Betreff
Vorberatung des Stellenplans für das Haushaltsjahr 2023
Vorlage
PV/015/2022
Aktenzeichen
052.03
Art
Personalvorlage

Die Verteilung der Stellenanteile auf die verschiedenen Produkte wurde auch für den Stellenplan 2023 wieder an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst. Die Verteilung der prozentualen Anteile ist neutral erfolgt, es ist dadurch zu keiner Stellenmehrung gekommen.

 

 

BEAMTE

 

Im Bereich der Beamtinnen und Beamten der Gemeinde Berglen im Teil A und B des Stellenplanes 2023 wurden keine beschlusspflichtigen Änderungen vorgenommen.

 

Durch das Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2022 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp-ÄG 2022) werden die bisherigen A 9 - Ämter des mittleren Dienstes zum 01. Dezember 2022 von Besoldungsgruppe A 9 nach Besoldungsgruppe A 10 übergeleitet. Diese gesetzliche Änderung wurde im Stellenplan 2023 berücksichtigt. Für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst wurde die Amtsbezeichnung „Erster Amtsinspektor“ aufgenommen.

 

 

BESCHÄFTIGTE

 

Produkt 11100000

- Steuerung

Die Protokollführung für die Gremien in der Gemeinde Berglen übernimmt seit Jahren eine Beschäftigte im Rahmen eines Minijobs (max. Verdienstmöglichkeit liegt hier aktuell bei 6.240 Euro im Jahr). Der hier anfallende Arbeitsaufwand nimmt stetig zu. Für 2023 wurden deshalb weitere 20 % in der Entgeltgruppe E 8 ausgewiesen.

 

 

Produkt 1122000
- Finanzverwaltung, Kasse
Der Gemeinderat hat in der nichtöffentlichen Sitzung am 27. September 2022 der Erhöhung der Stellenanteile in der Kämmerei um 0,825 Vollzeitäquivalente in Entgeltstufe 8 zum 01. Januar 2023 zugestimmt. Im neuen Stellenplan wurde daher eine weitere Stelle ausgewiesen und die Stellenanteile wurden entsprechend ausgewiesen.


 

Produkt 12220000 / 12230000 / 12230000
- Einwohnerwesen / Personenstandswesen / Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen, Asylbewerber/-innen und Asylberechtigten einschl. Koordination dieser Aufgaben
Unter dem Tagesordnungspunkt „Umstrukturierung im Bereich des Ordnungsamtes mit Bürgerbüro und Standesamt sowie Implementierung einer Stelle als stellvertretende Amtsleitung“ hat das Gremium in der Gemeinderatssitzung am 19. Juli 2022 der Schaffung einer Stelle für eine stellvertretende Ordnungsamtsleitung zugestimmt. Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt für das Haushaltsjahr 2023 eine Planstelle in der Entgeltgruppe E 10 mit einem Stellenumfang von 50 % auszuweisen.
Dafür wurde in der Entgeltgruppe 8 für den Bereich des Bürgerbüros Stellenanteile von 50 % reduziert.

 

 

Produkt 11250000 / 55500000

- Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge inkl. Bauhof / Forstwirtschaft

 

Im neuen Stellenplan soll für den Bereich des Bauhofes eine Stelle, die bisher in der Entgeltgruppe 5 ausgewiesen war, in der Entgeltgruppe 6 ausgewiesen werden. Ziel soll sein, einen neuen gut qualifizierten Mitarbeitenden eine Perspektive in der Gemeinde Berglen zu ermöglichen. Der finanzielle Aufwand hierfür kann als gering bezeichnet werden (derzeit rd. 122,00 Euro brutto pro Monat).

 

Zur Information nachfolgend ein Auszug aus der Entgelttabelle für den öffentlichen Dienst für den Bereich „Kommunen“ 2022.

 

Auszug aus der Entgelttabelle TVÖD VKA 2022

1

2

3

4

5

6

E 6

2683.45

2867.82

2997.10

3125.04

3250.70

3314.71

E 5

2576.29

2755.14

2875.93

3003.85

3122.72

3184.15

 

 

- Produkt 36500101

- Förderung von Kindern in Gruppen von 0 bis 6 Jahre

 

Im Laufe des Kindergartenjahres 2022/2023 wurde das Kinderhaus Löwenzahn in Rettersburg eröffnet. Gestartet ist die Einrichtung mit zwei Betreuungsgruppen. Voraussichtlich zum 1. Februar 2023 wird nun eine weitere Gruppe im Bereich für Kinder über drei Jahren eröffnet. Die Planstellen hierfür wurden bereits für das Jahr 2022 geschaffen. Wir gehen davon aus, dass wir im kommenden Kindergartenjahr 2023/2024 auch die vierte und damit letzte geplante Gruppe für diese Kindertagesstätte eröffnen werden. Für den Betrieb dieser Betreuungsgruppe sind weitere Stellenanteile von 265 % in der Entgeltgruppe SUE 8 a notwendig.

 

In den letzten Jahren haben die Maßnahmen zur Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) in den Kindertageseinrichtungen stark zugenommen. Die Maßnahmen werden vom Landkreis genehmigt und auch die Kostenübernahme für die Integrationskraft erfolgt durch diese Behörde. Die entsprechende Qualifizierung der Integrationskraft wird je Fall individuell vorgegeben. Nach Bewilligung von Maßnahmen muss die Kommune nach entsprechendem Personal suchen. Aufgrund des Fachkräftemangels ist es deshalb immer schwieriger die genehmigten Maßnahmen durchzuführen und mit geeignetem Personal auszustatten.

Im Moment laufen in der Gemeinde Berglen zwei Maßnahmen dieser Art, die zeitlich befristet sind. Eine der Integrationskräfte hat langjährige Erfahrung in diesem Bereich. Gerne möchte man die Kraft mit langjähriger Berufserfahrung dauerhaft binden. Deshalb wird es als sinnvoll erachtet, eine Stelle in SUE 8b mit 50 % im Stellenplan zu etablieren. Sollte es zeitweise keine genehmigten Maßnahmen im Integrationsbereich geben, kann diese pädagogische Kraft als Aushilfe in den acht Kindertageseinrichtungen eingesetzt werden.

 

Im Rahmen der Gemeinderatssitzung am 27. September 2022 hat das Gremium die Erstellung eines Verpflegungskonzepts für die Kita- und Schulverpflegung und die Ausschreibung der Verpflegungsleistungen in für diesen Bereich befürwortet. Derzeit wird die Ausschreibung vom Fachbüro vorbereitet. Am 28. November 2022 findet mit allen Interessengruppen, bzw. mit deren Vertretern, ein runder Tisch dazu statt.

 

Das Beratungsbüro hat im Vorfeld schon verschiedene Möglichkeiten für die Kita- und Schulverpflegung überprüft. Eine Option wäre, dass die Verpflegung an einer zentralen Stelle in der Gemeinde Berglen angeliefert und täglich dort vorbereitet, also erhitzt, und dann in entsprechenden Ausgabebehältern durch Gemeindebedienstete ausgefahren wird. Nach Einschätzung der zwei Fachfrauen wäre diese Variante kostengünstiger zum Status quo. Eine detaillierte Überprüfung erfolgt hierzu aber noch. Da die Umsetzung des neuen Essenskonzepts zum 1. September 2023 geplant ist und man flexibel bei den verschiedenen Optionen sein möchte, werden vorsorglich 12,5 % in der Entgeltgruppe E 2 im Stellenplan ausgewiesen.

 

Seit dem Kindergartenjahr 2022/2023 betreibt die Gemeinde Berglen acht Kindertageseinrichtungen. Auch hier wird der Betreuungsaufwand durch den gemeindlichen Hausmeisterservice immer zeitintensiver. Die Stellenanteile sollen daher um 50 % in der Entgeltgruppe E 5 aufgestockt werden.

 

     


1x Akten Stellenplan

1 x Akten Haushalt    


Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, den Stellenplan gemäß der beiliegenden Vorlage zu beschließen.

    


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

               Einnahmen:

       einmalig:             

       laufend:                €/jährlich;

            Laufzeit:               Jahre

 

               Ausgaben:

       einmalig:              

       laufend:                €/jährlich;

            Laufzeit:               Jahre

·         davon Sachkosten:              

·        davon Personalkosten:       

 

               ein entsprechender Haushaltsansatz steht zur Verfügung unter

                  Produktsachkonto:

                  -      ;

            Höhe:       

 

               es stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung, die Finanzierung

                  erfolgt über: