Betreff
Betriebsplan des Gemeindewalds Berglen für das Forstwirtschaftsjahr 2018
Vorlage
SV/350/2017
Aktenzeichen
855.11
Art
Sitzungvorlage

 

Nach § 51 Abs. 1 Landeswaldgesetz ist von der unteren Forstbehörde jährlich ein Betriebsplan für den Kommunalwald aufzustellen.

 

Der Geschäftsbereich Forst des Landratsamtes hat daher mit Schreiben vom 12.10.2017 der Gemeinde Berglen den Betriebsplan des Gemeindewaldes für das kommende Forstwirtschaftsjahr 2018 vorgelegt (siehe Anlage), um die Beschlussfassung hierüber gemäß § 51 Abs. 2 des Landeswaldgesetzes herbeizuführen.

 

Die Summe der Einnahmen im Forstwirtschaftsjahr 2018 wird mit 310.000,00 € veranschlagt. Die voraussichtlichen Ausgaben belaufen sich auf 192.000,00 €.

 

 


1 x Kämmerei


Dem Betriebsplan des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis für das Forstwirtschaftsjahr 2018 wird zugestimmt.