Betreff
Stellungnahmen zu Baugesuchen und sonstigen Anträgen
Umbau und Erweiterung eines Einfamilienwohnhauses in der Linckestraße 14, Flst.Nr. 1201/1 in Oppelsbohm
Vorlage
BUA/028/2022
Aktenzeichen
632.6
Art
Sitzungsvorlage BUA

Die Antragssteller planen den Umbau und die Erweiterung des bestehenden Wohnhauses Linckestraße 14, Flurstück Nr. 1201/1, in Oppelsbohm. Das Baugesuch sieht einen Ausbau des Dachgeschosses vor, wobei sich die Traufhöhe um 2,07 m (von 317,66 ü. NN auf 319,73 ü. NN) erhöht. Die Firsthöhe bleibt unverändert bei 322,18 ü. NN. Die Dachneigung verändert sich dabei von 45° auf 30°.

Des Weiteren soll im Erdgeschoss ein ca. 2,30 m tiefer und ca. 4,20 m langer Anbau, wie er bereits im Untergeschoss vorhanden ist, gebaut werden. Außerdem sollen die Anbauten bodentiefe Fenster erhalten und die Raumaufteilung des Wohnhauses verändert werden.

 

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Baulinienplans „Oberweiler Weg“ aus dem Jahre 1957. Da dieser keine Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung enthält, erfolgt die Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Auch örtliche Bauvorschriften, wie sie üblicherweise in Bebauungsplänen enthalten sind, existieren hier nicht. Ein Vorhaben muss sich mangels dieser konkretisierenden Regelungen und Bestimmungen hier an der vorhandenen Umgebungsbebauung orientieren. Es ist folglich nach § 34 Abs. 1 BauGB u.a. dann genehmigungsfähig, wenn die Erschließung gesichert ist, es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und das Ortsbild nicht beeinträchtigt wird.

 

Die Erschließung ist gesichert, da bereits ein Wohnhaus existiert. Geprüft wurde, ob sich das Vorhaben in die nähere Umgebung einfügt. Durch den Ausbau des Dachgeschosses liegt die Traufhöhe zwar um 4,05 m höher als die der Linckestraße 12, jedoch auch 1,14 m tiefer als jene der Linckestraße 16, was auf die Hanglage zurückzuführen ist. Es bestehen demnach aus Sicht der Verwaltung keine städtebaulichen Bedenken, da sich das Vorhaben in die nähere Umgebung einfügt. Das Ortsbild wird aus den genannten Gründen nicht beeinträchtigt.

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 

 

 

 

 


1 x Bauakte „Linckestraße 14“


1.         Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB wird erteilt.

2.         Die Gemeinde stimmt dem Bauvorhaben auch als Angrenzerin an das Baugrundstück zu.

 

 

Lageplan

 

 

 

 

Schnitt

 

 

 

 

 

Nordansicht

Südansicht

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Westansicht

Ostansicht

 

 

 

 

 

 

 

 

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