Betreff
Erweiterung der Straßenbeleuchtung in der Oleanderstraße im Stöckenhof
Vorlage
SV/038/2022
Aktenzeichen
656.4
Art
Sitzungvorlage

Die Eigentümer des Gebäudes Dahlienstraße 2 im Stöckenhof bauen ihren Dachstuhl aus, um eine neue PV-Anlage anzubringen. Im Zuge dessen muss der Dachständer, der auf dem Dach des Gebäudes angebracht ist, abmontiert werden. Dieser Dachständer dient derzeit als Anker der Freileitung, welche oberhalb des Kreisverkehrs am Stöckenhof verläuft (siehe gelbe Leitung im Lageplan und Fotos). Um die Freileitung ablösen zu können, werden neue Stromkabel in der Oleanderstraße verlegt, die an das Netz in der Jasminstraße (Leitungen im Gehweg der Jasminstraße sind bereits vorhanden) angeschlossen werden. Die beschriebene Maßnahme wird in dieser Form von der Syna ausgeführt.

 

Unabhängig davon machte die Syna die Verwaltung darauf aufmerksam, dass die bestehenden Straßenbeleuchtungskabel in der Oleanderstraße aus dem Jahre 1974 sind. Aufgrund des hohen Alters sind in naher Zukunft Mängel und Ausfälle des Kabels zu erwarten.

Zudem entfällt durch den Wegfall der Freileitung ein weiterer Stromkreis in der Straßenbeleuchtung, weshalb ein großer Teil des Stöckenhofs lediglich an einem Stromkreis hängen würde, was einen potentiellen Ausfall noch wahrscheinlicher macht. Elektrisch ist ein einzelner Stromkreis zwar ausreichend, im Falle einer Kabelstörung könnte die Versorgungssicherheit jedoch für die Zeit der Ortung und Behebung des Problems nicht gegeben sein, da nahezu der gesamte Stöckenhof der Dunkelheit ausgesetzt wäre.

Die Syna empfiehlt deshalb strengstens im Zuge der Verlegung des neuen Stromkabels als Ersatz für die Freileitung auch zwei neue Straßenbeleuchtungskabel in der Oleanderstraße im Hinblick auf zukünftige mögliche Störungen zu verlegen (siehe grüne Leitungen im Lageplan). Diesen Kosten sind von der Gemeinde zu tragen.

 

Das Verlegen der Straßenbeleuchtungskabel zusammen mit der Baumaßnahme der Syna stellt einen Synergieeffekt dar und es können Kosten eingespart werden. Das Angebot der Syna liegt bei 20.338,34 €. Sollten die Straßenbeleuchtungskabel zu einem späteren Zeitpunkt unabhängig von der jetzigen Maßnahme der Syna verlegt werden, müsste die Oleanderstraße erneut aufgegraben werden, wodurch die Baumaßnahme um ein Vielfaches teurer werden würde.

 

Unter dem Produkt 54100000-42120000 stehen im Haushalt insgesamt 70.000 € zur Verfügung. Da die Syna erst kürzlich mit dem Sachverhalt auf die Verwaltung zugekommen ist, ist die Maßnahme im Haushalt nicht veranschlagt. Da es sich um eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 20.338,34 € im Ergebnishaushalt handelt, fällt diese Entscheidung in die Zuständigkeit des Gemeinderats.

 

Aufgrund der oben beschriebenen Situation empfiehlt die Verwaltung dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen.

   


1 x Bauamt


1.  Die Syna GmbH erhält den Auftrag für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung in

     der Oleanderstraße im Stöckenhof zu einem Angebotspreis von 20.338,34 €.

2.  Der Gemeinderat beschließt die überplanmäßige Ausgabe bei dem Produkt

     54100000-42120000 in Höhe von 20.338,34 €.

    


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

               Einnahmen:

       einmalig:             

       laufend:                €/jährlich;

            Laufzeit:               Jahre

 

               Ausgaben:

       einmalig:        20.338,34

       laufend:                €/jährlich;

            Laufzeit:               Jahre

·         davon Sachkosten:        20.338,34 €

·        davon Personalkosten:       

 

               ein entsprechender Haushaltsansatz steht zur Verfügung unter

                  Produktsachkonto:

                  -      ;

            Höhe:       

 

               es stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung, die Finanzierung

                  erfolgt über:

            überplanmäßige Ausgabe beim Produktsachkonto 54100000-42120000