Betreff
Feststellung des gebührenrechtlichen Ergebnisses für das Jahr 2020 für den Abwasserbereich der Gemeinde Berglen
Vorlage
SV/065/2022
Aktenzeichen
700.31
Art
Sitzungvorlage

Mit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr (rückwirkend zum 01.01.2013) und der damit verbundenen Gebührenkalkulation wurde vom Gemeinderat beschlossen, eine kostendeckende Abwassergebühr zu kalkulieren.

 

Gemäß dem Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg dürfen Gebühren höchstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen insgesamt ansatzfähigen Kosten der Einrichtung gedeckt werden. Bei der Gebührenbemessung können die Gesamtkosten in einem mehrjährigen Zeitraum berücksichtigt werden. Davon hat der Gemeinderat seinerzeit Gebrauch gemacht und seinerzeit eine dreijährige Gebührenkalkulation beschlossen. Übersteigt am Ende des Bemessungszeitraums das Gebührenaufkommen die ansatzfähigen Gesamtkosten, so sind die Kostenüberdeckungen innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen. Kostenunterdeckungen können ausgeglichen werden. Aus diesem Grund legt die Verwaltung jährlich eine Abrechnung des gebührenrechtlichen Ergebnisses zur Beschlussfassung vor.

 

Grundlage für die gebührenrechtlichen Ergebnisse sind die Rechnungsergebnisse der Jahresrechnung. Hierbei müssen die Rechnungsergebnisse dahingehend bereinigt werden, dass nur die Erträge und Aufwendungen berücksichtigt sind, die auch das entsprechende Gebührenjahr betreffen.

Im Vergleich zu den Rechnungsergebnissen werden in der Regel die Gebühreneinnahmen entsprechend bereinigt, sowie die Anlagenverzinsung vorgenommen. Mit Einführung des NKHR (Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen) wird die Ermittlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses künftig etwas weniger aufwendiger sein. Ein Vergleich der reinen Haushaltsrechnung ist jedoch weiterhin nicht möglich.

 

Für das aktuell vorgelegte gebührenrechtliche Ergebnis wurden zudem die Aufwendungen für die internen Leistungen anhand des derzeitigen Standes der Jahresrechnung 2020 berechnet.

 

Das gebührenrechtliche Ergebnis für das Jahr 2020 schließt insgesamt mit einer Überdeckung in Höhe von 103.845,22 € ab. Diese Überdeckung muss bis spätestens im Jahr 2025 in einer Gebührenkalkulation ausgeglichen werden. Bei Aufteilung des Gesamtergebnisses weist die Schmutzwassergebühr eine Überdeckung in Höhe von 86.887,37 € und die Niederschlagswassergebühr eine Überdeckung in Höhe von 16.957,85 € auf. Der Straßenentwässerungskostenanteil 2020 beträgt 233.195,23 €. Die Berechnung ist in Anlage 1 dargestellt.

 

Ursächlich für die Überdeckung bei der Schmutzwassergebühr sind die erneut gesunkenen Abschreibungen, sowie höhere Gebühreneinnahmen im Vergleich zum Jahr 2019. Auch die Überdeckung der Niederschlagswassergebühr ist im Vergleich zum Jahr 2019 leicht angestiegen. Ursächlich hierfür sind geringere Aufwendungen im laufenden Betrieb.  


1x Kämmerei    


Der Gemeinderat beschließt die Feststellung des gebührenrechtlichen Ergebnisses für die Abwasserbeseitigung für das Jahr 2020 wie in Anlage 1 dargestellt.   


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

               Einnahmen:

       einmalig:             

       laufend:                €/jährlich;

            Laufzeit:               Jahre

 

               Ausgaben:

       einmalig:              

       laufend:                €/jährlich;

            Laufzeit:               Jahre

·         davon Sachkosten:              

·        davon Personalkosten:       

 

               ein entsprechender Haushaltsansatz steht zur Verfügung unter

                  Produktsachkonto:

                  -      ;

            Höhe:       

 

               es stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung, die Finanzierung

                  erfolgt über: