Die Verteilung der Stellenanteile auf die
verschiedenen Produkte wurde auch für den Stellenplan 2023 wieder an die tatsächlichen
Gegebenheiten angepasst. Die Verteilung der prozentualen Anteile ist neutral
erfolgt, es ist dadurch zu keiner Stellenmehrung gekommen.
BEAMTE
Im Bereich der Beamtinnen und Beamten der
Gemeinde Berglen im Teil A und B des Stellenplanes 2023 wurden keine
beschlusspflichtigen Änderungen vorgenommen.
Durch das Gesetz über die Anpassung von
Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2022 und zur Änderung
dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp-ÄG 2022) werden die bisherigen A 9 -
Ämter des mittleren Dienstes zum 01. Dezember 2022 von Besoldungsgruppe A 9
nach Besoldungsgruppe A 10 übergeleitet. Diese gesetzliche Änderung wurde im
Stellenplan 2023 berücksichtigt. Für den mittleren nichttechnischen
Verwaltungsdienst wurde die Amtsbezeichnung „Erster Amtsinspektor“ aufgenommen.
BESCHÄFTIGTE
Produkt
11100000
-
Steuerung
Die Protokollführung für die Gremien in der
Gemeinde Berglen übernimmt seit Jahren eine Beschäftigte im Rahmen eines
Minijobs (max. Verdienstmöglichkeit liegt hier aktuell bei 6.240 Euro im Jahr).
Der hier anfallende Arbeitsaufwand nimmt stetig zu. Für 2023 wurden deshalb
weitere 20 % in der Entgeltgruppe E 8 ausgewiesen.
Produkt
1122000
- Finanzverwaltung, Kasse
Der Gemeinderat hat in der
nichtöffentlichen Sitzung am 27. September 2022 der Erhöhung der Stellenanteile
in der Kämmerei um 0,825 Vollzeitäquivalente in Entgeltstufe 8 zum 01. Januar
2023 zugestimmt. Im neuen Stellenplan wurde daher eine weitere Stelle
ausgewiesen und die Stellenanteile wurden entsprechend ausgewiesen.
Produkt
12220000 / 12230000 / 12230000
- Einwohnerwesen / Personenstandswesen / Betreuung und Förderung der
Integration von Flüchtlingen, Asylbewerber/-innen und Asylberechtigten einschl.
Koordination dieser Aufgaben
Unter dem Tagesordnungspunkt
„Umstrukturierung im Bereich des Ordnungsamtes mit Bürgerbüro und Standesamt
sowie Implementierung einer Stelle als stellvertretende Amtsleitung“ hat das
Gremium in der Gemeinderatssitzung am 19. Juli 2022 der Schaffung einer
Stelle für eine stellvertretende Ordnungsamtsleitung zugestimmt. Außerdem wurde
die Verwaltung beauftragt für das Haushaltsjahr 2023 eine Planstelle in der
Entgeltgruppe E 10 mit einem Stellenumfang von 50 % auszuweisen.
Dafür wurde in der Entgeltgruppe 8 für den Bereich des Bürgerbüros
Stellenanteile von 50 % reduziert.
Produkt
11250000 / 55500000
-
Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge inkl. Bauhof / Forstwirtschaft
Im neuen Stellenplan soll für den Bereich
des Bauhofes eine Stelle, die bisher in der Entgeltgruppe 5 ausgewiesen war, in
der Entgeltgruppe 6 ausgewiesen werden. Ziel soll sein, einen neuen gut
qualifizierten Mitarbeitenden eine Perspektive in der Gemeinde Berglen zu
ermöglichen. Der finanzielle Aufwand hierfür kann als gering bezeichnet werden
(derzeit rd. 122,00 Euro brutto pro Monat).
Zur Information nachfolgend ein Auszug aus
der Entgelttabelle für den öffentlichen Dienst für den Bereich „Kommunen“ 2022.
Auszug aus der Entgelttabelle TVÖD VKA
2022 |
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€ |
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
6 |
E 6 |
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E 5 |
-
Produkt 36500101
-
Förderung von Kindern in Gruppen von 0 bis 6 Jahre
Im Laufe des Kindergartenjahres 2022/2023
wurde das Kinderhaus Löwenzahn in Rettersburg eröffnet. Gestartet ist die
Einrichtung mit zwei Betreuungsgruppen. Voraussichtlich zum 1. Februar 2023
wird nun eine weitere Gruppe im Bereich für Kinder über drei Jahren eröffnet.
Die Planstellen hierfür wurden bereits für das Jahr 2022 geschaffen. Wir gehen
davon aus, dass wir im kommenden Kindergartenjahr 2023/2024 auch die vierte und
damit letzte geplante Gruppe für diese Kindertagesstätte eröffnen werden. Für
den Betrieb dieser Betreuungsgruppe sind weitere Stellenanteile von 265 % in
der Entgeltgruppe SUE 8 a notwendig.
In den letzten Jahren haben die Maßnahmen
zur Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) in den
Kindertageseinrichtungen stark zugenommen. Die Maßnahmen werden vom Landkreis
genehmigt und auch die Kostenübernahme für die Integrationskraft erfolgt durch
diese Behörde. Die entsprechende Qualifizierung der Integrationskraft wird je
Fall individuell vorgegeben. Nach Bewilligung von Maßnahmen muss die Kommune
nach entsprechendem Personal suchen. Aufgrund des Fachkräftemangels ist es
deshalb immer schwieriger die genehmigten Maßnahmen durchzuführen und mit
geeignetem Personal auszustatten.
Im Moment laufen in der Gemeinde Berglen
zwei Maßnahmen dieser Art, die zeitlich befristet sind. Eine der
Integrationskräfte hat langjährige Erfahrung in diesem Bereich. Gerne möchte
man die Kraft mit langjähriger Berufserfahrung dauerhaft binden. Deshalb wird
es als sinnvoll erachtet, eine Stelle in SUE 8b mit 50 % im Stellenplan zu
etablieren. Sollte es zeitweise keine genehmigten Maßnahmen im
Integrationsbereich geben, kann diese pädagogische Kraft als Aushilfe in den
acht Kindertageseinrichtungen eingesetzt werden.
Im Rahmen der Gemeinderatssitzung am 27.
September 2022 hat das Gremium die Erstellung eines Verpflegungskonzepts für
die Kita- und Schulverpflegung und die Ausschreibung der Verpflegungsleistungen
in für diesen Bereich befürwortet. Derzeit wird die Ausschreibung vom Fachbüro
vorbereitet. Am 28. November 2022 findet mit allen Interessengruppen, bzw. mit
deren Vertretern, ein runder Tisch dazu statt.
Das Beratungsbüro hat im Vorfeld schon
verschiedene Möglichkeiten für die Kita- und Schulverpflegung überprüft. Eine
Option wäre, dass die Verpflegung an einer zentralen Stelle in der Gemeinde
Berglen angeliefert und täglich dort vorbereitet, also erhitzt, und dann in
entsprechenden Ausgabebehältern durch Gemeindebedienstete ausgefahren wird.
Nach Einschätzung der zwei Fachfrauen wäre diese Variante kostengünstiger zum
Status quo. Eine detaillierte Überprüfung erfolgt hierzu aber noch. Da die
Umsetzung des neuen Essenskonzepts zum 1. September 2023 geplant ist und man
flexibel bei den verschiedenen Optionen sein möchte, werden vorsorglich 12,5 %
in der Entgeltgruppe E 2 im Stellenplan ausgewiesen.
Seit dem Kindergartenjahr 2022/2023 betreibt
die Gemeinde Berglen acht Kindertageseinrichtungen. Auch hier wird der
Betreuungsaufwand durch den gemeindlichen Hausmeisterservice immer
zeitintensiver. Die Stellenanteile sollen daher um 50 % in der Entgeltgruppe E
5 aufgestockt werden.
1x Akten Stellenplan
1 x Akten Haushalt
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, den
Stellenplan gemäß der beiliegenden Vorlage zu beschließen.