haushaltsmittel für die Herstellung der Straßenbeleuchtung sind im Gemeindehaushalt 2023 / 2024 vorzusehen.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

               Einnahmen:

       einmalig:             

       laufend:                €/jährlich;

            Laufzeit:               Jahre

 

               Ausgaben:

       einmalig:        ca. 50.000,00 

       laufend:                €/jährlich;

            Laufzeit:               Jahre

·         davon Sachkosten:              

·        davon Personalkosten:       

 

               ein entsprechender Haushaltsansatz steht zur Verfügung unter

                  Produktsachkonto:

                  -      ;

            Höhe:       

 

               es stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung, die Finanzierung

                  erfolgt über: Haushalt 2023 / 2024