Nach § 51 Absatz 1 Landeswaldgesetz ist von der unteren Forstbehörde jährlich ein Betriebsplan für den Kommunalwald aufzustellen.
Der Geschäftsbereich Forst des Landratsamtes hat daher mit Schreiben vom 16.09.2022 der Gemeinde Berglen den Betriebsplan des Gemeindewaldes für das kommende Forstwirtschaftsjahr 2023 vorgelegt (siehe Anlage), um die Beschlussfassung hierüber gemäß § 51 Absatz 2 des Landeswaldgesetzes herbeizuführen.
Die Summe der Erträge im Forstwirtschaftsjahr 2023 wird mit 477.900,00 € veranschlagt. Die voraussichtlichen Aufwendungen belaufen sich auf 359.900,00 €.
1 x Kämmerei
Dem Betriebsplan des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis für das
Forstwirtschaftsjahr 2023 wird zugestimmt.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
laufend: 477.900,00
€/jährlich;
Ausgaben:
laufend: 359.900,00
€/jährlich;
·
davon Sachkosten: 46.000,00 €
·
davon Personalkosten: 313.900,00 €
die entsprechenden Haushaltsansätze werden im
Haushaltsplan 2023 veranschlagt.
es stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung, die
Finanzierung
erfolgt über: