Betreff
Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen - Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen in der Gemeinde Berglen
Vorlage
SV/050/2022
Aktenzeichen
460.15
Art
Sitzungvorlage

 

 

Die Vertreter des Städtetags, Gemeindetages und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben sich auf die Erhöhung der Elternbeiträge im Kindergartenjahr 2022/2023 verständigt.

 

Die Träger und die Fachkräfte in den Einrichtungen gewährleisten auch in angespannten Zeiten der Pandemie und des Krieges in der Ukraine ein möglichst bedarfsorientiertes und qualitativ beachtliches Angebot der Frühkindlichen Bildung und Betreuung. Damit leisten sie einen essenziellen Beitrag zur gesellschaftlichen Stabilisierung in der anhaltenden Krisenzeit. Die Sicherstellung dieses Angebots beansprucht die Träger jedoch nicht nur in einem hohen Maße organisatorisch, sondern schlägt besonders durch die hohe Inflationsrate, die sich auf die Investitions- und Sachkosten auswirkt, aber auch durch steigende Personalkosten finanziell zu Buche. Die Vertreter des Städtetages, Gemeindetages und der Kirchenleitungen haben sich vor diesem Hintergrund darauf verständigt, bei ihrer gemeinsamen Empfehlung zur Fortschreibung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/2023 die benannten Kostensteigerungen zumindest teilweise zu berücksichtigen und empfehlen eine Erhöhung der Elternbeiträge pauschal um 3,9 Prozent.

 

Mit dieser Empfehlung bleibt die Steigerung erneut bewusst hinter der Entwicklung der tatsächlichen Kostensteigerung zurück, um so sowohl den Auswirkungen der anhaltenden Krisen auf die Einrichtungen (mit Fachkräftemangel und Schwierigkeiten bei der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs) als auch den Elternhäusern gegenüber gerecht zu werden.

 

Das angestrebte Ziel der unterzeichnenden Verbände in Baden-Württemberg bleibt ein Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeteiligung. In Berglen betrug der zuletzt ermittelte Kostendeckungsgrad für die Kinderbetreuung ohne Berücksichtigung der Landeszuschüsse 14,9 %. Den kirchlichen und kommunalen Kindergartenträgern in Baden-Württemberg wird daher empfohlen, den Elternbeitrag wie folgt festzusetzen:

 

 

 

 

   

 

 

 

 

 

Der Gemeinderat hat am 18.07.2017 beschlossen, die Gebühren für Kinderbetreuungseinrichtungen an die aktuellen Landesrichtsätze anzupassen. Es wird daher vorgeschlagen, die Anpassungen entsprechend den Empfehlungen der kommunalen Landesverbände vorzunehmen und die notwendige Änderungssatzung zu beschließen.

 

In der bisherigen Fassung waren auch Gebühren für Halbtags- und Feriengruppe beinhaltet. Beide Regelungen wurden gestrichen, da für diese Betreuungsformen kein Bedarf mehr bestand und sie mittlerweile nicht mehr angeboten werden.

 


1 x Hauptamt   


 

Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen in der Gemeinde Berglen (siehe Anlage).