Betreff
Inventurrichtlinie der Gemeinde Berglen
Vorlage
SV/040/2022
Aktenzeichen
902.0
Art
Sitzungvorlage

Nach § 37 der Gemeindehaushaltsverordnung hat die Gemeinde Berglen zu Beginn des ersten Haushaltsjahres mit einer Rechnungsführung nach den Regeln der doppelten Buchführung und danach für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres ihre Grundstücke, ihre Forderungen, Schulden, Sonderposten und Rückstellungen, den Betrag ihres baren Geldes sowie ihre sonstigen Vermögensgegenstände genau zu verzeichnen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben (Inventar).

 

Die in Anlage 1 dargestellte Inventurrichtlinie der Gemeinde Berglen stellt die Grundlage für die Durchführung von Inventuren und für die Aufstellung von Inventaren dar. Sie stellt sicher, dass das Vermögen und die Schulden ordnungsgemäß erfasst, einheitlich im Inventar abgebildet und nach gleichen Bewertungskriterien bewertet werden. Aufgrund der Erfassung und Bewertung des Vermögens und der Schulden soll in der daraus abgeleiteten Bilanz ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zum Bilanzstichtag 31.12. dargestellt werden.

 

Die Inventurrichtlinie wurde nach dem Inventurrichtlinien-Muster der AG Bilanzierung und Inventarisierung der Lenkungsgruppe NKHR (bestehend aus dem Innenministerium BW, Gemeindeprüfungsanstalt BW, Gemeindetag, Städtetag, Landkreistag und dem Datenverarbeitungsverbund BW) erstellt und ist in der Anlage 1 beigefügt. 


1 x Kämmerei    


Der Gemeinderat beschließt die Inventurrichtlinie wie in Anlage 1 dargestellt.