Gemäß dem Gemeinderatsbeschluss vom 09.05.2017 wurde die Firma Heyder+Partner Gesellschaft für Kommunalberatung mbH mit der Kalkulation der Wassergebühren für die Jahre 2018 bis 2020 beauftragt.
Gemäß den §§ 13 und 14 Kommunalabgabengesetz (KAG) können die Gemeinden für die Benutzung ihrer öffentlicher Einrichtungen Benutzungsgebühren erheben. Diese dürfen höchstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten der Einrichtung gedeckt werden.
§ 14 Abs. 1 Satz 2 KAG i.V.m. § 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GemO) regelt jedoch, dass Versorgungseinrichtungen und wirtschaftliche Unternehmen einen angemessenen Ertrag für die Gemeinde erwirtschaften sollen. In der Betriebssatzung des Wasserwerks Berglen ist die Gewinnerzielungsabsicht explizit ausgeschlossen.
Bei der Kalkulation der Wassergebühr wurde der Ausgleich der Vorjahresergebnisse berücksichtigt. Diese Verlustvorträge betragen, gemäß dem letzten Jahresabschluss zum 31.12.2016, 70.055,77 €.
Die letzte Wassergebührenanpassung erfolgte zum 01.01.2015 auf 2,43 €/m³ und einer Grundgebühr (für einen Standartwasserzähler Qn 2,5) von 5,10 €/Monat sowie einer Zählergrundgebühr (für einen Standartwasserzähler Qn 2,5) i.H.v. 0,36 €/Monat, jeweils zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer.
Die Gebührenkalkulation von Heyder+Partner ergibt eine einheitliche Wassergebühr i.H.v. 2,55 €/m³ (netto). Künftig wird es nur noch eine einheitliche Grundgebühr für jeden Hausanschluss in Höhe von 6,88 €/Monat (netto) geben. Zusätzliche Wasserzähler (Zisternen- bzw. Gartenwasserzähler) dienen zur Messung von Abwassermengen und werden daher über die Abwassergebührensatzung erfasst.
Unter Zugrundelegung eines durchschnittlichen täglichen Wasserverbrauchs von 123 Litern pro Person in Deutschland (Quelle: Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (bdew), Stand 2015) ergibt sich somit folgende Gebührenentwicklung:
Aufgrund der besonderen Struktur der Gemeinde Berglen (Topografie, Größe des Versorgungsnetzes und vergleichsweise geringe Zahl an Wasserabnehmern, usw.) ist es schwierig, einen objektiven Vergleich zu anderen Kommunen zu ziehen. Dies ist insbesondere beim interkommunalen Vergleich der Wassergebühren mit den anderen Kreiskommunen entsprechend zu berücksichtigen.
1 x Kämmerei
Der Gemeinderat fasst folgende Beschlüsse:
1.
Der
Gebührenkalkulation von Heyder+Partner Gesellschaft für Kommunalberatung mbH
vom 6. November 2017 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der
Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen. Die Gemeinde erhebt
Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung Wasserversorgung. Sie wählt als
Gebührenmaßstab für die Verbrauchsgebühr weiterhin den Frischwassermaßstab und
erhebt die Grundgebühr gestaffelt nach der Zählergröße.
2.
Dem
vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation von 01.01.2018 bis
31.12.2020 wird zugestimmt. Von der Möglichkeit, die Gebührenkalkulation auf
einen noch längeren Zeitraum (bis zu fünf Jahre) abzustellen, wird kein
Gebrauch gemacht.
3.
Den
in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der
Abschreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen
wird ausdrücklich zugestimmt.
4.
Die
Gemeinde Berglen hat die Gewinnerzielungsabsicht in § 1 Abs. 3 der
Eigenbetriebssatzung für das Wasserwerk Berglen ausgeschlossen. Um einen nach
Steuerrecht für das jeweilige Jahresergebnis zu erwartenden Gewinn zu
vermeiden, werden steuerrechtliche Aspekte in der Gebührenkalkulation besonders
berücksichtigt. Die hierdurch entstehenden Veränderungen gegenüber einer rein
am Kommunalabgabenrecht orientierten Kalkulation sind dargestellt und beschrieben.
Der Gemeinderat stimmt diesen zu. Gebühren nach rein abgabenrechtlichen
Aspekten sollen nicht erhoben werden.
5.
Der
bilanzielle Verlustvortrag laut Jahresabschluss zum 31.12.2016 von
70.055,77 € wird in die Kalkulation zum Ausgleich eingestellt und ausgeglichen.
6.
In
die Kalkulation der Grundgebühren werden 30,00 % der Fixkosten eingestellt.
7.
Auf
der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Wasserverbrauchs-
und Wassergrundgebühren für den Zeitraum von 01.01.2018 bis 31.12.2020 wie
folgt festgesetzt:
Wasserverbrauchsgebühr 2,55 €/m³
Grundgebühren
(je Monat)
Hinzu kommt noch jeweils die gesetzliche
Mehrwertsteuer.