Betreff
Baubeschluss für den Umbau des RÜB 2350 in Öschelbronn
Vorlage
SV/057/2022
Aktenzeichen
701.43
Art
Sitzungvorlage

Das Regenüberlaufbecken 2350 in Öschelbronn muss aufgrund wasserrechtlicher Vorgaben umgebaut und auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden. Dies umfasst unter anderem den Einbau eines Siebrechens am Beckenüberlauf sowie die Nachrüstung mit elektronischer Mess-, Steuer- und Regeltechnik. Zu diesem Zweck soll zudem ein Anschluss an die Stromversorgung hergestellt werden, der aktuell noch nicht vorhanden ist. Auf den zunächst vom Landratsamt geforderten Umbau des RÜB vom Haupt- in den Nebenschluss wird von Seiten der unteren Wasserbehörde verzichtet, wodurch zusätzlicher Aufwand und erhebliche Kosten vermieden werden können.

 

Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 21.07.2021 den Beschluss gefasst, das Ingenieurbüro Riker und Rebmann mit der Planung des Umbaus zu beauftragen. Ferner wurde beschlossen, dass die Verwaltung einen entsprechenden Förderantrag für die Maßnahme beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis bzw. der Förderstelle des Regierungspräsidiums Stuttgart einreichen soll. Mit Bescheid vom 13.05.2022 wurde der Förderantrag der Gemeinde positiv beschieden. Für die geplanten Maßnahmen am RÜB Öschelbronn wurde eine Förderung in Höhe von 231.800,00 € bewilligt. Gemäß dem Beschluss des Gemeinderats vom 21.07.2021 ist daher nun über die weitere Umsetzung des Projekts zu entscheiden. Herr Rebmann vom Ingenieurbüro Riker und Rebmann wird bei der Sitzung des Gemeinderats anwesend sein, um auf Rückfragen eingehen zu können.

 

Gemäß der Kostenberechnung aus September 2021 ist für die Maßnahme mit Baukosten in Höhe von ca. 330.000,00 € zu rechnen. Wie bei allen anderen aktuellen Bauprojekten der Gemeinde verweist die Verwaltung auf die aktuell schwierige Situation auf dem Baustoffmarkt und die damit einhergehenden Preisschwankungen, welche die Kalkulation von Baukosten erschweren. Durch aktuelle Entwicklungen in Hinblick auf die Energiepreise könnte sich diese Situation weiter verschärfen. Es ist daher nach Einschätzung der Verwaltung mit Kostensteigerungen zu rechnen.

 

Für die Planung und Durchführung der Vergabe der Bauleistungen stehen im laufenden Haushaltsjahr auf Produktsachkonto 53800000 – 78720000 / 101 insgesamt 1.379.000,00 € zur Verfügung, wobei in dieser Summe auch Leistungen für die RÜBs Spechtshof (Umsetzung) und Birkenweißbuch (Planung Umbau) enthalten sind.

 

Der Förderbescheid des Regierungspräsidiums schreibt als Frist für die Vergabe der Bauleistungen den 01.12.2022 vor. Die Verwaltung hat diesbezüglich einen Antrag auf Verlängerung der Frist auf den 28.02.2023 beim Landratsamt eingereicht und strebt eine Vergabe der Maßnahmen in öffentlicher Sitzung des Gemeinderats im Dezember 2022 oder im Februar 2023 an. Das Regierungspräsidium und die untere Wasserbehörde haben dazu bereits ihre Zustimmung signalisiert. Eine Umsetzung der Umbaumaßnahmen erfolgt im Jahr 2023, um die weiteren Fristen des Förderbescheids einzuhalten.

 

Aufgrund der rechtlichen Notwendigkeit des Umbaus und der genannten Fristen des Förderbescheids empfiehlt die Verwaltung dem Gemeinderat, das Ingenieurbüro Riker und Rebmann aus Murrhardt mit allen weiteren Planungsleistungen für die Ausschreibung und Durchführung der Baumaßnahmen zu beauftragen.

 

 


1x Bauamt   


  1. Der Baubeschluss für den Umbau und die Nachrüstung des RÜB 2350 in Öschelbronn wird gefasst. Die Verwaltung wird mit der Ausschreibung der Bauleistungen beauftragt.
  2. Der Vorsitzende wird ermächtigt, das Ingenieurbüro Riker und Rebmann aus Murrhardt mit den Leistungsphasen 5 bis 9 zu beauftragen. Er wird ferner zur Genehmigung von erforderlichen Nachträgen im Zusammenhang mit der gesamten Baumaßnahme ermächtigt.
  3. Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Umsetzung der Maßnahmen sind im Haushalt für das Jahr 2023 vorzusehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

    


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

               Einnahmen:

       einmalig:        231.800,00

       laufend:                €/jährlich;

            Laufzeit:               Jahre

 

               Ausgaben:

       einmalig:        ca. 330.000,00 €

       laufend:                €/jährlich;

            Laufzeit:               Jahre

·         davon Sachkosten:              

·        davon Personalkosten:       

 

               ein entsprechender Haushaltsansatz steht zur Verfügung unter

                  Produktsachkonto:

            53800000 – 78720000 / 101

            Höhe:      1.379.000,00 €

 

               es stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung, die Finanzierung

                  erfolgt über: