Betreff
Vergabe der Leistungen zum Bau eines Kinderspielplatzes mit Boule-Spielfeld und vier Stellplätzen am Feuerwehrgerätehaus Steinach
Vorlage
SV/083/2022
Aktenzeichen
463.02
Art
Sitzungvorlage

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26. Mai 2020 die Verwaltung mit der Umsetzung des ersten Teilbereichs des Spiel- und Freizeitgeländes Berglen im Ortsteil Steinach beauftragt. Dieser umfasst einen Kinderspielplatz mit dem Thema „Feuerwehr“, ein Boule-Spielfeld, zwei Tischtennisplatten sowie vier Pkw-Stellplätze auf dem Gelände des Feuerwehrgerätehauses Süd. In der Sitzung des Gemeinderats am 21. Juni 2022 hat Herr Bürgermeister Niederberger das Gremium über den aktuellen Stand des Verfahrens und die weiteren Schritte zur Umsetzung informiert. Seit dem 13. Mai 2022 liegen alle notwendigen Genehmigungen vor. Von Seiten des Regierungspräsidiums Stuttgart wurde der Gemeinde im Rahmen des ELR-Förderprogramms für das Projekt ein Zuschuss in Höhe von 111.960,00 € zugesagt.

 

Die Verwaltung hat daher Blank Landschaftsarchitekten mit der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen sowie der öffentlichen Ausschreibung der Baumaßnahmen beauftragt. Der Submissionstermin für die ausgeschriebenen Leistungen fand am 06. Dezember 2022 um 11:30 Uhr statt. Nach Prüfung der eingegangenen Angebote durch Blank Landschaftsarchitekten wird das Ausschreibungsergebnis dem Gremium mittels einer Tischvorlage zur Verfügung gestellt. Herr Wolfgang Blank wird an der Sitzung des Gemeinderats am 20. Dezember 2022 anwesend sein und für Rückfragen aus dem Gremium zur Verfügung stehen.

 

Bei einer Vergabe der Leistungen in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 20. Dezember 2022 kann im Frühjahr 2023 mit der Umsetzung begonnen werden. Die Fertigstellung des Projekts ist für Mai 2023 vorgesehen, wobei die Bauzeit unter anderem von der Witterung und der Verfügbarkeit des Baumaterials abhängig ist.

     


1x Bauamt    


Die wirtschaftlichste Bieterin erhält den Auftrag.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Die haushaltsrechtlichen Auswirkungen werden mittels einer Tischvorlage nachgereicht, sobald die geprüften Ergebnisse der Ausschreibung vorliegen.