Betreff
Waldkalkung im Gemeindewald Berglen
Vorlage
SV/047/2022
Aktenzeichen
855.44
Art
Sitzungvorlage

Der Boden ist die Basis und der Motor für das Wachstum und den Stoffkreislauf der Wälder. Er dient als Standort und als Nährstoff- und Wasserlieferant der Pflanzen. Er besitzt eine natürliche Puffer- und Filterfunktion gegenüber allen äußeren Stoffeinträgen. Ist dieses natürliche Puffersystem durch einen erhöhten Säureeintrag gestört, ist der Boden „krank“ und die meisten Pflanzen können nicht mehr gesund wachsen.

 

Eine Waldkalkung ist eine sinnvolle Maßnahme um die Bodenversauerung und dem damit einhergehenden Nährstoffmangel auszugleichen. Wichtig ist dies auch im Kontext des Klimawandels, um die Wälder „fit“ zu halten.

 

Derzeit befindet sich das Forstamt Rems-Murr-Kreis in der ersten Planungsphase in welcher die kalkungswürdigen Flächen festgestellt wurden. Dies erfolgte anhand von Auswertungen der Forstlichen Versuchsanstalt in Freiburg, verschnitten mit der Ortskenntnis des Revierleiters und naturschutzrelevanten Bereichen, die nicht gekalkt werden. Diese Flächen können im Herbst 2022 in eine landesweite Ausschreibung, durchgeführt durch das Regierungspräsidium Freiburg, einbezogen werden. Die Kalkung selbst soll im Spätsommer 2023, ausschließlich mittels Helikopter, durchgeführt werden.

 

Fläche und Kosten

Die Ermittlungen des Forstamtes ergaben eine kalkungswürdige Waldfläche von rund 200 ha (Gesamtfläche Gemeindewald Berglen: ca. 480 ha).

 

Die aktuelle Kostenschätzung geht von Kosten in Höhe von ca. 110.000,00 € netto für die Gemeinde Berglen aus. Dem gegenüber steht eine Förderung des Landes Baden-Württemberg i.H.v. 90% der Netto-Kosten, also rund 99.000,00 €. Hieraus ergibt sich ein Eigenanteil für die Gemeinde von rund 11.000,00 €.

 

Die Kosten der Kalkungsmaßnahme werden voraussichtlich bis zum Ende des Jahren 2023 fällig, mit der Auszahlung der Fördersumme ist allerdings erst im Jahr 2024 zu rechnen.

 

Die organisatorische Durchführung der Waldkalkung erfolgt komplett durch das Forstamt für die kreisangehörigen Gemeinden. Dies umfasst insbesondere die Vorbereitung des Förderantrags, Begleitung der Ausschreibung und Vergabe, Durchführung der Waldkalkung, Prüfung der Abrechnung und Information der Bevölkerung.

 

 

Die Durchführung der Waldkalkung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird von der Forst- und der Gemeindeverwaltung im Hinblick auf deren Nutzen, der hohen Förderung und der damit für die Gemeinde geringen Kosten jedoch dringend empfohlen.

 

Ein Vertreter des Forstamtes wird zur Gemeinderatssitzung anwesend sein und für Rückfragen zur Verfügung stehen.


 

 


1 x Kämmerei    


Der Gemeinderat stimmt der Durchführung der Waldkalkung im Gemeindewald Berglen zu. Das Forstamt Rems-Murr-Kreis wird mit der Durchführung der Kalkung (insbesondere Erstellung Förderantrag, Ausschreibung und Vergabe der Maßnahme, Durchführung der Kalkung, Rechnungsprüfung, Information der Bevölkerung) beauftragt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

               Einnahmen:

       einmalig:        99.000,00

       laufend:                €/jährlich;

            Laufzeit:               Jahre

 

               Ausgaben:

       einmalig:        110.000,00 €

       laufend:                €/jährlich;

            Laufzeit:               Jahre

·         davon Sachkosten:              

·        davon Personalkosten:       

 

               ein entsprechender Haushaltsansatz steht zur Verfügung unter

                  Produktsachkonto:

                  -      ;

            Höhe:       

 

               es stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung, die Finanzierung

                  erfolgt über:

            Haushaltsansatz im Haushaltsplan 2023 und 2024.