Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage auf dem Grundstück Nelkenstraße 21, Flst.Nr. 82/2, Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage auf dem Grundstück Nelkenstraße 21/1, Flst.Nr. 82/1 sowie Neuba u eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Nelkenstraße 21/3, Flst.Nr. 82 in Öschelbronn
Das
bestehende Wohnhaus Nelkenstraße 21, die Scheune und die Lagerhalle auf
Flst.Nr. 82 in Öschelbronn sollen abgebrochen werden. Der Abbruch wurde in
einem seperaten Kenntnisgabeverfahren beantragt. Das Grundstück wurde in fünf
einzelne Grundstücke aufgeteilt.
Auf dem
neuen Grundstück Flst.Nr 82/2 –
Nelkenstraße 21 ist der Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage geplant.
Das neue Wohnhaus weist eine Grundfläche von ca. 5,8 m x 10 m auf. Das Gebäude
soll mit einem Satteldach mit einer Neigung von 35° errichtet werden. Die Firsthöhe beträgt dabei 9,43 m
und die Traufhöhe 5,93 m jeweils gemessen ab der Erdgeschossfußbodenhöhe. Auf
der Südseite des Daches ist eine Dachgaube mit einer Neigung von 5° und einer Länge von 3,85 m vorgesehen. Auf der Nordseite
des Gebäudes ist ein ca. 2,5 m langer Dacheinschnitt geplant, welcher als
Dachterasse dient. Des Weiteren soll ein Balkon mit einer Fläche von 6,75 m²
errichtet werden. Nördlich und östlich des Gebäudes ist eine Terrasse mit einer
Fläche von ca. 19 m² geplant, wobei der nördliche Teil der Terasse durch den
darüberliegenden Balkon überdacht ist.
Westlich
des Wohngebäudes soll eine Garage mit einer Grundfläche von 7,5 m x 3,5 m
errichtet werden. Vor dieser Garage ist ein weiterer Stellplatz geplant.
Angrenzend an die Garage ist ein Geräteschuppen mit einer Grundfläche von 3 m x
3 m vorgesehen.
Auf dem
Grundstück Flst.Nr. 82/1 – Nelkenstraße
21/1 ist der Neubau der zweiten Doppelhaushälfte geplant. Das neue Wohnhaus
weist eine Grundfläche von ca. 5,8 m x 10 m auf. Auch dieses Gebäude soll mit
einem Satteldach mit einer Neigung von 35° errichtet
werden. Die Firsthöhe beträgt ebenso 9,43 m und die Traufhöhe 5,93 m jeweils
gemessen ab der Erdgeschossfußbodenhöhe, sodass die First- und Traufhöhen auf
gleicher Höhe wie die der angrenzenden Doppelhaushälfte verlaufen. Auf der Nordseite
des Gebäudes ist eine Dachgaube mit einer Neigung von 5° und einer Länge von 3,75 m vorgesehen. Auf dieser Seite
des Gebäudes ist eine ca 7 m² große Terrasse im Erdgeschoss geplant.
Nördlich
des Wohngebäudes ist eine Garage mit einer Grundfläche von 6 m x 3 m und einer
begrünten Dachfläche geplant. Ein weiterer Stellplatz soll auf der Südseite des
Gebäudes, an der Nelkenstraße zur Ausführung kommen. Die Zufahrt zur Garage
erfolgt von der Nelkenstraße über das Flst.Nr. 82/4.
Für das
Grundstück Flst.Nr. 82 – Nelkenstraße
21/3 ist der Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage
vorgesehen. Das Wohnhaus weist eine Grundfläche von ca. 7,25 m x 7,75 m auf.
Das Gebäude wird mit einem Satteldach mit einer Neigung von 40 ° errichtet. Die Firsthöhe beträgt 9,24 m und die
Traufhöhe 5,99 m jeweils gemessen ab der Erdgeschossfußbodenhöhe. Auf der Süd-
und Nordseite des Gebäudes ist jeweils eine 3,33 m lange Dachgaube mit einer
Neigung von 7° vorgesehen. Westlich und südlich ist
eine 22 m² große, L-förmige Terrasse geplant.
Nördlich
des Gebäudes soll eine Doppelgarage in direkter Angrenzung an das Wohnhaus mit
einer Grundfläche von 6 m x 6 m und einem begrünten Flachdach errichtet werden.
Die Zufahrt erfolgt ebenfalls über das Flst.Nr. 82/4. Ein weiterer Stellplatz
kommt südöstlich des Wohnhauses, direkt an der Nelkenstraße zur Auführung.
Die
Baugrundstücke liegen nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Die
Beurteilung erfolgt daher nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB), da sie dem nicht
überplanten Innenbereich von Öschelbronn zugeordnet werden. In unbeplanten
Gebieten bestehen keine planungsrechtlichen Regelungen. Auch örtliche
Bauvorschriften, wie sie üblicherweise in Bebauungsplänen enthalten sind,
existieren hier nicht. Ein Vorhaben muss sich mangels dieser konkretisierenden
Regelungen und Bestimmungen hier an der vorhandenen Umgebungsbebauung
orientieren. Es ist folglich nach § 34 Abs. 1 BauGB u.a. dann
genehmigungsfähig, wenn die Erschließung gesichert ist, es sich in die Eigenart
der näheren Umgebung einfügt und das Ortsbild nicht beeinträchtigt wird.
Durch die Planunterlagen wird ersichtlich, dass sich die Vorhaben in die nähere Umgebung einfügen. Die geplanten Wohnhäuser sind laut der Straßenabwicklung gleich hoch, beziehungsweise sogar kleiner als die abzubrechenden Gebäude auf dem Grundstück. Darüber hinaus sind die geplanten Wohnhäuser Nelkenstraße 21 und 21/1 niedriger als die gegenüberliegenden Gebäude Nelkenstraße 16 und 18. Das neue Wohnhaus Nelkenstraße 21/3, Flst.Nr. 82, ist zwar höher als das gegenüberliegende Gebäude Nelkenstraße 22 sowie das Wohnhaus Nelkenstraße 25, fügt sich jedoch aus Sicht der Verwaltung dennoch aufgrund des Richtung Südosten abfallenden Geländes in die Umgebung ein.
Der
Grundsatzbeschluss des Gemeiderats bezüglich der Dachaufbauten wird von allen
drei Bauvorhaben eingehalten, ebenso wie der Stellplatzschlüssel der Gemeinde
Berglen.
Zur
Entlastung der Kläranlage ist jeweils eine dezentrale Niederschlagsentwässerung
vorzusehen. Sollte diese nicht möglich sein, ist ein entsprechender Nachweis
vorzulegen.
Vor diesem
Hintergrund wird dem Bau- und Umweltausschuss empfohlen, das gemeindliche
Einvernehmen zu den drei Bauvorhaben zu erteilen.
1 x Bauakten „Nelkenstraße 21, Nelkenstraße 21/1 und Nelkenstraße 21/3“
1.
Das
gemeindliche Einvernehmen zu den Bauanträgen
-
Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage auf dem Grundstück
Nelkenstraße 21, Flst.Nr. 82/2
-
Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage auf dem Grundstück
Nelkenstraße 21/1, Flst.Nr. 82/1
-
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem
Grundstück Nelkenstraße 21/3, Flst.Nr. 82 in Öschelbronn
gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1
BauGB wird erteilt.
2. Es ist
jeweils eine dezentrale Niederschlagsentwässerung vorzusehen Sollte dies nicht
möglich sein, ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
3. Die
Gemeinde stimmt den Bauvorhaben auch als Angrenzerin an die Baugrundstücke zu.
Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage auf dem Grundstück Nelkenstraße
21, Flst.Nr. 82/2
Lageplan
Schnitt
Südansicht
Westansicht
Nordansicht
Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage auf dem Grundstück Nelkenstraße
21/1, Flst.Nr. 82/1
Lageplan
Schnitt
Südansicht
Ostansicht
Nordansicht
Neubau
eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Nelkenstraße
21/3, Flst.Nr. 82
Lageplan
Schnitt
Südansicht
Westansicht
Nordansicht
Ostansicht
Straßenabwicklung